URScom
Computer- u. Kommunikations GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.524,50 |
53.697,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
100,00 |
2.020,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.424,50 |
51.677,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.006,84 |
91.681,01 |
| I.
Vorräte |
12.241,88 |
29.681,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.279,72 |
52.670,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.485,24 |
9.329,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
774,26 |
3.911,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.159.053,10 |
1.128.377,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.238.358,70 |
1.277.667,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.828.377,10 |
1.146.437,06 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
30.676,00 |
681.940,04 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.159.053,10 |
1.128.377,10 |
| B.
Rückstellungen |
6.860,00 |
8.890,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.229.476,29 |
1.268.620,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
484.476,29 |
548.620,21 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.022,41 |
156,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.238.358,70 |
1.277.667,16 |
Anhang
URScom Computer & Kommunikations GmbH
Meerbusch
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB und richtet sich bei der
Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB sowie nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB und der Vorschriften des GmbHG.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Die unter Beachtung steuerlicher Vorschriften
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgt zum Devisenkassakurs.
Von der Möglichkeit der verkürzten
Bilanzdarstellung gemäß § 266
Abs. 1 HGB sowie von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs
gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft
Gebrauch.
Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Infolge erstmaliger Anwendung der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten
Vorschriften des HGB hat sich die Form der Darstellung
nicht geändert. Die angewandten Bewertungsmethoden
haben zu keinerlei Veränderungen geführt.
1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für die einzelnen Bilanzposten
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die
Abschreibungen werden entsprechend der aufgrund
steuerlicher Vorschriften festgelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis Euro 150,00 werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 bis Euro
1.000,00 werden in einen GWG-Sammelposten eingestellt und
über fünf Jahre gleichmäßig
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Waren werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
2.1. Buchmäßige Überschuldung
Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2010 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
Euro 1.159.053,10 aus. Damit ist die Gesellschaft
buchmäßig überschuldet.
Um eine mögliche Überschuldung der
Gesellschaft zu vermeiden, haben das Mutterunternehmen und
Herr Ernst Richter einen Rangrücktritt hinsichtlich
ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft erklärt.
Die Muttergesellschaft und Herr Richter haben sich danach
verpflichtet, hinsichtlich ihrer Forderungen in Höhe
von Euro 1.015.000,00 und Euro 183.209,88 zum 31.
Dezember 2010 gegen die Gesellschaft zugunsten aller
anderen gegenwärtigen und zukünftigen
Gläubiger im Range zurückzutreten, solange die
Überschuldung besteht. Zahlungen auf ausstehende
Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten
sind solange der Zustand der Überschuldung der
Gesellschaft besteht lediglich aus einem zukünftig in
einem Vermögensstatus der Schuldnerin mindestens in
Höhe des Stammkapitals ausgewiesenen
Vermögens- oder einem künftigen
Liquidationsüberschuss zu leisten. Das
Mutterunternehmen und Herr Richter haben sich verpflichtet,
ihre Forderungen gegen die Gesellschaft nicht geltend
zu machen, solange die teilweise oder vollständige
Befriedigung dieser Forderungen zu einer
Überschuldung der Gesellschaft i.S. von § 19
InsO führen würde.
2.2. Erläuterungen zur Bilanz
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind
23.938,01 Euro innerhalb eines Jahres fällig,
1.198.209,88 Euro haben eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von 249,90 Euro enthalten.
Von den Verbindlichkeiten entfallen 1.015.000,00 Euro
auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
3. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurde die
Geschäftsführung von Dr. Karsten Fourmont
ausgeübt.
Meerbusch, den 9. Dezember 2011
URScom Computer & Kommunikations GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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