BAM Packaging Consulting GmbH

Blomkamp 25, 22549 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 99409
Vorher
Kris Consulting & Marketing GmbH
Eingetragen
5.12.2006
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBeteiligungsgesellschaftenAbfüllen und Verpacken
Gegenstand
das Copacking, Consulting und Marketing im Verpackungsbereich, der Vertrieb von Standbodenbeuteln, Doypacs im Europäischen Markt für unterschiedliche Anwendungen, umweltbewusste Verpackungslösungen sowie alle damit irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche, die nicht genehmigungspflichtig sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Niels Matthies
seit 5.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gräflingsweg 12b, 22844 Norderstedt
12.500 €
50.00%
Blomkamp 25, 22549 Hamburg
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAM Packaging Consulting GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 19.609,00 41.708,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 133,00
II. Sachanlagen 19.609,00 41.575,00
B. Umlaufvermögen 334.480,35 406.743,27
I. Vorräte 193.288,00 223.194,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 122.526,64 182.411,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.665,71 1.136,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.288,55 1.991,70
Summe Aktiva 355.377,90 450.442,97

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 91.873,54 84.402,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 66.873,54 59.402,50
B. Rückstellungen 9.499,07 30.938,86
C. Verbindlichkeiten 254.005,29 335.101,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 201.949,48 330.507,56
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 52.055,81 4.594,05
Summe Passiva 355.377,90 450.442,97

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Eine Ausnahme stellen die Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung dar: Hier erfolgt die Bewertung gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB). Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind linear und degressiv (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wurde beachtet), unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).

Gegenüber den Einkaufspreisen - nicht zuletzt aufgrund von Wechselkursänderungen - gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).

Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) vorgenommen.

Geleistete Anzahlungen
Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
- Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet
- Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet
- Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet.

c) Angaben zu Bilanzposten

Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

- bis 1 Jahr: 201.949,48 Euro
- über 1 Jahr: 21.341,64 Euro
- über 5 Jahre: 30.714,17 Euro


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 45.624,54 Euro.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Saldo zum 31. Dezember 2022:
181.409,15 Euro) sind Darlehen in Höhe von 60.415,19 Euro gegenüber der Hamburger Sparkasse sowie der Deutsche Leasing enthalten, die wie folgt besichert sind:
1. Globalabtretung gemäß Sicherheitenvertrag
2. Bürgschaft über 209.764,35 Euro von Christopher Buxton
3. Bürgschaft über 209.764,35 Euro von Niels Matthies.

Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht
Die BAM Packaging Consulting GmbH, Blomkamp 25, 22549 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 99409.

Name und Beruf der Geschäftsführer
- Niels Matthies, Kaufmann
- Christopher Buxton, Kaufmann.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Leasing für PKW, Erfüllungsbetrag: 14.671,43 Euro
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. § 285 Nr. 7 HGB: 2



sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamburg, den 19.12.2023

gez. Niels Matthies, Geschäftsführer

gez. Christopher Buxton, Geschäftsführer



Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023 festgestellt.

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