Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 10073
Vorher
Petersberg 81. V V AG
Eingetragen
11.12.2007
Branche
BausparkassenArchitekturbüros für HochbauTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Einkauf und Vertrieb von Produkten und IT-Lösungen im Bauwesen sowie die Bündelung der Interessen und die Unterstützung einer Gruppe von Unternehmen, deren Tätigkeit insbesondere Consulting, Entwicklung, Einkauf und Vertrieb von Produkten und IT-Lösungen im Bauwesen umfasst. Der Bereich Bauwesen betrifft Planen, Bauen und Nutzen einschließlich Fachliteratur.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Wiesemann
seit 4.4.2008
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

BS Bausoftware AG

Neunkirchen-Seelscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

8568,12

8618,12

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

8568,12

8618,12



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

5215,67

5315,67

B. Rückstellungen

3200,25

3250,25

I gez. Kapital

50000

50000

II Verlustvortrag

44684,33

44119,67

III Jahresfehlbetrag

504,66

564,66

C. Verbindlichkeiten

152,20

52,20

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

8568,12

8618,12

Anhang

Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. entspricht §§ 266, 275 HGB sowie § 158 AktG. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Betriebsaufspaltung

Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Hierzu sind im Anhang keine Erläuterungen erforderlich.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Hierzu sind im Anhang keine Erläuterungen erforderlich.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben nach § 160 AktG.

Das Grundkapital zum 31.12.2012 in Höhe von € 50.000 setzt sich aus 50.000 Namensaktien zu je € 1,00 zusammen.

Ergänzende Angaben

Auf die Angabe der Vorstandsbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.


Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.


Die Hauptversammlung beschließt einstimmig, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Neunkirchen, den 03. März 2014

gez. Michael Wiesemann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.04.2014

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