theBASE FOL Group GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
4.527.009,46 |
1.511.921,67 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
820.317,50 |
791.617,67 |
| II. Sachanlagen |
13.147,00 |
5.004,00 |
| III. Finanzanlagen |
3.693.544,96 |
715.300,00 |
| B. Umlaufvermögen |
635.451,22 |
1.596.753,00 |
| I. Vorräte |
24.550,33 |
22.472,66 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
291.727,68 |
27.317,00 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
319.173,21 |
1.546.963,34 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.241,59 |
4.933,47 |
| Aktiva |
5.166.702,27
|
3.113.608,14 |
Passiva
|
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
2.546.187,00 |
2.740.586,29 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
45.593,00 |
45.593,00 |
| II. Kapitalrücklage |
6.132.573,72 |
5.457.063,02 |
| III. Verlustvortrag |
2.762.069,73 |
1.917.190,65 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
869.909,99 |
844.879,08 |
| B. zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
1.901.581,00 |
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| C. Rückstellungen |
31.898,04 |
18.602,60 |
| D. Verbindlichkeiten |
687.036,23 |
354.419,25 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
247.036,23 |
34.419,25 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
440.000,00 |
320.000,00 |
| Summe Passiva |
5.166.702,27 |
3.113.608,14 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der theBASE FOL Group GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264ff. HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 266 ( 1 ) S. 3; 267; 267a, 274a, 276, 288 ( 1 ) HGB Gebrauch gemacht.
Die 'theBASE FOL Group GmbH' fungiert als Holding-Gesellschaft.
Anteile an verbundenen Unternehmen liegen vor, wenn die Holding das Tochterunternehmen beherrschen kann, dass heißt
ein Mutter-Tochter-Verhältnis im Sinne des § 271 ( 2 ) HGB i.V.m. § 290 HGB gegeben
ist. Unter Ausleihungen sind langfristige Finanzforderungen auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd
( mindestens ein Jahr ) dem Geschäftsbetrieb zu dienen ( z.B. Hypotheken, Grund- und
Rentenschulden, langfristige Darlehen ). Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die wirtschaftlichen Vorgänge innerhalb einer Tochtergesellschaft berühren den Jahresabschluss
des Mutterunternehmens nur teilweise bzw. häufig gar nicht. Der Jahresabschluss allein
ist daher nicht geeignet, die wirtschaftliche Entwicklung eines gesamten Konzerns
darzustellen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Nach den in § 267a, 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden bzw. werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
zu Herstellungskosten der Entwicklung. Die Gesellschaft entwickelt Software sowie
eine Nutzer App. Die Software wird in den Projekten der operativen Töchter künftig
eingesetzt. Darüber hinaus ist die Vermarktung an Dritte geplant.
Beginn der Entwicklungsphase und damit der Aktivierung ist gegeben mit der technischen
Realisierbarkeit - im vorliegenden Fall war dies am 30.04.2020 – Die Entwicklungsphase
und damit das Ende der Aktivierung der Entwicklungskosten endet mit der Nutzungsmöglichkeit
der Software - hier am 31.03.2023.
Die Abschreibungen werden linear über die geplante Nutzungsdauer vorgenommen.
Eine Sonderabschreibung kommt nicht in Betracht, da immaterielle WG als nicht bewegliche
WG gelten.
Bei dauernder Wertminderung sind zwingend außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen.
Entwicklungskosten sind mit Inkrafttreten des BiLMog als selbst geschaffene immaterielle
VG als Anlagevermögen aktivierungsfähig in der Handelsbilanz gem. § 255 ( 2a ) HGB
( Aktivierungswahlrecht mit Ausschüttungssperre ). Bei Ausübung des Aktivierungswahlrechtes
ist der Stetigkeitsgrundsatz zu beachten. Das Aktivierungswahlrecht wurde ausgeübt; so dass In der Vergangenheit Entwicklungskosten
(Personalkosten und Fremdleistungen) in der Handelsbilanz bis 31.12.2022 in Höhe von
insgesamt EUR 935.830,07 aktiviert wurden. Dieser Betrag verteilt sich auf die einzelnen
Kalenderjahre wie folgt :
- Kalenderjahr 2020 EUR 186.113,86 - Kalenderjahr 2021 EUR 253.539,16 - Kalenderjahr 2022 EUR 349.709,18 - Kalenderjahr 2023 EUR 146.440,89
Kosten der Planungsphase sind vergleichbar mit den Forschungskosten und daher aufwandswirksam
zu erfassen. Kosten aus der Entwicklung der Applikations- und Infrastruktursoftware,
des graphischen Designs und dem Testen der Website sind vergleichbar mit der Entwicklungsphase.
