Erzgebirgssparkasse

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRA 3997
Vorher
Kreissparkasse StollbergSparkasse Erzgebirge
Eingetragen
16.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sächsischen Sparkassenverordnung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Franziska Herrmann
seit 5.7.2022
Vorstandsmitglied
Manuela Willimowski
seit 5.7.2022
Vorstandsmitglied
Roland Manz
seit 16.9.2003
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Erzgebirgssparkasse

Annaberg-Buchholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Erzgebirgssparkasse
Sitz Annaberg-Buchholz
eingetragen beim Amtsgericht Amtsgericht Chemnitz
Handelsregister-Nr. HRA 3997

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 41.751.112,96 35.093
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 46.415.685,60 36.680
88.166.798,56 71.773
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 803.793.048,14 874.494
b) andere Forderungen 428.402.604,49 530.568
1.232.195.652,63 1.405.062
4. Forderungen an Kunden 3.394.227.126,47 3.240.839
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 930.200.129,78 EUR (886.875)
Kommunalkredite 412.783.660,69 EUR (434.894)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbarbei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 130.112.369,21 111.351
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 90.695.635,36 EUR (72.393)
bb) von anderen Emittenten 482.890.528,98 365.227
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 407.160.818,63 EUR (261.014)
613.002.898,19 476.578
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
613.002.898,19 476.578
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 232.650.443,24 228.973
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 11.873.884,76 11.564
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 968.567,62 EUR (969)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 2,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 9.066.998,89 10.064
darunter:
Treuhandkredite 9.066.998,89 EUR (10.064)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.448,00 25
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
5.448,00 25
12. Sachanlagen 14.677.228,17 15.356
13. Sonstige Vermögensgegenstände 5.987.366,05 6.440
14. Rechnungsabgrenzungsposten 885.478,92 737
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
Summe der Aktiva 5.602.739.325,88 5.467.411

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 6.783.724,67 483
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 156.735.366,57 152.123
163.519.091,24 152.606
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.389.357.301,79 1.510.544
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 0
1.389.357.301,79 1.510.544
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.160.384.047,38 3.282.248
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 303.576.279,22 5.805
3.463.960.326,60 3.288.053
0,00 0
4.853.317.628,39 4.798.597
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 9.066.998,89 10.064
darunter:
Treuhandkredite 9.066.998,89 EUR (10.064)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.689.332,85 1.080
6. Rechnungsabgrenzungsposten 496.199,66 64
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 37.516.570,00 36.312
b) Steuerrückstellungen 1.780.618,06 14.555
c) andere Rückstellungen 23.132.873,01 25.708
62.430.061,07 76.575
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 339.700.000,00 257.250
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 EUR (0)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 171.520.013,78 171.175
cb) andere Rücklagen 0,00 0
171.520.013,78 171.175
d) Bilanzgewinn 0,00 0
171.520.013,78 171.175
Summe der Passiva 5.602.739.325,88 5.467.411
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 22.836.539,72 28.479
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
22.836.539,72 28.479
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 147.896.852,89 233.068
147.896.852,89 233.068

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 148.432.623,12 119.160
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (1.699)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 9.595.366,17 6.545
darunter:
abgesetzte 0,00 EUR (0)
negative Zinsen
158.027.989,29 125.706
2. Zinsaufwendungen 29.561.038,59 9.209
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 6.616,02 EUR (2.285)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,61 EUR (0)
128.466.950,70 116.497
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 10.207.867,42 9.009
b) Beteiligungen 1.442.752,97 1.112
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
11.650.620,39 10.121
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 42.350.091,03 39.604
6. Provisionsaufwendungen 3.316.911,85 5.786
39.033.179,18 33.817
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter:
Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.770.880,52 6.138
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 39.360,16 EUR (1)
9. (weggefallen)
181.921.630,79 166.572
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 34.983.676,50 33.274
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.252.712,23 8.967
darunter:
für Altersversorgung 3.813.757,94 EUR (2.662)
45.236.388,73 42.242
b) andere Verwaltungsaufwendungen 26.493.820,08 25.944
71.730.208,81 68.186
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.047.585,87 2.244
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.750.417,09 2.858
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 446.628,98 EUR (1.072)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 19.297
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 7.930.947,74 0
7.930.947,74 19.297
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 3.862.360,88 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 430
3.862.360,88 430
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 82.450.000,00 49.750
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 28.012.005,88 24.667
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter:
Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter:
Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 27.552.784,00 24.094
darunter:
Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 114.195,05 240
27.666.979,05 24.334
25. Jahresüberschuss 345.026,83 333
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
345.026,83 333
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
345.026,83 333
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 345.026,83 333
b) in andere Rücklagen 0,00 0
345.026,83 333
29. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Erzgebirgssparkasse wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligung am Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich der originär erworbenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Aktiv- und Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und Kreditinstituten (Aktivposten 3) wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Das bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendete Modell und dessen Parameter spiegelt basierend auf den jährlich durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes im Zeitablauf analysiert. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Die verliehenen Wertpapiere wurden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds, Anteilen an Investmentvermögen und Indexfonds ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich oder der Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei einem in Abwicklung befindlichen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Die immateriellen Anlagewerte über 250,00 Euro werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei in Vorjahren außerplanmäßig abgeschriebenen Objekten des Anlagevermögens wurden Zuschreibungen auf Grundlage neuer Verkehrswertgutachten vorgenommen, soweit dies erforderlich war.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 bis 1.000,00 Euro wurden in Sammelposten eingestellt, die über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufgelöst werden.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Aufgrund der steuerrechtlichen Abschreibung und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der Jahresüberschuss um 26 TEUR über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren bei Pensionen und 5 Jahren bei pensionsähnlichen Verpflichtungen ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %; der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,20 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst am Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Für Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Ein Bilanzansatz ergab sich aufgrund der Verrechnung von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB nicht.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Erzgebirgssparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK Sachsen).

