Jüngling GmbH
Rodder
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.690,00 |
74.515,00 |
| I.
Sachanlagen |
65.690,00 |
74.515,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
412.382,26 |
424.377,43 |
| I.
Vorräte |
94.705,78 |
97.933,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.812,76 |
63.945,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
238.863,72 |
262.498,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
419,25 |
0,00 |
| Aktiva |
478.491,51 |
498.892,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
334.101,82 |
291.778,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
266.778,14 |
242.721,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
42.323,68 |
24.056,60 |
| B.
Rückstellungen |
93.442,01 |
84.746,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.947,68 |
122.367,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.316,25 |
93.497,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.631,43 |
28.869,62 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.631,43 |
28.869,62 |
| Summe
Passiva |
478.491,51 |
498.892,43 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§
238ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichende Positionen der Bilanz und Gewinn-/
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen, angesetzt. Bei
Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wird
die Abschreibung pro rata temporis angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips, angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II. Sonstige Angaben
Während des Zeitraums vom 01.01. bis 31.12.23
waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.
Gesamtvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war
Herr Norbert Jüngling.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Norbert Jüngling
Angaben zur Feststellung:
Der geänderte Jahresabschluss wurde am
06.05.2025 festgestellt.
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