A.Fasselt
Engineering GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
340.728,00 |
364.423,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.130,00 |
42.465,00 |
| II.
Sachanlagen |
308.598,00 |
321.958,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
850.613,59 |
832.092,93 |
| I.
Vorräte |
25.846,40 |
44.237,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
644.117,41 |
446.546,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.649,78 |
341.309,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.999,48 |
31.180,43 |
| Aktiva |
1.214.341,07 |
1.227.696,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
593.947,25 |
520.779,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
567.947,25 |
494.779,29 |
| davon
Gewinnvortrag |
494.779,29 |
295.256,09 |
| B.
Rückstellungen |
273.723,51 |
305.729,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
346.670,31 |
401.188,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
346.199,71 |
400.652,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
470,60 |
535,60 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
470,60 |
535,60 |
| Passiva |
1.214.341,07 |
1.227.696,36 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
A. Fasselt Engineering GmbH, Dorsten
1. ALLGEMEINES
Der Jahresabschluss der A. Fasselt Engineering GmbH,
Dorsten, wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Es handelt sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die A. Fasselt Engineering GmbH hat ihren Sitz in
Dorsten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer 11196
eingetragen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die materiellen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) sind gem.
Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHBG n. F. zwingend für
Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen,
anzuwenden und wurden im vorliegenden Jahresabschluss
berücksichtigt.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß
§ 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt; die Abschreibungen
sind linear vorgenommen worden. Geringwertige
Anlagegegenstände mit einem Wert von 150,00 Euro bis
1.000,00 Euro wurden in einem Sammelposten gem. § 6
Abs. 2a EStG eingestellt und auf fünf Jahre
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet. Von dem Forderungsbestand aus Lieferungen und
Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen in Höhe von
Euro 5.072,00 abgesetzt worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
Steuernachzahlung aus dem Vorjahr. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für Tantieme des
Berichtsjahres gebildet sowie für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind in Höhe von Euro
644.117,41 innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit über
einem Jahr sind nicht vorhanden.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet in
entsprechender Höhe einen Unterschiedsbetrag
gem. § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB.
Rückstellungen
Der ausgewiesene Rückstellungsbetrag i. H. v.
Euro 273.723,51 berücksichtigt alle ungewissen
Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
Euro 346.670,31, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr Euro 128.447,68 und länger als einem Jahr Euro
218.222,63.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
4. SONSTIGE ANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Holger May , Moltkestr. 8, 89077 Ulm
Angaben der ausleihen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 Euro. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen
470,60 Euro.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
zweiundzwanzig Arbeitnehmer beschäftigt.
5. ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2023 beträgt 153.167,96 Euro und wird nach Abzug der
Vorabausschüttung in Höhe von 80.000,00
Euro auf neue Rechnung vorgetragen.
Dorsten, den 29. Juli
2024
( Geschäftsführung )
gez.
Holger May
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2024
festgestellt.
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