Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 205145
Eingetragen
25.3.2019
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen auf eigene Rechnung sowie die Anmietung von Immobilien als Generalmieterin zum Zwecke der Bildung von Co-living Flächen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften mit ähnlichem Gegenstand im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz zu beteiligen. Ferner das Betreiben, die Vermittlung und Vermietung von Büro- und Veranstaltungsräumen, Arbeitsplätzen, Marketing, Unternehmensberatung, Events, Sponsoring sowie der Betrieb einer Internetplattform (z.B. Applikation für die Wohngemeinschaft, Buchungsportal usw.)

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (27)

Ungelöste Beteiligungen (5)

Gesellschafter
Beta

28 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 28 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas J.C. Matzen GmbH
Germany
32.286 €
40.09%
Färber Ventures UG (haftungsbeschränkt)
Germany
19.398 €
24.09%
GDC Ventures GmbH
Germany
9.473 €
11.76%
terra Real Estate GmbH
Germany
4.485 €
5.57%
32nd Floor GmbH
Germany
2.508 €
3.11%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

theBASE FOL Group GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4.527.009,46 1.511.921,67
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 820.317,50 791.617,67
II. Sachanlagen 13.147,00 5.004,00
III. Finanzanlagen 3.693.544,96 715.300,00
B. Umlaufvermögen 635.451,22 1.596.753,00
I. Vorräte 24.550,33 22.472,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 291.727,68 27.317,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 319.173,21 1.546.963,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.241,59 4.933,47
Aktiva 5.166.702,27 3.113.608,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.546.187,00 2.740.586,29
I. Gezeichnetes Kapital 45.593,00 45.593,00
II. Kapitalrücklage 6.132.573,72 5.457.063,02
III. Verlustvortrag 2.762.069,73 1.917.190,65
IV. Jahresfehlbetrag 869.909,99 844.879,08
B. zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 1.901.581,00  
C. Rückstellungen 31.898,04 18.602,60
D. Verbindlichkeiten 687.036,23 354.419,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 247.036,23 34.419,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 440.000,00 320.000,00
Summe Passiva 5.166.702,27 3.113.608,14

Anhang



A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der theBASE FOL Group GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264ff. HGB aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 ( 1 ) S. 3; 267; 267a, 274a, 276, 288 ( 1 ) HGB Gebrauch gemacht.

Die 'theBASE FOL Group GmbH' fungiert als Holding-Gesellschaft.

Anteile an verbundenen Unternehmen liegen vor, wenn die Holding das Tochterunternehmen beherrschen kann, dass heißt ein Mutter-Tochter-Verhältnis im Sinne des § 271 ( 2 ) HGB i.V.m. § 290 HGB gegeben ist.
Unter Ausleihungen sind langfristige Finanzforderungen auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd ( mindestens ein Jahr ) dem Geschäftsbetrieb zu dienen ( z.B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, langfristige Darlehen ).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die wirtschaftlichen Vorgänge innerhalb einer Tochtergesellschaft berühren den Jahresabschluss des Mutterunternehmens nur teilweise bzw. häufig gar nicht. Der Jahresabschluss allein ist daher nicht geeignet, die wirtschaftliche Entwicklung eines gesamten Konzerns darzustellen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den in § 267a, 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden bzw. werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt zu Herstellungskosten der Entwicklung. Die Gesellschaft entwickelt Software sowie eine Nutzer App. Die Software wird in den Projekten der operativen Töchter künftig eingesetzt. Darüber hinaus ist die Vermarktung an Dritte geplant.

Beginn der Entwicklungsphase und damit der Aktivierung ist gegeben mit der technischen Realisierbarkeit - im vorliegenden Fall war dies am 30.04.2020 – Die Entwicklungsphase und damit das Ende der Aktivierung der Entwicklungskosten endet mit der Nutzungsmöglichkeit der Software - hier am 31.03.2023.

Die Abschreibungen werden linear über die geplante Nutzungsdauer vorgenommen.

Eine Sonderabschreibung kommt nicht in Betracht, da immaterielle WG als nicht bewegliche WG gelten.

Bei dauernder Wertminderung sind zwingend außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen.

