Richard
Kurth GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
217.304,00 |
385.672,49 |
| I.
Sachanlagen |
15.204,00 |
19.397,00 |
| II.
Finanzanlagen |
202.100,00 |
366.275,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.072,38 |
18.426,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
794,38 |
1.922,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
163,58 |
447,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
131.278,00 |
16.504,48 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.682,62 |
127.708,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
443.059,00 |
531.808,00 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-50.000,00 |
-50.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
52.258,38 |
52.258,38 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.762,98 |
25.762,98 |
| III.
Verlustvortrag |
205.730,23 |
136.345,88 |
| IV.
Jahresüberschuss |
34.026,25 |
-69.384,35 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.682,62 |
127.708,87 |
| B.
Rückstellungen |
443.059,00 |
459.121,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
72.687,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
443.059,00 |
531.808,00 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss ist nach den handelsrechtlichen
Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter
Haftung der §§ 242 ff. sowie der §§ 264
ff. HGB unter Beachtung der Bestimmungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1
HGB. Sie macht von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB - Verzicht
auf Aufstellung eines Lageberichtes - sowie des § 288
HGB bei bestimmten Anhangangaben teilweise Gebrauch. Die
Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Die immateriellen
Vermögensgegenstände und das bewegliche
Anlagevermögen sowie die Finanzanlagen sind mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
und abzüglich Skonto sowie vermindert um die
planmäßige Abschreibung angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
über 150,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR werden gem.
§ 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten erfasst und
über fünf Jahre linear mit 20 v. H. p.a.
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 150,00
EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sowie die
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
und, soweit nötig, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert und
soweit nötig vermindert um Wertberichtigungen
angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.
Die liquiden Mittel, Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten, sind zu Nennwerten bilanziert.
Sämtliche Rückstellungen sind auf der Grundlage
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Berücksichtigung der zum Stichtag bestehenden und bis
zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
3. ANGABEN ZUR BILANZ
a) Anlagevermögen
Einzelheiten zur Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem
Unternehmenskaufvertrag sind in dem als Anlage zum Anhang
beiliegenden Anlagenspiegel nach § 268 Abs. 2 HGB
dargestellt.
b) Finanzanlagen
Die Beteiligung an der GbR Seitenstr. 5b in 01097
Dresden wurde im Berichtsjahr veräußert. Die
Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um
festverzinsliche Wertpapiere sowie Fondsanteile handelt,
sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem zum
Bilanzstichtag niedrigeren Kurswert angesetzt. Die im
Zusammenhang mit den Wertpapieren anfallenden Zinsen und
Spesen werden in alter Rechnung erfasst.
c) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
betreffen das Körperschaftsteuerguthaben.
d) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Bei den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen handelt es sich um die
Pensionszusage an den Geschäftsführer der
Gesellschaft. Der Ansatz erfolgte auf Grundlage eines
versicherungsmathematischen Gutachtens für die
Handelsbilanz nach den Richtlinien des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
gemäß den Vorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB. Der Berechnung liegt ein Rechnungszins von 5,2500 % p.
a. zugrunde. Die laufenden Pensionszahlungen erfolgen seit
dem Mai 2003.
f) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag bestehenden
und bis zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
4. SONSTIGE ANGABEN
a) Bilanzielle Überschuldung der
Gesellschaft
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Richard
Kurth GmbH weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von 93.682,62 EUR (VJ 127.708,87
EUR) aus. Bei der Gesellschaft liegt somit weiterhin dem
Grunde nach zum Bilanzstichtag gem. dem Wortlaut § 19
Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) eine bilanzielle
Überschuldung vor. "Eine Überschuldung liegt
hiernach vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die
bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei
denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich". Trotz der
formellen, bilanziellen Überschuldung geht der
gesetzliche Vertreter von der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aus, weil zur Abwendung der
Überschuldung der
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr Wolfgang
Kurth, bereits im Jahr 2010 gegenüber der Gesellschaft
mit Datum 31. Dezember 2010 eine sog. harte
Patronatserklärung abgegeben hat. In dieser
verpflichtet er sich, die Richard Kurth GmbH, Dresden,
finanziell stets so auszustatten, dass diese ihren
Verpflichtungen gegenüber Dritten in vollem Umfang und
pünktlich nachkommen kann.
Eine Abschrift dieser Erklärung haben wir zu
unseren Arbeitspapieren genommen. Eine
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn lag zum
Bilanzstichtag infolge der Patronatserklärung insoweit
nicht mehr vor, so dass die Geschäftsführung von
der Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 InsO absehen
kann, weil die anderen beiden Gründe der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
("Zahlungsunfähigkeit" § 17 InsO sowie "Drohende
Zahlungsunfähigkeit" § 18) zum Bilanzstichtag
nicht gegeben sind.
b) Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden neben dem
Geschäftsführer keine weiteren Mitarbeiter
beschäftigt.
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB.
d) Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch den Gesellschafter, Herrn
Wolfgang Kurth, Dresden, geführt, er ist zum
alleinigen Geschäftsführer bestellt.
Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln, auch wenn
mehrere Geschäftsführer bestellt sind, und ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
e) Geschäftsführerbezüge
Die Angaben zu den Bezügen des
Geschäftsführers unterbleiben mit Hinweis auf die
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB.
f) Vertretung
Einzelprokura ist Frau Ingeborg Kurth, Dresden,
erteilt.
g) Vorjahresabschluss
In der Gesellschafterversammlung am 28. Juni 2012
wurde der Vorjahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember
2011 festgestellt und dem Geschäftsführer
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 Entlastung
erteilt.
h) Offenlegung
Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss 2012 bis
spätestens zum 31. Dezember 2013 beim Betreiber des
elektronischen Bundesanzeigers, einzureichen und
elektronisch bekannt zu machen (§§ 325 und 326
HGB). Der Vorjahresabschluss wurde fristgerecht bis zum 31.
Dezember 2012 elektronisch bekannt gemacht.
i) Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 in
Höhe von 34.026,25 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Dresden, im Juli 2013
gez. Wolfgang Kurth
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2013 festgestellt.
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