Ocean Maps GmbHLiquidiert
14548 Schwielowsee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Wolfgang Pausch seit 21.1.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 30.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Eggers Eggert Holding GbR | 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ocean Maps GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Ocean Maps GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber 2009 mit Ausnahme der im folgenden Abschnitt erläuterten Änderungen beibehalten worden. Den Beträgen des Berichtsjahres in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Beträge des Vorjahres gegenübergestellt. Sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen laufen auf EURO. Bei Ausweiswahlrechten wird grundsätzlich dem Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Vorrang gegeben. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert und innerhalb eines Jahres fällig. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rückstellungen sind für alle, bis zur Erstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger, kaufmännischer Beurteilung gebildet worden. Die Bewertung erfolgt in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen des § 274a HGB in Anspruch und verzichtet auf den Ausweis latenter Steuern. Angaben zur Bilanz Die Geschäftsführung hat uns bestätigt, dass die Homepage im Kalenderjahr 2010 noch nicht fertig gestellt worden ist, so dass ein Onlineauftritt im Geschäftsjahr noch nicht möglich war. Die Kosten der Entwicklung der Homepage sind daher weiter als Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter ausgewiesen worden. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die folgenden Personen wahrgenommen: Herr Hans Wolfgang Pausch und Herr Daniel Petry Anzahl Arbeitnehmer Es wurden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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