Bauer Bau
GmbH Bauunternehmung
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.494,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
500,00 |
| 1.
Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten |
500,00 |
| II.
Sachanlagen |
79.994,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
79.994,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.609,92 |
| I.
Vorräte |
5.905,00 |
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
1.580,00 |
| 2.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
4.325,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.160,16 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
35.067,87 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
26.092,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
601,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.544,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.630,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
183.734,65 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.714,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
48.311,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
20.596,50 |
| B.
Rückstellungen |
17.565,18 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
7.003,48 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
10.561,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.454,86 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
34.729,01 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
10.576,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.576,50 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
68.149,35 |
| davon
aus Steuern |
9.518,84 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
2.156,07 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
12.092,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
39.829,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
183.734,65 |
Anhang
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts ebenso beachtet wie die
steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 8 HGB
Gebrauch gemacht, Posten oder Unterposten der Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufzuführen, wenn
hierunter fallende Gegenstände im Berichtsjahr und im
Vorjahr nicht vorhanden oder Aufwendungen und Erträge
nicht angefallen sind. Es bestehen keine
Pensionsverpflichtungen.
Im einzelnen waren dies folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u.a.
Software) wurden entsprechend der steuerlichen Handhabung
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit
einem Anschaffungswert bis 150,-- € wurden im Jahr des
Zugangs sofort voll abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von 150,-- € bis
1.000,-- € wurde im Zugangsjahr ein Sammelposten
gebildet und entsprechend der steuerlichen Vorschriften
über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet.
Die
flüssigen Mittel wurden in allen Fällen
mit dem Nennwert angesetzt.
Ausgewiesene
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Feststellung Jahresabschluss
Dieser Jahresabschluss wurde der
Gesellschafterversammlung am 16. November 2010 vorgelegt
und einstimmig festgestellt.
|