Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 6060
Eingetragen
14.7.2008
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Der Betrieb eines Supermarktes mit Produkten, die überwiegend aus Italien stammen sowie der Groß- und Einzelhandel mit solchen Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nico Eichinger
seit 20.1.2025
Geschäftsführer
Markus Eichinger
seit 17.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heike Eichinger
Zur Zeile 11, 91090 Effeltrich
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Culinaria Italia GmbH

Bamberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 306.272,50 302.529,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 306.219,50 302.476,50
III. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 1.773.827,43 1.535.346,81
I. Vorräte 1.266.642,83 1.122.759,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 293.848,66 379.455,87
davon gegen Gesellschafter 4.864,03  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 213.335,94 33.131,88
Aktiva 2.080.099,93 1.837.876,31

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 812.671,37 562.073,19
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 787.671,37 537.073,19
davon Gewinnvortrag 537.073,19 360.802,47
B. Rückstellungen 126.518,22 43.925,63
C. Verbindlichkeiten 1.140.910,34 1.231.877,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.064.114,01 1.124.931,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 76.796,33 106.945,97
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 18.752,06
Passiva 2.080.099,93 1.837.876,31

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft wurde am 01.07.2008 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 14.07.2008 im Handelsregister des Amtsgerichtes Bamberg unter HRB 6060 eingetragen. Sie firmiert unter Culinaria Italia GmbH, Sitz ist Bamberg.

2. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

5. Die Bilanz wird entsprechend § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

6. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger B uchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateieingabe und - verarbeitung aufgrund des immer kürzer werdenden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von grundsätzlich einem Jahr auszugehen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist, wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände grundsätzlich auf ein Jahr reduziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Danach können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden.

Dieser Sammelposten wird dann über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Wird von dem Wahlrecht der Bildung eines jahrgangsbezogenem Sammelposten kein Gebrauch gemacht, können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände zwischen 250 Euro und 800 Euro als sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 29,48 %.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 48.207,21 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 44.290,43 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 293.848,66 Euro und im Vorjahr in Höhe von 379.455,87 Euro.

Soweit erforderlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus Sonstigen Wirtschaftsgüter einzel- und pauschalwertberichtigt worden.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 4.864,03 Euro.
Im Vorjahr bestanden keine nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichtenden Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen.

4. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 812.671,37 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 562.073,19 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 84.517,22 Euro ( Vj. 25.527,63 Euro ), Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 11.000,00 Euro ( Vj. 6.000,00 Euro ) und  Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 31.001,00 Euro ( Vj. 12.398,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.064.114,01 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.124.931,52 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern undderen nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr nicht. Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern undderen nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, in Höhe von 18.752,06 Euro.

5.   Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Der Geschäftsführung gehören in 2023 folgende Personen an:
Herr Markus Eichinger

4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs-oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer

Bamberg, den 18.11.2024

( Markus Eichinger)
Geschäftführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024 festgestellt.

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