Einzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Casa Vecchia GmbHLiquidiert
46282 Dorsten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karsten König seit 18.3.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Casa Vecchia GmbHDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz per 31. Dezember 2014der Firma Casa Vecchia GmbH, DorstenAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2014
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des Geschäftsjahres angegeben. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarbeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2. HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Bilanzstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 5 % und 33 1/3 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 € werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Pauschalwertberichtigungen waren nicht zu berücksichtigen, da alle Forderungen bis zur Bilanzerstellung ausgeglichen waren. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu BilanzpostenI. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG 1. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte. 3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 7,00 % III. Sonderposten mit Rücklagenanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 G Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklagenanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu G.u.V.-PostenI. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1. EStG vorgenommen. II. Abschreibungen auf den Firmenwert Auf den Firmenwert waren keine Abschreibungen vorzunehmen. III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil In der G.u.V. sind sonstige betriebliche Aufwendungen oder Erträge aus der Auflösung bzw. Bildung von Sonderposten mit Rücklagenanteil nicht enthalten. IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Unterzeichnung gemäß § 245 HGBDie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. |
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