Schmidt & Hester GmbHLiquidiert

59939 Olsberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 4921
Eingetragen
18.2.2003
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit Bauelementen und die Montage von Bauelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Arnold Hester
seit 6.5.2011
Liquidator
Wolfgang Schmidt
seit 6.5.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt & Hester GmbH

Olsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 05.04.2011

Bilanz

Aktiva

5.4.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.731,28 5.764,00
I. Sachanlagen 1.731,28 5.764,00
B. Umlaufvermögen 85.563,99 72.631,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.778,77 13.797,66
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.785,22 58.834,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.295,27 78.395,79

Passiva

5.4.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 25.749,40 48.908,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 3.591,53 -28.584,87
III. Jahresüberschuss 16.840,93 7.823,60
B. Rückstellungen 7.730,24 15.814,00
C. Verbindlichkeiten 53.815,63 13.673,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 53.815,63 13.673,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.295,27 78.395,79

Anhang


- Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt.  Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn- u. Verlustrechnung  gem. § 275 II HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert.

- Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden  (§ 252 Nr. 1 HBG).

- Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten  erfasst und werden ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben  (§ 248 II i.V.m. § 253 HGB).

- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet  (§ 253 i.V.m. § 255 HGB).

- Das Anlagevermögen wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei beim abnutzbaren AV diese  Werte um planmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen  Nutzungsdauer und ggf. Sonderabschreibungen vermindert wurden  (§ 254 i.V.m. § 279 II HGB).

- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht eine niedrigere Bewertung geboten war (§ 253 III i.V.m. § 279 II HGB).

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt.  Der Ansatz erfolgte zum Nennwert (§ 253 I HGB).

- Bzgl. der Lieferantenverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte eine  Abstimmung mit der Buchhaltung. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt.

- Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbetrag passiviert (§ 253 HGB).
 
- Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit den zu  erwartenden Einzelkosten (Vollkosten) angesetzt (§ 252 Nr. 4 HGB).

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2013 festgestellt.

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