Richard Kurth GmbHLiquidiert

01328 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 5091
Eingetragen
20.6.1992
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und polygraphische Fachberatung

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Kurth
seit 3.2.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert25.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
75.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Richard Kurth GmbHEigenbeteiligung
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

01328 Dresden OT Gönnsdorf, Zachengrundring 73
150.000 DM
75.00%
Germany
50.000 DM
25.00%

Beteiligungen

NameAnteil
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Richard Kurth GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 217.304,00 385.672,49
I. Sachanlagen 15.204,00 19.397,00
II. Finanzanlagen 202.100,00 366.275,49
B. Umlaufvermögen 132.072,38 18.426,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 794,38 1.922,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 163,58 447,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131.278,00 16.504,48
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 93.682,62 127.708,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 443.059,00 531.808,00

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -50.000,00 -50.000,00
2. eingefordertes Kapital 52.258,38 52.258,38
II. Kapitalrücklage 25.762,98 25.762,98
III. Verlustvortrag 205.730,23 136.345,88
IV. Jahresüberschuss 34.026,25 -69.384,35
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 93.682,62 127.708,87
B. Rückstellungen 443.059,00 459.121,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 72.687,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 443.059,00 531.808,00

Anhang


1.  ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung der §§ 242 ff. sowie der §§ 264 ff. HGB unter Beachtung der Bestimmungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB - Verzicht auf Aufstellung eines Lageberichtes - sowie des § 288 HGB bei bestimmten Anhangangaben teilweise Gebrauch. Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
2.  BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das bewegliche Anlagevermögen sowie die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Skonto sowie vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen über 150,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR werden gem. § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear mit 20 v. H. p.a. abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und, soweit nötig, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert und soweit nötig vermindert um Wertberichtigungen angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Die liquiden Mittel, Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten, sind zu Nennwerten bilanziert. Sämtliche Rückstellungen sind auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der zum Stichtag bestehenden und bis zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
3.  ANGABEN ZUR BILANZ
a)  Anlagevermögen
Einzelheiten zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem Unternehmenskaufvertrag sind in dem als Anlage zum Anhang beiliegenden Anlagenspiegel nach § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.
b)  Finanzanlagen
Die Beteiligung an der GbR Seitenstr. 5b in 01097 Dresden wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um festverzinsliche Wertpapiere sowie Fondsanteile handelt, sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren Kurswert angesetzt. Die im Zusammenhang mit den Wertpapieren anfallenden Zinsen und Spesen werden in alter Rechnung erfasst.
c)  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen das Körperschaftsteuerguthaben.
d)  Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen handelt es sich um die Pensionszusage an den Geschäftsführer der Gesellschaft. Der Ansatz erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gemäß den Vorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Der Berechnung liegt ein Rechnungszins von 5,2500 % p. a. zugrunde. Die laufenden Pensionszahlungen erfolgen seit dem Mai 2003.
f)  Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag bestehenden und bis zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
4.  SONSTIGE ANGABEN
a)  Bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Richard Kurth GmbH weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 93.682,62 EUR (VJ 127.708,87 EUR) aus. Bei der Gesellschaft liegt somit weiterhin dem Grunde nach zum Bilanzstichtag gem. dem Wortlaut § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) eine bilanzielle Überschuldung vor. "Eine Überschuldung liegt hiernach vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich". Trotz der formellen, bilanziellen Überschuldung geht der gesetzliche Vertreter von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, weil zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr Wolfgang Kurth, bereits im Jahr 2010 gegenüber der Gesellschaft mit Datum 31. Dezember 2010 eine sog. harte Patronatserklärung abgegeben hat. In dieser verpflichtet er sich, die Richard Kurth GmbH, Dresden, finanziell stets so auszustatten, dass diese ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten in vollem Umfang und pünktlich nachkommen kann. Eine Abschrift dieser Erklärung haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn lag zum Bilanzstichtag infolge der Patronatserklärung insoweit nicht mehr vor, so dass die Geschäftsführung von der Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 InsO absehen kann, weil die anderen beiden Gründe der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ("Zahlungsunfähigkeit" § 17 InsO sowie "Drohende Zahlungsunfähigkeit" § 18) zum Bilanzstichtag nicht gegeben sind.
b)  Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden neben dem Geschäftsführer keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.
c)  Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB.
d)  Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch den Gesellschafter, Herrn Wolfgang Kurth, Dresden, geführt, er ist zum alleinigen Geschäftsführer bestellt.
Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
e)  Geschäftsführerbezüge
Die Angaben zu den Bezügen des Geschäftsführers unterbleiben mit Hinweis auf die Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB.
f)  Vertretung
Einzelprokura ist Frau Ingeborg Kurth, Dresden, erteilt.
g)  Vorjahresabschluss
In der Gesellschafterversammlung am 28. Juni 2012 wurde der Vorjahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 festgestellt und dem Geschäftsführer für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
h)  Offenlegung
Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss 2012 bis spätestens zum 31. Dezember 2013 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, einzureichen und elektronisch bekannt zu machen (§§ 325 und 326 HGB). Der Vorjahresabschluss wurde fristgerecht bis zum 31. Dezember 2012 elektronisch bekannt gemacht.
i)  Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 34.026,25 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Dresden, im Juli 2013
gez. Wolfgang Kurth
- Geschäftsführer -

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2013 festgestellt.

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