Culinaria
Italia GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
306.272,50 |
302.529,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
306.219,50 |
302.476,50 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.773.827,43 |
1.535.346,81 |
| I.
Vorräte |
1.266.642,83 |
1.122.759,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
293.848,66 |
379.455,87 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.864,03 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213.335,94 |
33.131,88 |
| Aktiva |
2.080.099,93 |
1.837.876,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
812.671,37 |
562.073,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
787.671,37 |
537.073,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
537.073,19 |
360.802,47 |
| B.
Rückstellungen |
126.518,22 |
43.925,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.140.910,34 |
1.231.877,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.064.114,01 |
1.124.931,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
76.796,33 |
106.945,97 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
18.752,06 |
| Passiva |
2.080.099,93 |
1.837.876,31 |
Anhang 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Gesellschaft wurde am
01.07.2008 durch
Bargründung errichtet und ist seit dem
14.07.2008 im
Handelsregister des
Amtsgerichtes Bamberg unter
HRB 6060 eingetragen. Sie
firmiert unter
Culinaria Italia GmbH,
Sitz ist
Bamberg.
2. Die
GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
3. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind
ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
4. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach
§ 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde
Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's.
5. Die
Bilanz wird entsprechend
§ 268 Abs. 1 HGB unter
Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
6. Die
Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das
Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265
Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
7. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden
2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2
HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger B
uchführung, unter
Beachtung ergänzender
Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata
temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Entsprechend der
steuerlichen Regelung ist bei
Betriebs- und Anwendersoftware zur
Dateieingabe und -
verarbeitung aufgrund des immer kürzer
werdenden
Entwicklungszyklus von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
grundsätzlich einem Jahr auszugehen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder
nicht beweglich ist, wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden
pro rata temporis unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der
dazu gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände
grundsätzlich auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Danach können
abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des
Sachanlagevermögens mit
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000
Euro in einen
jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt werden.
Dieser
Sammelposten wird dann über die
Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig
verteilt aufgelöst.
Wird von dem
Wahlrecht der
Bildung eines
jahrgangsbezogenem
Sammelposten kein
Gebrauch gemacht, können
abnutzbare
bewegliche
Vermögensgegenstände zwischen 250 Euro und
800 Euro als sogenannte
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben werden.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die Aufwendungen
nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem
Grunde nach alle
erkennbaren
Risiken und
ungewisse
Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und
ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe
nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen
Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von
mehr
als einem
Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den
Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen
Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen
zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 29,48 %.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß
vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die
Erträge
nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 48.207,21 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 44.290,43 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 293.848,66 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 379.455,87 Euro.
Soweit
erforderlich sind die
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und aus
Sonstigen Wirtschaftsgüter
einzel- und
pauschalwertberichtigt worden.
3.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehenden Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen
im
Berichtsjahr in Höhe von 4.864,03 Euro.
Im
Vorjahr bestanden
keine nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichtenden
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehenden Personen.
4.
Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
5.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen
sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
812.671,37 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
562.073,19 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von 84.517,22
Euro ( Vj. 25.527,63 Euro ),
Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung in Höhe von 11.000,00 Euro ( Vj.
6.000,00 Euro ) und
Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 31.001,00 Euro ( Vj. 12.398,00 Euro ).
Alle
Rückstellungen sind von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 1.064.114,01 Euro und
im
Vorjahr in Höhe von 1.124.931,52 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern undderen
nahestehenden Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen
im
Berichtsjahr nicht. Im
Vorjahr bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern undderen
nahestehenden Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, in
Höhe von 18.752,06 Euro.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 268 Abs. 7 i.V.m.
§ 251 HGB bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz
erscheinen und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer
Vorschriften des
HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3. Der
Geschäftsführung gehören in
2023 folgende
Personen an:
Herr Markus Eichinger
4.
Vorschüsse
und Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs-oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Bamberg, den 18.11.2024
( Markus Eichinger)
Geschäftführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024
festgestellt.
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