Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Winfried Frank GmbHLiquidiert
41812 Erkelenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Doris Adele Frank seit 2.6.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Winfried Frank GmbHErkelenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Winfried Frank GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies den gesetzlichen Regelungen nicht entgegen steht. Wurden Posten verrechnet, ist dies im Folgenden angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach den steuerrechtlichen Vorschriften zur Orientierung herangezogen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Nach § 268 Abs. 2 HGB, ist das Anlagevermögen ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzuführen. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen an den Gesellschafter in Höhe von € 43.052,41. Die Forderungen wurden verzinst. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegen den Geschäftsführer. In den Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag aus einem Darlehen. Dieses valutiert zum Bilanzstichtag unverändert mit € 18.977,51. Das Darlehen wird verzinst. Rückstellungen nach Art und Höhe sind aus dem Kontennachweis zur Bilanz ersichtlich. Insoweit eine Abzinsung erforderlich war, wurde diese gem. den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige Pflichtangaben Hinweis auf bilanzielle Überschuldung Durch die Auflösung des steuerlichen Ausgleichsposten zum 01.01.2010 ist das Stammkapital von € 25.564,59 aufgezehrt. Die Bilanz weist einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von € 18.082,57 aus. Gemäß § 49 (3) GmbHG ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Insolvenzantragspflicht Eine Insolvenzantragspflicht ist nicht gegeben, da der Gesellschafter für das Darlehen über € 18.977,51 den Rangrücktritt erklärt hat. Ergänzende Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Firma ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der HR-Nr.: B 8545 eingetragen. Das gezeichnete Stammkapital ist voll eingezahlt. Erkelenz, 10. Januar 2013 Marco Frank Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 14.01.2013 festgestellt. |
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