ABID
Elektrotechnik GmbH
Limburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.572,00 |
43.065,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.572,00 |
43.065,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
743.086,75 |
552.854,52 |
| I.
Vorräte |
155.280,82 |
52.338,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.745,94 |
88.200,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
560.059,99 |
412.315,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.307,06 |
7.857,56 |
| Summe
Aktiva |
775.965,81 |
603.777,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
560.341,13 |
406.318,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
381.318,87 |
330.081,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
154.022,26 |
51.237,00 |
| B.
Rückstellungen |
138.827,26 |
74.368,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.797,42 |
123.090,19 |
| Summe
Passiva |
775.965,81 |
603.777,08 |
Anhang
1. Allgemein
a)
Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die ABID Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in
Limburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Limburg
unter HRB 5620 eingetragen.
b)
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ABID Elektrotechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im
Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung von
Posten der Bilanz
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung von Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Sonstige Angaben
2. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB, 266
HGB aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
4. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
b)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr betragen wie im Vorjahr
€ 1.800,00.
c)
Saldierung Anzahlungen mit unfertigen Leistungen
Die erhaltenen Anzahlungen wurden in Ausübung
des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von
den unfertigen Leistungen abgesetzt:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
€ |
€ |
€ |
Unfertige Leistungen |
450.280,82 |
1.561.038,29 |
-1.110.757,47 |
Erhaltene Anzahlungen |
-295.000,00 |
-1.508.700,20 |
1.213.700,20 |
|
155.280,82 |
52.338,09 |
102.942,73 |
Passivausweis:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
€ |
€ |
€ |
Unfertige Leistungen |
0,00 |
251.748,93 |
-251.748,93 |
Erhaltene Anzahlungen |
0,00 |
-264.600,00 |
264.600,00 |
|
0,00 |
-12.851,07 |
12.851,07 |
d)
Eigenkapital
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
e)
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten enthalten € 0,00 (Vorjahr:
€ 18.966,89) Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern aus dem organschaftlichen Verrechnungskonto
(§ 42 Abs. 3 GmbHG).
f)
Nicht bilanzierte sonstige finanziellen
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
€ 54.339,00 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u.
Leasingverträge mit der tatsächlichen
Restlaufzeit und alle übrigen einzubeziehenden
Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem
Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum
herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur
Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.
Die Restlaufzeit liegt bei 60 Monaten.
5. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
6. Sonstige Pflichtangaben
a) Feststellung und Genehmigung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 06.08.2024
ordnungsgemäß festgestellt. Dem
Geschäftsführer wurde für das Jahr 2023
Entlastung erteilt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 6.8.2024.
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