Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 5419
Eingetragen
13.2.1992
Branche
Garten- und LandschaftsbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Gewässerbau, Wegebau ohne Schwarzdecken und Pflasterarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Tiefbauarbeiten und Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Otto
seit 28.6.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Otto Tiefbau GmbH

Hopsten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 298.460,00 158.770,00
I. Sachanlagen 298.460,00 158.770,00
B. Umlaufvermögen 897.395,44 886.407,23
I. Vorräte 118.408,76 282.287,46
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.139.408,91 962.751,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.155,27 337.424,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 448.831,41 266.695,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.140,76 4.493,74
Aktiva 1.199.996,20 1.049.670,97

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 76.129,19 76.129,19
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 89.823,00 85.067,65
C. Verbindlichkeiten 1.034.044,01 888.474,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 934.918,14 861.800,28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 99.125,87 26.673,85
davon gegenüber Gesellschaftern 770.793,62  
Passiva 1.199.996,20 1.049.670,97

Anhang

Grundlagen und Methoden

Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen

Der Jahresabschluss der Otto Tiefbau GmbH, eingetragen beim Registergericht Steinfurt unter der Nr. HRB 5419, für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) und unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form, der Darstellung und des Umfangs der Angaben im Jahresabschluss wurde Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erstmalig wurden im Berichtsjahr Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in der Bilanz ausgewiesen, bisher erfolgte der Ausweis unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Im Übrigen ist der vorliegende Jahresabschluss unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze und Bewertungsmethoden aufgestellt worden.

Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Einzelerläuterungen

Angaben zur Bilanz

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungen auf die Zugänge des Berichtsjahres wurden linear "pro rata temporis" vorgenommen. Die Nutzungsdauer ist entsprechend der vorsichtig geschätzten Verwendbarkeit im Betrieb bemessen.

Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit dem Nettobetrag von dem Bestand an unfertigen Leistungen abgesetzt (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB).

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 2 % der verbleibenden Nettoforderungen berücksichtigt.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Der Ermittlung der Rechnungsabgrenzungsposten liegen die Bestimmungen des § 250 HGB zugrunde.

Die Kapitalrücklage resultiert aus Leistungen des Gesellschafters in das Eigenkapital in Folge einer Verschmelzung.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind EUR 166.622,90 (Vj. EUR 61.932,43) durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden), Pfandrechten an Forderungen und sonstigen Rechten (z. B. Wertpapiere), Sicherungsübereignungen und -abtretungen, Eigentumsvorbehalte und Nießbrauch an beweglichen Sachen und Rechten gesichert.

Sonstige Pflichtangaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 16 Mitarbeiter.

 

Hopsten, 30.Juli 2024

gez. Ulrich Otto, (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024 festgestellt.

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