Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 16752
Eingetragen
13.2.2018
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauReparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.Gerüstbau
Gegenstand
Tank- und Anlagenkletterei Onund Offshore, Tank- und Siloinspektion mittels alpiner Seilunterstützung, Revisionsarbeiten an Tank- und Siloanlagen in der Onund Offshorebranche

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Natusch
seit 13.2.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
70.00%
Rico Thiedemann
25.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Peter Natusch
Steinhöfel
17.500 €
70.00%
Rico Thiedemann
Reitwein
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NT Service GmbH

Steinhöfel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 135.866,00 55.793,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.833,00 4.833,00
II. Sachanlagen 132.033,00 50.960,00
B. Umlaufvermögen 1.712.597,16 873.963,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 665.688,47 78.235,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.046.908,69 795.727,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.565,37 1.121,10
Summe Aktiva 1.867.028,53 930.877,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.407.127,07 774.251,97
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.382.127,07 749.251,97
B. Rückstellungen 272.651,28 75.956,04
C. Verbindlichkeiten 187.250,18 80.669,87
Summe Passiva 1.867.028,53 930.877,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der NT Service GmbH, Steinhöfel, wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Diese unterliegt jedoch gemäß § 326 HGB nicht der Offenlegung.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind daher mit denen des Vorjahrs vergleichbar.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht von der Fortführung des Unternehmens aus. Die Bilanzierung erfolgte nach Going-Concern-Prinzipien. Gründe, die gegen eine Fortführung des Unternehmens sprechen, sind nicht erkennbar.

Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind - sofern vorhanden - nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Bei den Zugängen zum Anlagevermögen wird die Abschreibung im jeweiligen Geschäftsjahr zeitanteilig nach Monaten vorgenommen. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer der Anlagegüter wurden die steuerlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt, die auch den handelsrechtlichen Einschätzungen entsprechen.

Entsprechend den Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wird bei Anlagegütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250,00 Euro, aber nicht über 1.000,00 Euro betragen, ein Sammelposten gebildet (gemäß § 6 Abs. 2a EStG).

Der Sammelposten wird jahrgangsbezogen für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs angeschafften Wirtschaftsgüter gebildet und über die Dauer von 5 Jahren gleichmäßig verteilt mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Auf die tatsächliche Nutzungsdauer kommt es nicht an. Diese wird mit 5 Jahren gesetzlich pauschal unterstellt. Durch Veräußerungen, Verschrottungen, Wertminderungen oder andere tatsächliche Veränderungen wird der Sammelposten nicht beeinflusst. Da ein steuerliches Wahlrecht zur Bildung dieses Sammelpostens besteht, wurde auch im Wirtschaftsjahr 2023 kein derartiger Posten neu gebildet. Zum Bilanzstichtag wird kein Sammelposten ausgewiesen.

Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 Euro nicht übersteigen (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG in der jeweils gültigen Fassung).

Sonderabschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Da die Vereinfachungsregelungen zu den Vermögensgegenständen von geringem Wert auch handelsrechtlich zulässig sind, wurden die steuerlichen Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz übernommen.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Forderungen und / bzw. sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden - sofern erforderlich - durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, die jedoch zum Bilanzstichtag nicht erforderlich wurden. Darüber hinaus wurde auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung verzichtet.

Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der geleisteten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen der Folgejahre betreffen, bilanziert.

Die Eigenkapitalpositionen wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die erwarteten Ertragsteuernachzahlungen des Geschäftsjahrs.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellung für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten wurde nach steuerlichen Regelungen ermittelt und aus Vereinfachung auch für handelsrechtliche Zwecke übernommen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro, es ist voll eingezahlt.

Der unter dem Eigenkapital der Gesellschaft ausgewiesene Posten "Bilanzgewinn" enthält einen saldierten Gewinnvortrag in Höhe von 449.251,97 Euro.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Es bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

Es bestehen Forderungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von 236.315,10 Euro.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Am Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit / ausgeübter Beruf
Natusch, Matthias Technik und Verwaltung

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Matthias Natusch ist gemäß allgemeiner Vertretungsregelung vertretungsberechtigt bzw. alleinvertretungsberechtigt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Steinhöfel, den 5. Dezember 2024

Matthias Natusch

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2024.

Nachrichten & Medien

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