BAM Packaging
Consulting GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.609,00 |
41.708,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
133,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.609,00 |
41.575,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
334.480,35 |
406.743,27 |
| I.
Vorräte |
193.288,00 |
223.194,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
122.526,64 |
182.411,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.665,71 |
1.136,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.288,55 |
1.991,70 |
| Summe
Aktiva |
355.377,90 |
450.442,97 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.873,54 |
84.402,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
66.873,54 |
59.402,50 |
| B.
Rückstellungen |
9.499,07 |
30.938,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
254.005,29 |
335.101,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
201.949,48 |
330.507,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.055,81 |
4.594,05 |
| Summe
Passiva |
355.377,90 |
450.442,97 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§
266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn-
und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der
Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Eine Ausnahme
stellen die Forderungen und Verbindlichkeiten in
ausländischer Währung dar: Hier erfolgt die
Bewertung gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs
(Euro-Referenzkurs der EZB). Aufwendungen und Erträge
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach
Auffassung der Geschäftsführung, weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind linear
und degressiv (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wurde beachtet),
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur
Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden
die von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche
Erfahrungswerte berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden
(Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).
Gegenüber den Einkaufspreisen - nicht zuletzt
aufgrund von Wechselkursänderungen - gegebenenfalls
niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag
(Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen
berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf.
niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, § 253 Abs.
4 Satz 2 HGB) vorgenommen.
Geleistete Anzahlungen
Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem
Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
- Forderungen in ausländischer Währung werden
mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am
Bilanzstichtag bewertet
- Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt
ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre
Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate
überschreitet
- Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken
zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert
angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag),
uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet.
Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am
Bilanzstichtag bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet. Forderungen in
ausländischer Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am
Bilanzstichtag bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich
zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit
nötig - erfolgt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer
wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens
auszugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den
Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei
tatsächlichem Anfall der zurückgestellten
Aufwendungen verbraucht worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden
mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am
Bilanzstichtag bewertet.
c) Angaben zu Bilanzposten
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende
Restlaufzeiten:
| - bis 1 Jahr: |
201.949,48 Euro |
| - über 1 Jahr: |
21.341,64 Euro |
| - über 5 Jahre: |
30.714,17 Euro |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
45.624,54 Euro.
In den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (Saldo zum 31. Dezember 2022:
181.409,15 Euro) sind Darlehen in Höhe von
60.415,19 Euro gegenüber der Hamburger Sparkasse sowie
der Deutsche Leasing enthalten, die wie folgt besichert sind:
1. Globalabtretung gemäß Sicherheitenvertrag
2. Bürgschaft über 209.764,35 Euro von
Christopher Buxton
3. Bürgschaft über 209.764,35 Euro von Niels
Matthies.
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten im üblichen Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
e) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die BAM Packaging Consulting GmbH, Blomkamp 25, 22549
Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Registernummer HRB 99409.
| Name und Beruf der
Geschäftsführer |
|
| - Niels Matthies,
Kaufmann |
|
| - Christopher Buxton,
Kaufmann. |
|
| Sonstige finanzielle
Verpflichtungen |
|
| Leasing für PKW,
Erfüllungsbetrag: |
14.671,43 Euro |
| Zahl der
beschäftigten Arbeitnehmer Durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl i.S.v. § 285 Nr. 7 HGB: |
2 |
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 19.12.2023
gez.
Niels Matthies, Geschäftsführer
gez.
Christopher Buxton, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023
festgestellt. |