Kosten aus dem laufenden Betrieb der Website sind Aufwand.
In der Steuerbilanz besteht unverändert ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte
immaterielle WG; daher sind mit der handelsrechtlichen Aktivierung der selbsterstellten
Software gleichzeitig grundsätzlich auch passive latente Steuern zu erfassen. Da der
unternehmensinterne Steuersatz derzeit bei 0 % liegt, ergibt sich kein Passivposten.
Mit Beginn der Abschreibung wäre der Posten der latenten Steuern gleichmäßig aufzulösen,
so dass es sich nur um eine temporäre Differenz handelt.
Im Finanzanlagevermögen wurden Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und
sonstige Wertpapier zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt und
bewertet, soweit ersichtlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von 250 EUR bis 800 EUR werden analog steuerlicher
Regelungen (§ 6 Abs. 2 EStG) als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und
im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von 250 EUR bis 1.000 EUR werden analog steuerlicher
Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) in einem Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20 % gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Methode ( mit oder ohne Sammelposten ) kann für ein Jahr nur einheitlich für alle
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von 250,00 bis 1.000,00
EUR gewählt werden.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten
wird zu Nennwerten angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den übrigen allgemeinen Risiken wurde die
Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie der Kassenbestand
und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten
wird zu Nennwerten angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert ausgewiesen, entspricht dem Stammkapital
laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre
verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die 'theBASE FOL Group GmbH' hält Beteiligungen i.S. § 271 HGB an folgenden drei verbundenen
Unternehmen :
1. 'theBASE Berlin ONE GmbH & Co. KG' in Form einer Kommanditbeteiligung 2. 'theBASE Management GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % ),Komplentär
zu 1. 3. 'theBASE Munich ONE GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % ) 4. 'theBASE Berlin FUNKY GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % ) 5. 'theBASE Berlin Pettco GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % )
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Kapital- und
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Anschaffungskosten
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sonstige Angaben
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Stimmrechtsanteile der
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bzw. Einflussnahmen
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theBASE FOL group GmbH
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theBASE Berlin ONE GmbH & Co KG
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alleiniger Kommanditist
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5.000,00 €
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theBASE Management GmbH
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100%
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27.800,00 €
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theBASE Munich ONE GmbH
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100%
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200.000,00 €
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theBASE Berlin FUNKY GmbH
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100%
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28.000,00 €
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theBASE Berlin Pettco GmbH
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100%
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28.000,00 €
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Die Ausleihungen an verbundene PerGes betreffen langfristige unbefristete verzinsliche
Darlehen gegenüber 'theBASE Berlin ONE GmbH & Co. KG.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
( Vorjahr : EUR 0,00 ).
Angabe zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern :
Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 ( Vorjahr
: EUR 0,00 )
Angabe zu Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen :
Der Wert der Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen ( Konto 1595 ) beläuft sich
auf EUR 133.515,98 (Vorjahr : EUR 15.569,37).
Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen aus dem Zinsertrag für das Kalenderjahr 2023
für ein überlassenen Darlehen zusammen; hier Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- hier der theBASE ONE GmbH & Co. KG ( Konto # 506/ 2659 02 und 507/ 2659 03 )
D. Sonstige Angaben
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Die Aktivierung selbst erstellter Software führt nach § 268 ( 8 ) bei Kapitalgesellschaften
zu einer Ausschüttungssperre. Die Höhe des ausschüttungsgesperrten Betrages ermittelt
sich aus der Höhe der aktivierten Software abzüglich des darauf gebildeten Passivpostens
für latente Steuern und abzüglich linearer Abschreibung.
EUR 935.803,09
sonstige Berichtsbestandteile
g.z. Florian Färber
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.
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