Autoteile
Torgau GmbH
Torgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.650,37 |
67.586,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.001,37 |
30.977,37 |
| III.
Finanzanlagen |
42.648,00 |
36.608,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.853,21 |
184.589,33 |
| I.
Vorräte |
69.893,18 |
64.285,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.154,85 |
54.387,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.720,38 |
1.917,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.805,18 |
65.915,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
679,70 |
679,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
269.183,28 |
252.855,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
138.533,78 |
123.674,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
98.109,60 |
88.144,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.859,59 |
9.965,23 |
| B.
Rückstellungen |
68.733,41 |
56.247,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.916,09 |
72.933,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.601,93 |
57.788,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
269.183,28 |
252.855,40 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2
EGHGB). Die Daten des Vorjahres und des Berichtsjahres sind
deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Autoteile Torgau GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des § 252 HGB.
Die Bilanzierung der erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1 HGB). Die
Vermögensgegenstände wurden überwiegend
linear abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 I 1 HGB).
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 2009 übernommen und fortgeführt
worden (§ Art. 67 IV EGHGB).
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Vorräte
wurden von der Belegschaft unter Aufsicht der
Geschäftsführung anhand einer körperlichen
Bestandsaufnahme ermittelt. Über die
Bewertungsvorschriften der §§ 240, 241, 256 und
253 HGB wurde die Geschäftsführung unterrichtet.
Die übergebenen Inventurwerte wurden ungeprüft
übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
Pensionsrückstellung wird mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Diese wird pauschal mit einem einer Restlaufzeit
von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i. S. d. § 253 II
1 HGB liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten werden nach § 253 I 2 HGB mit
dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
sowie Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen 1.720,38
Euro. Hierbei handelt es sich um das
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG.
Das
gezeichnete Kapital der Firma "Autoteile Torgau
GmbH" beträgt zum 31.12.2010 weiterhin 25.564,59 Euro.
Die Stammeinlage ist voll eingezahlt. Die
Gesellschaftsanteile werden gehalten von:
- der Firma Kraftverkehr Torgau GmbH 12.782,29
Euro
- Herrn Heinz Lehmann 6.391,15 Euro
- Herrn Jürgen Graul 6.391,15 Euro
Das
Jahresergebnis 2010 mit 14.859,59 Euro wird
bilanztechnisch mit dem Gewinnvortrag aus dem vergangenem
Jahr verrechnet. Der Gewinnvortrag für das
Wirtschaftsjahr 2011 beträgt nunmehr 112.969,19 Euro.
Offene Gewinnausschüttungen wurden bis zu dem
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beschlossen.
Der Wert für die
Pensionsrückstellung wurde geschätzt. Als
Grundlage für den Schätzwert dienten folgende
Unterlagen bzw. wurden folgende Annahmen
berücksichtigt:
- versicherungsmathematisches Gutachten
für die Steuerbilanz zum 31.12.2010
(Teilwertverfahren, Richttafeln 2005 G
von Klaus Heubeck)
- durchschnittlicher Marktzins von 5,15%
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekannt
gemacht wurde
- Anwartschaftstrend: 0%, da es sich um eine
feste Zusage handelt
Der Ansatz eines niedrigeren Zinssatzes (als die 6%
der Steuerbilanz) führt in der Handelsbilanz zu einer
höheren Rückstellung (Unterschiedsbetrag zum
Steuerbilanzansatz: 4.390,47
Euro).
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 3.277,05 Euro. Dieser wurde ebenfalls durch
die Geschäftsführung nach den o. g. Kriterien
geschätzt. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67
I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also 218,47 Euro der
Pensionsrückstellung zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
(§ 42 III GmbHG) liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 25.811,03 Euro. Die nachfolgenden
Sicherungsarten und -formen sind mit den Verbindlichkeiten
verbunden: - Sicherungsübereignung KfZ
- diverse Lieferantenverbindlichkeiten mit
Eigentumsvorbehalt
- Verb. aus Personal, sonst. Steuern und
Abgaben mit Geschäftsführerhaftung
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Konrad Theobald (Kraftverkehr Torgau GmbH), Heinz
Lehmann und Jürgen Graul.
Sie vertreten die Gesellschaft in der Weise
gemeinschaftlich, dass
- Herr Theobald in Gemeinschaft mit Herrn
Lehmann oder mit Herrn Graul,
- die Herren Lehmann und Graul jeweils in
Gemeinschaft mit Herrn Theobald zur
Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.
Herr Theobald ist von der Beschränkung des
§ 181 BGB befreit.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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