Stein Gebra
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.342,30 |
4.930,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.722,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
81.620,30 |
4.930,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
262.459,65 |
195.263,90 |
| I.
Vorräte |
66.149,74 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
188.247,29 |
170.219,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.062,62 |
25.044,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.524,16 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
347.326,11 |
200.193,90 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.754,70 |
35.001,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.001,31 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
60.753,39 |
10.001,31 |
| B.
Rückstellungen |
7.577,00 |
37.196,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
243.994,41 |
127.996,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
243.994,41 |
127.996,59 |
| Summe
Passiva |
347.326,11 |
200.193,90 |
Anhang
der Stein Gebra GmbH für das Geschäftsjahr
2017
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stein Gebra GmbH (nachfolgend
"Stein Gebra" oder "Gesellschaft" genannt) für das
Geschäftsjahr 2017 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG)
erstellt. Die Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 29. Mai 2009
wurden im Geschäftsjahr 2017 beachtet.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.
Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.
Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom
28. November 2016 als Bargründung mit einem
gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 gegründet und
am 13. Januar 2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Berlin-Charlottenburg unter HRB 183140 B eingetragen. Die
Gesellschaft wird steuerlich beim Finanzamt für
Körperschaften III unter der Steuernummer 29/203/31505
geführt.
Gegenstand der Gesellschaft ist Winterdienst, Garten-
und Landschaftsbau, Wege- und Spielplatzbau, Baudienst,
Transporte bis 3,5 t, Kurierfahrten und Dispatcher.
II. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2017
A. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und erscheint in der Bilanz mit dem Wert nach
Abschreibung.
Zuschüsse und Zulagen zu Investitionen des
Anlagevermögens hat die Gesellschaft im
Berichtszeitraum nicht erhalten.
Vermögenszugänge werden im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bilanziert.
B. Umlaufvermögen
Anzahlungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
liegen am Abschlussstichtag nicht vor.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten ausgewiesen.
C. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00 und ist durch die Gesellschafter
vollständig eingezahlt. Das gezeichnete Kapital ist im
Handelsregister mit EUR 25.000,00 eingetragen. Der
Ergebnisverwendungsvorschlag sieht den Vortrag des
Jahresüberschusses zusammen mit dem Gewinnvortrag auf
neue Rechnung vor.
D. Rückstellungen
In den Rückstellungen betreibt die Stein Gebra
Vorsorge für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen
Verbindlichkeiten in angemessenem und ausreichendem Umfang.
E. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind alle kurzfristig mit einer Laufzeit von bis zu einem
Jahr.
Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017
Informationen zur Gewinn- und Verlustrechnung sind
dem Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung zu
entnehmen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäfte wurden im Berichtszeitraum durch
die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Yasar Aktas, Kaufmann und Murat Bekmez, Kaufmann
geführt. Mit Datum vom 22.10.2018 ist Herr Murat
Bekmez als Geschäftsführer abberufen.
Die Stein Gebra ist eine kleine Kapitalgesellschaft
und daher nach § 264 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur
Aufstellung eines Lageberichts befreit.
| Berlin, den 21. November
2018 |
Yasar Aktas |
| (entspricht Datum der
Feststellung des Jahresabschlusses) |
Geschäftsführer |
|