LBM Service GmbH
Selbe AdresseGewinnung von anderen Natursanden und Kies
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Bürger seit 15.10.2018 | Prokura |
Georg Müller seit 6.11.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Georg Müller | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Georg Müller GmbHWilburgstettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2023der Georg Müller GmbH, In den Sandäckern 1, 91634 WilburgstettenA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. 2. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 4. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 5. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2023 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 2. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Bewertungsmethoden 1. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. 2. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 3. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. b. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden die mit den bei Entwicklung anfallenden Aufwendungen (§ 255 Abs. 2a HGB) angesetzt; diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). c. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. d. Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 410,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabenabzug angesetzt. e. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 150,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabenabzug angesetzt. f. Für die Zugänge bei den geringwertigen Wirtschaftsgüter werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht. g. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. h. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. i. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. j. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% ausreichend Rechnung getragen. k. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. l. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. m. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. n. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden den "Richttafeln 2005" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. In 2023 wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von x% bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden mit x% p.a. berücksichtigt. o. Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsung werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahren verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden. p. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. q. Die Währungsforderungen und Währungsverbindlichkeiten werden im Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Folgebewertung der Währungsforderungen und Währungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt EUR 19.600,00 (Vorjahr: EUR 0,00). IV. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. V. Entwicklung Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 268 Abs. 1 HGB) Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
VI. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR -3.872,32 (Vorjahr: EUR 8.895,66). E. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Geschäftsführer: - Herr Georg Müller, Wilburgstetten. Der Geschäftsführer, Herr Georg Müller, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. II. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 78.853,69 und den Gewinnvortrag von EUR 3.537.852,27 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Wilburgstetten, den 25.06.2024 Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2025 festgestellt. |
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