Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 736267
Vorher
SCUR-Alpha 932 GmbHFlow AcquiCo GmbHP-Flow AquiCo GmbH
Eingetragen
10.8.2017
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland, insbesondere an Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Pumpen aller Art, von Pumpenteilen und Pumpenzubehör und aller mit diesem Bereich zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich der Beteiligung an Grundbesitzgesellschaften, sowie die Erbringung von Management- und anderen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und alle mit diesen Bereichen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

P-Flow AcquiCo GmbH

Wangen im Allgäu

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 104.190.016,78 104.190.526,12
I. Sachanlagen 169,78 679,12
II. Finanzanlagen 104.189.847,00 104.189.847,00
B. Umlaufvermögen 20.273.538,06 10.438.756,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.719.274,67 9.745.500,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.554.263,39 693.255,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 978.157,16 1.232.850,52
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.679.476,40 972.830,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 128.121.188,40 116.834.963,69

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 6.000.000,00 6.000.000,00
III. Verlustvortrag 6.997.830,74 3.301.906,10
IV. Jahresfehlbetrag 1.706.645,66 3.695.924,64
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.679.476,40 972.830,74
B. Rückstellungen 2.513.245,42 537.449,54
C. Verbindlichkeiten 125.387.267,84 116.046.024,65
D. Passive latente Steuern 220.675,14 251.489,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 128.121.188,40 116.834.963,69

Anhang

Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge

Der Jahresabschluss der P-Flow AcquiCo GmbH, Wangen im Allgäu (Amtsgericht Ulm, HRB 736267) wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Alle im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge lauten auf EUR.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 S. 3, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde überwiegend Gebrauch gemacht.

Bilanzierung und Bewertung

Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag abzüglich notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlautzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern werden für die Unterschiede in den Bewertungsansätzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz entsprechend § 274 Abs. 1 HGB zum Ansatz gebracht. Soweit sich insgesamt ein passiver Ausweis ergibt, besteht Passivierungspflicht, die Ermittlung erfolgt mit den unternehmensindividuellen künftigen Steuerbe- und -entlastungen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  

Art der Forderung
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
zum 31. Dezember 2020 (Vorjahresbetrag in Klammern)

 

kleiner 1 Jahr

 

größer 1 Jahr
 
EUR
EUR
 
EUR
gegenüber verbundenen Unternehmen
16.679.801 (9.318.563)
16.679.801 (9.318.563)
 
0 (0)
sonstige Vermögensgegenstände
39.473 (426.937)
39.473 (387.627)
 
0 (39.310)
 

16.719.274
(9.745.500)

16.719.274
(9.706.190)
 

0
(39.310)



Latente Steuern

Der Betrag der passiven latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt EUR 220.675,14 (Vorjahr: EUR 251.489,50). Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: EUR 30.814,36 (Vorjahr: EUR 19.995,47). Der Ansatz der latenten Steuern ergab sich aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft Pumpenfabrik Wangen GmbH zum 31. Dezember 2020. Die latenten Steuern sind beim Organträger zu bilanzieren.

Für die Ermittlung der latenten Steuern wurde der Steuersatz der P-Flow AcquiCo in Höhe von 28,075 % herangezogen (Körperschaftsteuer 15,000 %, Solidaritätszuschlag 0,825 %, Gewerbesteuer 12,250 %).

Verbindlichkeiten
  



Art der Verbindlichkeit
zum 31. Dezember 2020


Gesamtbetrag
 


kleiner 1 Jahr
 
davon mit einer Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
 


größer 5 Jahre
 
EUR
EUR
 
EUR
 
EUR

gegenüber Kreditinstituten

56.288.750
(51.330.944)

6.288.750
(1.330.944)
 

50.000.000
(50.000.000)
 

0
(0)

aus Lieferungen und Leistungen

71.697
(258.329)

71.697
(258.329)
 

0
(0)
 

0
(0)

gegenüber verbundenen Unternehmen

68.898.794
(64.279.229)

0
(496.993)
 

0
(0)
 

68.898.794
(63.782.236)

sonstige Verbindlichkeiten

128.027
(177.523)

128.027
(177.523)
 

0
(0)
 

0
(0)
 

125.387.268
(116.046.025)

6.488.474
(2.263.789)
 

50.000.000
(50.000.000)
 

68.898.794
(63.782.236)



Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber Gesellschaftern.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 56.289 bestehen Pfandrechte hinsichtlich der Gesellschaftsanteile an der Pumpenfabrik Wangen und der vorhandenen Forderungen den Guthaben bei Kreditinstituten, den beweglichen und den immateriellen Wirtschaftsgütern.

Sonstige Angaben

Gesellschafter und Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff HGB in den Konzernabschluss der P-Flow HoldCo GmbH, Wangen im Allgäu, einbezogen.

Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden 17 Mitarbeiter (Vorjahr: 16 Mitarbeiter) beschäftigt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung lag im Berichtsgeschäftsjahr bei Herrn Lorenz Graf Haller von Hallerstein, Kaufmann, Bad Homburg, Markus Hofheinz, Kaufmann, Niefen-Öschelbronn (abberufen mit Wirkung zum 31. Oktober 2020) und Herrn Claus Garnjost, Techniker, Ravensburg (bestellt mit Wirkung ab 26. Oktober 2020).

sonstige Berichtsbestandteile


Wangen im Allgäu, 22. April 2021

P-Flow AcquiCo GmbH

Geschäftsführung

gez. Lorenz Graf Haller von Hallerstein

gez. Claus Garnjost
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die P-Flow AcquiCo GmbH, Wangen im Allgäu

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der P-Flow AcquiCo GmbH, Wangen im Allgäu, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
  

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

München, 22. April 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Christoph Eppinger
Wirtschaftsprüfer

Josef Eberl
Wirtschaftsprüfer
  

Nachrichten & Medien

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