Die ZVK Sachsen finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 4,86 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,46 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK Sachsen, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 32.447 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.339 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 58.954 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt.

Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK Sachsen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK Sachsen in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK Sachsen.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 2,15 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,06 % abgezinst.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung fortgeschrieben, weitere Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode monatsgenau eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode monatsgenau aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 3.477 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals im Jahr 2023 Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 266 TEUR (Barwert) dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22, z. B. Darlehen mit Zinsuntergrenze und Sonderkündigungsrechten der Kunden, wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 16.820.133,49 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 16.809.160,20 Euro

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an verbundenen Unternehmen 50.000,00 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 50.000,00 Euro
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.581.439,63 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 559.629,06 Euro

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 529.658.564,77 Euro
nicht börsennotiert 83.344.333,42 Euro

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 79.677.292,40 Euro
nicht börsennotiert 29.041.256,07 Euro

Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Aktienfonds DK EURO STOXX 50 59.920 83.490 23.570 2.313

Eine Rückgabe der Anteile ist täglich möglich.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 3,63 -3.058
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Freistaates Sachsen mbH, Dresden 40.466 10,61 2.135
Beteiligung an der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 697.089 0,18 51.994
Beteiligung an der S-Versicherungsservice Erzgebirge GmbH, Schwarzenberg (gegründet Nov. 2023) k. A. 49,00 k. A.

Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

In diesem Posten sind nachrangige Darlehen enthalten: 2.442.366,40 Euro

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 9.236.573,90 Euro
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3.329.490,59 Euro

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

In diesem Posten sind nachrangige Vermögensgegenstände enthalten:

Stille Einlage bei der eigenen Girozentrale 5.000.000,00 Euro

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen 22.038,77 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 33.240,84 Euro

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Bewertung von Forderungen, Wertpapieren und Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,602 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2023 Stand am 1.1.2023
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere +10.038
Beteiligungen 11.564 502 192 0 11.874 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 369 0 0 0 369 369
Sonstige Vermögensgegenstände 5.000 0 0 0 5.000 0
Sachanlagen 133.672 1.426 2.147 0 132.951 118.316
Immaterielle Anlagewerte 489 6 6 0 489 464
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12.2023
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen 0 0 0 0 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 369
Sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0 0 0
Sachanlagen 2.023 151 0 1.914 0 118.274
Immaterielle Anlagewerte 25 0 0 5 0 484
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 152.973 142.935
Beteiligungen 11.874 11.564
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 5.000 5.000
Sachanlagen 14.677 15.356
Immaterielle Anlagewerte 5 25

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 155.159.544,79 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 151.485.053,25 Euro
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenständen beläuft sich auf 150.661.487,60 Euro

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 60.333,34 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 60.333,34 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.002.116,29 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 0,00 Euro

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 2.181,38 Euro
Bestand am 31.12. des Vorjahres 305,31 Euro

Posten 7: Rückstellungen

In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2023 Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen) mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 22 TEUR einbezogen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung zuzüglich Überschussbeteiligung.

Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden (Verpflichtungen aus Pensionen) betrug deckungsgleich 22 TEUR.

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV 10) wurden Aufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 1 TEUR mit Erträgen aus der Zeitwertveränderung des Deckungsvermögens in Höhe von 1 TEUR vollständig verrechnet.