Entwicklungskosten sind mit Inkrafttreten des BiLMog als selbst geschaffene immaterielle VG als Anlagevermögen aktivierungsfähig in der Handelsbilanz  gem. § 255 ( 2a ) HGB ( Aktivierungswahlrecht mit Ausschüttungssperre ). Bei Ausübung des Aktivierungswahlrechtes ist der Stetigkeitsgrundsatz zu beachten.
Das Aktivierungswahlrecht wurde ausgeübt; so dass In der Vergangenheit Entwicklungskosten (Personalkosten und Fremdleistungen) in der Handelsbilanz bis 31.12.2022 in Höhe von insgesamt EUR 935.830,07 aktiviert wurden. Dieser Betrag verteilt sich auf die einzelnen Kalenderjahre wie folgt :

- Kalenderjahr 2020 EUR 186.113,86
- Kalenderjahr 2021 EUR 253.539,16
- Kalenderjahr 2022 EUR 349.709,18
- Kalenderjahr 2023 EUR 146.440,89

Kosten der Planungsphase sind vergleichbar mit den Forschungskosten und daher aufwandswirksam  zu erfassen. Kosten aus der Entwicklung der Applikations- und Infrastruktursoftware, des graphischen Designs und dem Testen der Website sind vergleichbar mit der Entwicklungsphase. Kosten aus dem laufenden Betrieb der Website sind Aufwand.

In der Steuerbilanz besteht unverändert ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle WG; daher sind mit der handelsrechtlichen Aktivierung der selbsterstellten Software gleichzeitig grundsätzlich auch passive latente Steuern zu erfassen. Da der unternehmensinterne Steuersatz derzeit bei 0 % liegt, ergibt sich kein Passivposten. Mit Beginn der Abschreibung wäre der Posten der latenten Steuern gleichmäßig aufzulösen, so dass es sich nur um eine temporäre Differenz handelt.

Im Finanzanlagevermögen wurden Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapier zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt und bewertet, soweit ersichtlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von 250 EUR bis 800 EUR werden analog steuerlicher Regelungen (§ 6 Abs. 2 EStG)  als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von 250 EUR bis 1.000 EUR werden analog steuerlicher Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) in einem Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20 % gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Methode ( mit oder ohne Sammelposten ) kann für ein Jahr nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von 250,00 bis 1.000,00 EUR gewählt werden.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zu Nennwerten angesetzt.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den übrigen allgemeinen Risiken wurde die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zu Nennwerten angesetzt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert ausgewiesen, entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Die 'theBASE FOL Group GmbH' hält Beteiligungen i.S. § 271 HGB an folgenden drei verbundenen Unternehmen :

1. 'theBASE Berlin ONE GmbH & Co. KG' in Form einer Kommanditbeteiligung
2. 'theBASE Management GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % ),Komplentär zu 1. 3. 'theBASE Munich ONE GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % )
4. 'theBASE Berlin FUNKY GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % )
5. 'theBASE Berlin Pettco GmbH' in Form einer Mehrheitsbeteiligung ( 100 % )


Kapital- und
Anschaffungskosten
sonstige Angaben

Stimmrechtsanteile der

bzw. Einflussnahmen

theBASE FOL group GmbH


theBASE Berlin ONE GmbH & Co KG
alleiniger Kommanditist
5.000,00 €

theBASE Management GmbH
100%
27.800,00 €

theBASE Munich ONE GmbH
100%
200.000,00 €

theBASE Berlin FUNKY GmbH
100%
28.000,00 €

theBASE Berlin Pettco GmbH
100%
28.000,00 €





Die Ausleihungen an verbundene PerGes betreffen langfristige unbefristete verzinsliche Darlehen gegenüber 'theBASE Berlin ONE GmbH & Co. KG.

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 ( Vorjahr : EUR 0,00 ).

Angabe zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern :
Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 ( Vorjahr : EUR 0,00 )

Angabe zu Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen :

Der Wert der Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen ( Konto 1595 ) beläuft sich auf EUR 133.515,98 (Vorjahr : EUR 15.569,37).

Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen aus dem Zinsertrag für das Kalenderjahr 2023 für ein überlassenen Darlehen zusammen; hier Ausleihungen an verbundene Unternehmen - hier der theBASE ONE GmbH & Co. KG ( Konto # 506/ 2659 02 und 507/ 2659 03 )

D. Sonstige Angaben

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Die Aktivierung selbst erstellter Software führt nach § 268 ( 8 ) bei Kapitalgesellschaften zu einer Ausschüttungssperre. Die Höhe des ausschüttungsgesperrten Betrages ermittelt sich aus der Höhe der aktivierten Software abzüglich des darauf gebildeten Passivpostens für latente Steuern und abzüglich linearer Abschreibung.

EUR 935.803,09

sonstige Berichtsbestandteile


g.z. Florian Färber


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.

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