Henry
Beckmann GmbH & Co.
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.122.215,48 |
1.150.789,48 |
| I.
Sachanlagen |
1.122.115,48 |
1.150.689,48 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
334.049,12 |
282.959,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.036,96 |
227.274,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
222.282,49 |
200.875,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.012,16 |
55.685,68 |
| Aktiva |
1.456.264,60 |
1.433.749,17 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| I.
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Kapitalanteile persönlich haftender
Gesellschafter |
0,00 |
0,00 |
| 2.
Kapitalanteile Kommanditisten |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
23.418,00 |
23.168,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.407.282,01 |
1.385.016,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.289.311,21 |
1.260.251,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
117.970,80 |
124.765,17 |
| Passiva |
1.456.264,60 |
1.433.749,17 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erläuterungen
der Bilanz
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Dabei wurden die für alle Kaufleute
geltenden Vorschriften der §§ 238 bis 256a HGB
beachtet sowie die ergänzenden Vorschriften der
§§ 264 bis 289a HGB angewandt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft & Co. gemäß
§ 264a Abs.1 i.V.m. § 267 Abs.1 HGB
Alle vorhersehbaren Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind und die bis zum Tage der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind,
wurden berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs.1 Nr.2 HGB).
Der Ausweis des
Eigenkapitals erfolgt gemäß den
Vorschriften des § 264c HGB.
Das
Anlagevermögen wurde unter
Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB ermittelt.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde gem. § 253 Abs.3
HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet,
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Den planmäßigen
Abschreibungen liegen die betriebswirtschaftlichen
Nutzungsdauern, beziehungsweise in Übereinstimmung mit
den in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern, zu Grunde
.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Berechnung
einbezogen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens wurden zum Nominalwert angesetzt. Die
erkennbaren Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird
durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend
Rechnung getragen.
Die im Handelsregister eingetragenen
Kommanditeinlagen betragen zum Abschlussstichtag
25.564,59 €. Diese sind in voller Höhe erbracht.
Steuerrückstellungen bzw.
Steueraktivierungen wurden berechnet und - soweit
entsprechende Verpflichtungen oder Ansprüche bestehen
- eingebucht.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen im
Personalbereich sowie Jahresabschlusskosten. Die
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergibt sich folgende
Gliederung:
Summe
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit
größer als fünf Jahre
|
1.270.514,19
|
0,00
|
1.270.514,19
|
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden
ausschließlich durch das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verursacht.
Außerordentliche und aperiodische Erträge
und Aufwendungen von erheblicher Bedeutung sind im
Geschäftsjahr nicht angefallen.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
fand nicht statt.
Angaben zu bestimmten anderen
Sachverhalten
1. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt der
Komplementärin, also der Henry Beckmann
Geschäftsführungs GmbH, Bielefeld. Diese wird
durch ihren einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer vertreten. Im Berichtsjahr war
dies Herr Henry Beckmann, Bielefeld. Das Stammkapital der
Komplementärgesellschaft beträgt Euro
25.564,59.
2. Sonstiges
Das Jahresergebnis wurde den
Gesellschafterdarlehenskonten gutgeschrieben.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Henry Beckmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2023
festgestellt.
|