P3 consulting GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dana Gedlich seit 25.11.2009 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IFP INFINUS Financial Partner AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze linear vermindert. Lebens- und Rentenversicherungspolicen werden zu Anschaffungskosten im Finanzanlagevermögen aktiviert. Die laufenden Beitragszahlungen werden als nachträgliche Anschaffungskosten behandelt. Sonstige Ausleihungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei erkennbaren Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen werden nicht gebildet. Die sonstigenRückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Soweit künftige Preissteigerungen zu berücksichtigen waren, wurden diese mit zwei Prozent per annum angenommen. Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die sonstigen Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten an Versicherungsgesellschaften abgetretene entgeltlich erworbene Provisionsansprüche (Stornoreserven). Aufgrund des Vorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils in Form einer vollständigen Provisionsauszahlung wird auf einen Barwertansatz der Stornoreserven verzichtet. Gründe für den Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes sind nicht erkennbar. Der Bestand an Renten- und Lebensversicherungspolicen setzt sich am Abschlussstichtag aus fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen (1.022,6 TEUR) mit unterschiedlichen Laufzeiten zusammen. Die Rückkaufswerte der Verträge liegen, insbesondere in der unmittelbar auf den Erwerb bzw. Beginn folgenden Zeit, unter den Anschaffungskosten. Ein am Abschlussstichtag niedrigerer beizulegender Wert lässt sich nur im Schätzungswege ermitteln, da ein repräsentativer Zweitmarkt für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungspolicen in Deutschland noch nicht vorhanden ist. Aufgrund der kurzen Laufzeit wird ein Fondswert in Höhe von 577,5 TEUR angenommen. Unter Berücksichtigung des langfristigen Anlageziels und der Erfahrungen mit der Wertentwicklung von fondsgebundenen Versicherungen ist eine Wertminderung von Dauer nicht anzunehmen. Die Gewinne aus den Lebensversicherungsverträgen zeigen sich erst mittel- bzw. langfristig mit Ablauf der Verträge. Abweichend hiervon werden Erlöse aus den Lebensversicherungspolicen nur bei Rückkauf von der Versicherung, Verkäufen am Markt oder vorzeitigem Ableben der versicherten Personen realisiert. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 21.448,68 EUR (Vorjahr: 473.256,00 EUR) enthalten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 236.106,95 EUR (Vorjahr 118.383,05 EUR) sind im Wesentlichen Provisionsrückforderungen und Provisionsvorschüsse gegenüber den Maklern enthalten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Grundsätzen des § 250 Abs. 1 HGB gebildet. Sie beinhalten im Wesentlichen Mietvorauszahlungen. Das Grundkapital ist eingeteilt auf 71.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Im Geschäftsjahr wurden der Kapitalrücklage insgesamt 152.000,00 EUR zugeführt. Für das Geschäftsjahr wurden der Kapitalrücklage 68.000,00 EUR entnommen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2010 wurde der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 216.118,00 EUR den Gewinnrücklagen zugeführt. Für das Geschäftsjahr wurden den Gewinnrücklagen 220.953,38 EUR entnommen. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen enthält eine Provision für den Abschluss einer Lebensversicherungspolice, deren Ansprüche der Gesellschaft zustehen. Die Provision ist wirtschaftlich als Anschaffungspreisminderung anzusehen und mindert anteilig über den Provisionsstornozeitraum von fünf Jahren die Anschaffungskosten. Die Bewertung der Rückstellung für Provisionsstornohaftung erfolgte auf der Grundlage von Erfahrungswerten. Dabei wurde die unternehmensinterne Stornoquote der Vorjahre unter gewichtetem Einbezug des Provisionshaftungszeitraums von regelmäßig fünf Jahren berücksichtigt. Nach § 253 Abs. 2 HGB wurden die einzelnen Rückstellungsbeträge gemäß ihrer aus Sicht des Bilanzstichtages verbleibenden Resthaftungszeiträume mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Preissteigerungen wurden aufgrund des Vorliegens reiner Rückforderungsansprüche nicht mit in die Berechnung einbezogen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen 166.983,18 EUR (Vorjahr: 449.043,16 EUR). IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht. |
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