Fels
Monolithbeton GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150.792,00 |
129.717,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
150.792,00 |
129.716,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.890.295,91 |
2.032.249,97 |
| I.
Vorräte |
1.142.026,58 |
1.186.629,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
244.317,77 |
301.895,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
503.951,56 |
543.724,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.694,09 |
3.851,40 |
| Aktiva |
2.044.782,00 |
2.165.818,37 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
914.214,53 |
850.631,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
889.214,53 |
825.631,35 |
| davon
Gewinnvortrag |
825.631,35 |
657.918,46 |
| B.
Rückstellungen |
149.854,66 |
166.223,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
980.712,81 |
1.148.963,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
980.712,81 |
1.148.963,34 |
| Passiva |
2.044.782,00 |
2.165.818,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht. Ferner werden die
größenabhängigen Erleichterungen
hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten
beansprucht.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und
Verlegung von Fußböden, Estrich- und
Epoxydharzsystemen sowie monolithischer Bodenplatten und
der Hochbau im Baugewerbe.
Die Gesellschaft wird im Handelsregister beim
Amtsgericht Coesfeld (HRB 9629) geführt. Sitz der
Gesellschaft ist Bocholt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EURO
werden bei Zugang im Geschäftsjahr 2022 voll
abgeschrieben.
Die Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
Sie sind mit den individuellen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte
vor, werden diese angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlichen Lagerdauern, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen
werden zu Herstellungskosten aktiviert. In den
Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit
höher als der Ausgabebetrag ist, so ist der
Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf
der Aktivseite aufgenommen worden.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu
bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vorgenommen.
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde
zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht.
Hinsichtlich latenter Steuern wird von der
größenabhängigen Erleichterung des §
274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
nicht angewendet.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Zum Bilanzstichtag bestehen
Gewährleistungsverpflichtungen; Gewährleistungen
unterliegen den Regelungen des BGB und der VOB -Teil B
(VOB/B). Ferner bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und
Mietverträgen.
Hinsichtlich der Sicherheitsleistungen für
Mängelansprüche des Auftraggebers wurden
Bürgschaften durch eine von der Gesellschaft
abgeschlossene Kautionsversicherung hinterlegt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer: Herr Jan Fels, Bocholt
Die Geschäftsführer waren gemäß
Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen nach
§ 181 BGB befreit.
Sonstige Angaben
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder und vermitteln ein tatsächliches Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
sonstige Berichtsbestandteile
Bocholt, 12. April 2023
gez.
Jan Fels
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2023
festgestellt.
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