GHW GmbH
Service
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
3.250,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1,00 |
701,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
701,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
527,30 |
1.206,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
498,68 |
1.187,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28,62 |
18,87 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.453,84 |
8.999,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.982,14 |
14.156,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
23.354,21 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.999,08 |
29.270,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.808,97 |
4.728,92 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.453,84 |
8.999,08 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.982,14 |
13.156,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.982,14 |
14.156,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die GHW GmbH Service ist aufgrund der
Größenmerkmale des § 267 Handelsgesetzbuch
zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss, der erstmals
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt ist, ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze - vgl. § 265 Abs.
1 HGB - nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuch und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Soweit die bisherige Form der Darstellung und
die bisher angewandten Bewertungsmethoden aufgrund der
Vorschriften des BilMoG anzupassen waren, liegt eine
Durchbrechung der Stetigkeit insoweit nicht vor - Art. 67
Abs. 8 Satz 1 Einführungsgesetzbuch zum
Handelsgesetzbuch (EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden somit
entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gesellschaft konnte das
Gliederungsschema des § 266 HGB ohne Zusammenfassung
von Posten unverändert übernommen werden. Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder
im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Soweit ein
Wahlrecht
hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz
einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde
dieses Wahlrecht aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der
Angabe im Anhang ausgeübt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
vorbehaltlich der zwingenden Änderungen durch das
BilMoG gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert geblieben. Dabei sind wie im Vorjahr die
Abrechnungen ausschließlich in Euro erfolgt. Die
Bewertung erfolgt trotz bilanzieller Überschuldung im
Berichtsjahr nach den geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften nach dem Grundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt bei den Zugängen zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen, die
grundsätzlich zeitanteilig erfolgen, ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes gemäß § 253 Abs.
1 Satz 1 und Abs. 3 HGB.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände lauten jeweils auf Euro
und werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen
wurden als nicht erforderlich erachtet.
Der Ansatz der
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die auf Euro lautenden
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung der Posten des Anlagevermögens
unterbleibt gemäß § 274a Nr. 1 des
Handelsgesetzbuches.
Die Forderungen enthalten gegenüber
Gesellschaftern im Berichtsjahr Euro 0,00 nach Euro
352,41 im Vorjahr.
Das im Handelsregister eingetragene
Stammkapital beträgt Euro 25.000,00. Die nicht
einbezahlten und nicht eingeforderten
Ausstehenden Einlagen in Höhe von Euro 1.645,79
auf das Stammkapital wurden vom Stammkapital offen
abgesetzt auf einen Ausweis in Höhe von Euro
23.354,21.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig und unbesichert.
Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bezüglich der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird auf § 326 HGB verwiesen..
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt Rudolf W.
Wotzlawek.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresfehlbetrag von Euro5.808,97 ab. Zusammen mit dem
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro
33.999,08
ergibt sich ein Bilanzverlust von Euro 39.808,05. Ich
schlage vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung
vorzutragen.
Landshut, den 14. Oktober 2011
Rudolf W. Wotzlawek
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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