boraident
GmbH
Halle/Saale
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2018
EUR |
30.9.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
142.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
90.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
52.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
383.990,10 |
367.040,83 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
175.171,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
555,05 |
73.356,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
383.435,05 |
118.512,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.842,12 |
2.079,97 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.457.809,22 |
3.449.407,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.850.641,44 |
3.960.528,52 |
Passiva
|
|
30.9.2018
EUR |
30.9.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
175.000,00 |
175.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
290.361,39 |
290.361,39 |
| III.
Verlustvortrag |
3.914.769,11 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.401,50 |
3.914.769,11 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.457.809,22 |
3.449.407,72 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
500.000,00 |
500.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
23.933,49 |
53.915,21 |
| D.
Verbindlichkeiten |
3.326.707,95 |
3.406.613,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.851.684,64 |
2.931.590,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
475.023,31 |
475.023,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.850.641,44 |
3.960.528,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die borident GmbH hat ihren Sitz in Halle (Saale) und
ist beim Registergericht Stendal unter der Register-Nummer
HRB 7752 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 30. September 2018 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB n.F.
Im Juli 2017 hat die Gesellschaft aufgrund
Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen gestellt. Mit Beschluss vom 1.
Oktober 2017 hat das Amtsgericht Halle (Saale) das
Verfahren antragsgemäß eröffnet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten
nicht unter Annahme einer Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Zum 1. Oktober 2017 wurden die immateriellen
Vermögenswerte sowie das Anlage- und
Umlaufvermögen der Schuldnerin verkauft.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Aufgrund der Veräußerung der Vermögenswerte
zum 01. Oktober 2017 wurden die Anlagenabgänge
erfasst.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, lineare
Abschreibungen, bewertet. Aufgrund der
Veräußerung der Vermögenswerte zum 01.
Oktober 2017 wurden die Anlagenabgänge erfasst.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 € aber nicht mehr als 1.000,00 € wird ein
Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG gebildet und
linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 250,00 € werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
geminderter Verwertbarkeit oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. Aufgrund der
Veräußerung der Vermögenswerte zum 01.
Oktober 2017 wurden die Bestandsveränderungen erfasst.
Die Bewertung der
unfertigen Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse erfolgt
zu Herstellungskosten. Aufgrund der Veräußerung
der Vermögenswerte zum 01. Oktober 2017 wurden die
Bestandsveränderungen erfasst.
Forderungen sowie sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem
Nennbetrag angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen werden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Bilanzerläuterungen
1 . Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens zum 30.
September 2018 und die Entwicklung im
Jahresabschlusszeitraum ergeben sich aus dem folgenden
Anlagenspiegel.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
ausnahmslos kurzfristig.
3. Gezeichnetes Kapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt 175.000
€.
4. Steuerrückstellungen
Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist
gemäß BFH-Urteil v. 9. Dezember 2010 V R 22/10,
BStBl II 2011, 374, die in den zum Stichtag der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden
Forderungen enthaltene Umsatzsteuer wegen rechtlicher
Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 1 i.V.m. § 17
Abs. 2 Nr. 1 UStG zu berichtigen. Diese
Umsatzsteuerbeträge werden als Steuerrückstellung
ausgewiesen. Mit Vereinnahmung ist die im vereinnahmten
Entgelt enthaltene Umsatzsteuer als Steuerschuld zu
behandeln.
5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für die Kosten des
Insolvenzverfahrens i.H.v. 11.428,57 €, sonstige
Kosten i.H.v. 375,38 € sowie der
Jahresabschlusserstellung i.H.v. 11.800,00 €.
6. Verbindlichkeiten
Insolvenzbedingt ist von einer Restlaufzeit aller
Insolvenzforderungen bis zu einem Jahr auszugehen, §
41 Abs. 1 InsO.
Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb resultieren
keine mittel- oder langfristig fällig werdenden
Verbindlichkeiten.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bedingt durch die Insolvenzsituation der Gesellschaft
fielen im Berichtsjahr Aufwendungen für das
Insolvenzverfahren i.H.v. 14.965,43 an.
V. Sonstige Angaben
1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
In der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September
2018 waren keine Mitarbeiter mehr beschäftigt.
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2017/ 2018:
Dr. Johann Dorner
Mit Beschluss vom 1. Oktober 2017 hat das Amtsgericht
- Insolvenzgericht - Halle (Saale) Herrn Rechtsanwalt
Rüdiger Bauch, Halle (Saale), zum Insolvenzverwalter
bestellt. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens
geht nach § 80 Abs. 1 InsO das Verwaltungs- und
Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter über.
VI. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Gewinn- und
Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Halle, 26.09.2022
boraident GmbH
- Geschäftsführung -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.10.2017 -
30.9.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 777.424,72 EUR.
1.1.2017 -
30.9.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 777.424,72 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Rüdiger Bauch
Insolvenzverwalter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2022
festgestellt.
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