Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 5620
Vorher
ABID Elektrotechnik GmbH
Eingetragen
10.10.2016
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungElektroinstallationReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Planung und Durchführung von Bauleistungen und Dienstleistungen von elektrotechnischen Arbeiten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mario Roth
seit 26.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Limburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ABID Elektrotechnik GmbH

Limburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 22.572,00 43.065,00
I. Sachanlagen 22.572,00 43.065,00
B. Umlaufvermögen 743.086,75 552.854,52
I. Vorräte 155.280,82 52.338,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.745,94 88.200,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 560.059,99 412.315,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.307,06 7.857,56
Summe Aktiva 775.965,81 603.777,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 560.341,13 406.318,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 381.318,87 330.081,87
III. Jahresüberschuss 154.022,26 51.237,00
B. Rückstellungen 138.827,26 74.368,02
C. Verbindlichkeiten 76.797,42 123.090,19
Summe Passiva 775.965,81 603.777,08

Anhang

1. Allgemein
a)  Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die ABID Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in Limburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Limburg unter HRB 5620 eingetragen.

b)  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ABID Elektrotechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Sonstige Angaben

2. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB, 266 HGB aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

4. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

b)  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen wie im Vorjahr €  1.800,00.

c)  Saldierung Anzahlungen mit unfertigen Leistungen
Die erhaltenen Anzahlungen wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den unfertigen Leistungen abgesetzt:



31.12.2023

31.12.2022

Veränderung





Unfertige Leistungen

450.280,82

1.561.038,29

-1.110.757,47

Erhaltene Anzahlungen

-295.000,00

-1.508.700,20

1.213.700,20


155.280,82

52.338,09

102.942,73



Passivausweis:
 



31.12.2023

31.12.2022

Veränderung





Unfertige Leistungen

0,00

251.748,93

-251.748,93

Erhaltene Anzahlungen

0,00

-264.600,00

264.600,00


0,00

-12.851,07

12.851,07



d)  Eigenkapital
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

e)  Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten enthalten € 0,00 (Vorjahr: € 18.966,89) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus dem organschaftlichen Verrechnungskonto (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

f)   Nicht bilanzierte sonstige finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 54.339,00 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u. Leasingverträge mit der tatsächlichen Restlaufzeit und alle übrigen einzubeziehenden Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.
Die Restlaufzeit liegt bei 60 Monaten.

5. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

6. Sonstige Pflichtangaben
a) Feststellung und Genehmigung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2024 ordnungsgemäß festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.8.2024.

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