Fels Monolithbeton GmbH

Ruenhorst 19, 46395 Bocholt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 9629
Eingetragen
15.4.2005
Branche
Herstellung von vorgefertigten Bauelementen und Gebäuden aus Beton, Zement oder KalksandsteinHerstellung von Baublöcken und Mauersteinen aus sonstigem Beton, von Dachsteinen, Steinplatten und dergleichen aus Beton, Zement oder KalksandsteinHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Die Herstellung und die Verlegung von Fußböden, Estrich- und Epoxydharzsystemen sowie monolithischen Bodenplatten und der Hochbau im Baugewerbe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Fels
seit 10.12.2020
Geschäftsführer
Gerald Wilken
seit 10.12.2020
Prokura

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fels Monolithbeton GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 150.792,00 129.717,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 150.792,00 129.716,00
B. Umlaufvermögen 1.890.295,91 2.032.249,97
I. Vorräte 1.142.026,58 1.186.629,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 244.317,77 301.895,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 503.951,56 543.724,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.694,09 3.851,40
Aktiva 2.044.782,00 2.165.818,37

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 914.214,53 850.631,35
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 889.214,53 825.631,35
davon Gewinnvortrag 825.631,35 657.918,46
B. Rückstellungen 149.854,66 166.223,68
C. Verbindlichkeiten 980.712,81 1.148.963,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 980.712,81 1.148.963,34
Passiva 2.044.782,00 2.165.818,37

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht. Ferner werden die größenabhängigen Erleichterungen hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten beansprucht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Verlegung von Fußböden, Estrich- und Epoxydharzsystemen sowie monolithischer Bodenplatten und der Hochbau im Baugewerbe.

Die Gesellschaft wird im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld (HRB 9629) geführt. Sitz der Gesellschaft ist Bocholt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EURO werden bei Zugang im Geschäftsjahr 2022 voll abgeschrieben.

Die Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Sie sind mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlichen Lagerdauern, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten aktiviert. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert. Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag ist, so ist der Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen worden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Hinsichtlich latenter Steuern wird von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern nicht angewendet.

Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.

Zum Bilanzstichtag bestehen Gewährleistungsverpflichtungen; Gewährleistungen unterliegen den Regelungen des BGB und der VOB -Teil B (VOB/B). Ferner bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen.

Hinsichtlich der Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche des Auftraggebers wurden Bürgschaften durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Kautionsversicherung hinterlegt.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane


Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Jan Fels, Bocholt
   
Die Geschäftsführer waren gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.

Sonstige Angaben

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder und vermitteln ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bocholt, 12. April 2023

gez. Jan Fels


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2023 festgestellt.

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