Orange Design for New Media GmbHLiquidiert
82237 Wörthsee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tanja Schmalzl seit 13.7.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Tanja Schmalz | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Orange Design for New Media GmbHWörthsee-SteinebachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011BILANZ
ANHANGDie orange design for new media GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Es erfolgte keine Anpassung der Vorjahresbeträge bei erstmaliger Anwendung BilMoG. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse bzw. sonstigen Verpflichtungen im Sinne des § 251 HGB. Bei der Bilanzierung und bei der Bewertung der Posten der Bilanz und GuV wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften angewandt. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 II, III HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB) Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert ( § 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Es gibt keine sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert geführt durch: Tanja Schmalzl und Karin Schneider. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Hinsichtlich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages haben die Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft einen Rangrücktritt vereinbart.
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