GHW GmbH ServiceLiquidiert

84028 Landshut, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 6312
Eingetragen
25.2.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung folgender Leistungen für Bauvorhaben: Kostenschätzung und Baubeschreibung, Eingabeplanung, Bauzeitplanung, Überwachung der Bauausführung, Abnahme der einzelnen Bauleistungen, Mängelbeseitigung. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Geschäftsbesorgung für Haus- und Grundbesitzer. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der Handel mit Solar-, Photovoltaik- und Heizungsanlagen.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Rudolf W. Wotzlawek
seit 16.8.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GHW GmbH Service

Landshut

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 3.250,00
B. Anlagevermögen 1,00 701,00
I. Sachanlagen 1,00 701,00
C. Umlaufvermögen 527,30 1.206,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 498,68 1.187,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28,62 18,87
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.453,84 8.999,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.982,14 14.156,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 23.354,21 25.000,00
II. Verlustvortrag 33.999,08 29.270,16
III. Jahresfehlbetrag 5.808,97 4.728,92
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 16.453,84 8.999,08
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 15.982,14 13.156,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.982,14 14.156,65

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die GHW GmbH Service ist aufgrund der Größenmerkmale des § 267 Handelsgesetzbuch zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss, der  erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt ist, ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze  - vgl. § 265 Abs. 1  HGB - nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuch und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden aufgrund der Vorschriften des BilMoG anzupassen waren, liegt eine Durchbrechung der Stetigkeit insoweit nicht vor - Art. 67 Abs. 8 Satz 1 Einführungsgesetzbuch zum Handelsgesetzbuch (EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden somit entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Für die  Gesellschaft konnte das Gliederungsschema des § 266 HGB ohne Zusammenfassung von Posten unverändert übernommen werden. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz  einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind vorbehaltlich der zwingenden Änderungen durch das BilMoG gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert geblieben. Dabei sind wie im Vorjahr die Abrechnungen ausschließlich in Euro erfolgt. Die Bewertung erfolgt trotz bilanzieller Überschuldung im Berichtsjahr nach den geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt bei den Zugängen zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen, die grundsätzlich zeitanteilig erfolgen, ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände lauten jeweils auf Euro und werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden als nicht erforderlich erachtet.

Der Ansatz der  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die auf Euro lautenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bilanziert.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens unterbleibt gemäß § 274a Nr. 1 des Handelsgesetzbuches.

Die Forderungen  enthalten gegenüber Gesellschaftern im Berichtsjahr Euro 0,00 nach Euro 352,41 im Vorjahr.

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt Euro 25.000,00. Die nicht einbezahlten und nicht eingeforderten Ausstehenden Einlagen in Höhe von Euro 1.645,79 auf das Stammkapital wurden vom Stammkapital offen abgesetzt auf einen Ausweis in Höhe von Euro 23.354,21.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres  fällig und unbesichert.

Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bezüglich der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird auf § 326 HGB verwiesen..
 
Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung obliegt Rudolf W. Wotzlawek.

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von Euro5.808,97 ab. Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 33.999,08
ergibt sich ein Bilanzverlust von Euro 39.808,05. Ich schlage vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.


Landshut, den 14. Oktober 2011

Rudolf W. Wotzlawek
Geschäftsführer


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.