TBS-Ton
& Bild Service GmbH
Köln
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
155.239,61 |
184.000,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
492,00 |
439,00 |
| II.
Sachanlagen |
148.497,61 |
177.311,61 |
| III.
Finanzanlagen |
6.250,00 |
6.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.628,03 |
127.337,82 |
| I.
Vorräte |
11.400,00 |
22.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.472,92 |
102.989,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.755,11 |
2.048,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
347,55 |
556,23 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
281.940,63 |
246.908,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
569.155,82 |
558.802,92 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
272.908,26 |
107.291,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
35.032,37 |
165.617,13 |
| B.
Rückstellungen |
12.000,00 |
13.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
557.155,82 |
545.802,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
569.155,82 |
558.802,92 |
Anhang
A.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch
im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 410 -
geringwertige Wirtschaftsgüter - werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und nach 5 Jahren als Abgang
ausgewiesen.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden
mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet. Sofern Vorräte in
Fremdwährungen erworben werden, werden sie mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. mit den
niedrigeren Wechselkurs am Stichtag bewertet. Beim Ansatz
der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs - und
Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen
des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert,
dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen aus anderen Ländern
werden mit dem jeweiligen Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs
bzw. mit dem niedrigeren Stichtagkurs angesetzt.
Steuerrückstellungen und
Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem
Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Das Disagio
für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens
Sonstige Verbindlichkeiten wird gemäß § 250
Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,- Euro
übersteigt.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu
entnehmen.
Der Betrag der
Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf Euro 750,00
(2005: Euro 750,00 ).
Die Bildung
des Sonderpostens mit Rücklageanteil erfolgte
aufgrund § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG. Die steuerlich
zulässige Rücklage in 2005 beträgt Euro 0,00
(2005: Euro 0,00).
Die
Sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten
für die Abfindung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters,
soweit sie in 2006 veranlasst sind.
C.
Sonstige Angaben
Während des Zeitraums vom 01.01. bis zum
31.12.2006 waren durchschnittlich 12 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2006 waren:
Frau Annette Mellin, Erftstadt-Lechenich ( bis 01.
März 2004)
Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Krieger, Xanten (ab 01.
März 2004).
Die entsprechende Handelsregistereintragung erfolgte
am 29.06.2004.
Die Geschäftsführung schlägt den
Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2006 in
Höhe von Euro -35.032,37 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Köln, den 19. März 2007
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