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GmbH. Displaysysteme
Bad Teinach
- Zavelstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
197.756,15 |
215.957,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
162.969,63 |
182.093,63 |
| III.
Finanzanlagen |
34.786,02 |
33.863,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.843,06 |
99.148,48 |
| I.
Vorräte |
31.826,01 |
32.750,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.648,98 |
57.005,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
368,07 |
9.393,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.557,93 |
2.445,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
148.734,60 |
52.309,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
439.891,74 |
369.860,80 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
174.299,19 |
77.873,95 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
148.734,60 |
52.309,36 |
| B.
Rückstellungen |
42.044,00 |
46.903,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
397.847,74 |
322.957,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
439.891,74 |
369.860,80 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend
linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze
abgeschrieben. Sofern degressiv abgeschrieben wird, wird
auf die lineare Methode übergegangen, sobald sie zu
höheren Abschreibungsbeträgen im
Geschäftsjahr führt.
Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die
volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte
die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Zugänge von beweglichen und selbständig
nutzbaren Anlagegütern mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen € 151 bis € 1.000
netto werden seit 1. Januar 2008 je Wirtschaftsjahr in
einem Sammelposten zusammengefasst und
gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt (§ 6
Abs.2a EstG).
Bei Altzugängen wurde von dem
Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle
Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Die Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht
fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich
aktivierungspflichtigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte
erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im
Berichtzeitraum keine zu bilden. Zur ausreichenden
Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Pensionen werden
für vertragliche Versorgungsansprüche nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG unter
Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6 % bewertet.
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
C.
ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2009 in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 317.239,14
Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 6.350,00 Euro.
davon gegenüber Gesellschaftern: 63.757,91 Euro.
3.
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 274.716,00 Euro sind durch eine
Grundschuld sowie durch Bürgschaften gesichert.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
D.
SONSTIGE ANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER
GESELLSCHAFT
Zum Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Carolus Bremer
Der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer
im Anhang.
Bad Teinach-Zavelstein, den 30.06.2010
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