Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 25142
Eingetragen
7.4.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand auf Antrag ergänzt: Erbringung von Ingenieursleistungen im Bereich Hard- und Softwareentwicklung und damit verbundene Beratung der Kunden. Des weiteren Erbringung von IT-Dienstleistungen aller Art sowie Herstellung und Vertrieb von Hardware- und Softwareprodukten. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle sonstigen Geschäfte betreiben, die dem Hauptzweck zu dienen geeignet sind; sie darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und sich an solchen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Alwin Hitzler
seit 7.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alwin Hitzler
86368 Gersthofen, Donauwörther Straße 14
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alwin Hitzler Engineering GmbH

Gersthofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.989,00
I. Sachanlagen 4.989,00
B. Umlaufvermögen 67.336,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.314,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.021,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 555,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.880,95

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 53.550,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresüberschuss 41.050,56
B. Rückstellungen 13.355,43
C. Verbindlichkeiten 5.974,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.880,95

Anhang

 
A. Allgemeines
 
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Das Guthaben beim Kreditinstitut wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurde in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz: BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB).

C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
 
C.1 Gezeichnetes Kapital
 
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500,00 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
  

Gezeichnetes Kapital
25.000,00 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
-12.500,00 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
12.500,00 Euro


C.2 Angabe zu Verbindlichkeiten
 

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
5.974,96 Euro
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro


C.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
      (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
 
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Forderungen
1.950,96 Euro


D. Sonstige Angaben
 
Als Geschäftsführer war im Gesellschaftsjahr bestellt:

Alwin Hitzler (GF)

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 27.06.2011 festgestellt.

 

Gersthofen, den 27.06.2011


Alwin Hitzler Engineering GmbH
gez.   Alwin Hitzler (GF.)

  

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