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 37.134 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 37.486 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 352 TEUR. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 352 TEUR unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Unter Berücksichtigung der im Vorjahr vorhandenen Ausschüttungssperre unterläge ein im Jahresabschluss 2023 ausgewiesener Jahresüberschuss keiner Ausschüttungssperre.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten

Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben.

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag sind keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse hat Verkäufe von Bilanzaktiva in Höhe von 1.427 TEUR getätigt, bei denen das Kreditrisiko bei dem verkaufenden Institut verbleibt.

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100 TEUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 3.477 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 3.477 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 9.805 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 270 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Die Sparkasse hat Zusagen zur Abnahme von Investmentfonds in Höhe von 18.424 TEUR erteilt.

Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag bestehen gemäß § 36 RechKredV noch nicht abgewickelte zinsbezogene Termingeschäfte in Form von ausnahmslos auf Euro lautenden Zinsswaps.

Die Zinsswaps werden zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Zinsbuch eingesetzt. Bei einem Nominalvolumen von insgesamt 1.447.000 TEUR stehen den positiven Zeitwerten von 80.538 TEUR negative Zeitwerte von 24.348 TEUR gegenüber. Die Zeitwerte der Zinsswaps wurden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt, wobei die €STR-OIS-Kurve des Bilanzstichtages Verwendung fand.

Die aus Zinsswapgeschäften auf den Berichtszeitraum anteilig entfallenden Zinsen (Zinsabgrenzungsbuchungen) wurden in die Bilanz als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten eingestellt. Zur Verbesserung der Information für die Abschlussadressaten wurden hierbei die Zinsansprüche mit den Zinsverpflichtungen eines Geschäfts saldiert.

Die Sparkasse hat die Zinsaufwendungen und Zinserträge je Zinsswapgeschäft saldiert und das Ergebnis dem GuV-Posten 1 bzw. 2 zugewiesen.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR
Aktiva 3 b)
Andere Forderungen an Kreditinstitute 20.006 100.000 267.444 30.000
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 54.401 162.016 889.920 2.166.191
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.524 9.921 46.561 90.867
Passiva 2 b bb)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 149.715 94.672 56.240 2.041

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden:

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 71.787

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 115.479 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 1: Zinserträge

Im Posten "Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften" sind Erträge aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswaps des Bankbuchs in Höhe von 4.357 TEUR enthalten.

Posten 2: Zinsaufwendungen

Bei einzelnen Geschäftsvorfällen kam es aufgrund der Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes aus der Vergangenheit dazu, dass die Sparkasse eine Vergütung (positive Zinsen) erhalten hat. Diese wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäften anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Im Posten "Zinsaufwendungen" sind aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswaps des Bankbuchs Aufwendungen in Höhe von 4.640 TEUR enthalten.

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Es treten folgende Einzelposten hervor:

Periodenfremde Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 481.020,28 Euro

Posten 25: Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 soll in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat

Vorsitzender
Herr Rico Anton Landrat des Erzgebirgskreises
1. stellvertretender Vorsitzender
Herr Tim Schneider Vorstandsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Zwönitz eG
2. stellvertretender Vorsitzender
Herr Prof. Dr. Volker Weber Studienleiter Berufsakademie Glauchau
Mitglieder
Herr Lothar Lässig Geschäftsführer Elektrowerkzeuge Eibenstock GmbH
Herr Alexander Troll Bürgermeister der Stadt Lößnitz
Herr Thomas Dietz Mitglied des Deutschen Bundestages
Frau Susann Gahler Angestellte Stadtverwaltung Stadt Schneeberg
Herr Frank Buschmann Geschäftsführer Autohaus Buschmann GmbH
Stellvertretende Mitglieder
Herr Frank Dahms Inhaber Antiquariat
Herr Henry Oertel Ruheständler, ehemaliger Geschäftsführer Paper+Design GmbH
Beschäftigtenvertreter
Herr Kai Grunert Bereichsleiter Privatkunden
Herr Sebastian Feld Vorsitzender des Personalrates
Frau Jeannette Martin Abteilungsleiterin S-ServiceCenter
Herr Frank Wohlgemuth Gewerbekundenberater
Stellvertretendes Mitglied der Beschäftigtenvertreter
Herr Matthias Pechstein Referent Personal

Vorstand

Vorsitzender

Herr Roland Manz

Mitglieder

Frau Franziska Herrmann

Frau Manuela Willimowski

Der Vorstandsvorsitzende der Erzgebirgssparkasse, Herr Roland Manz, ist Mitglied des Aufsichtsrates der Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG.

Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 2023 83 TEUR.

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 1.618 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen betragen 30.103 TEUR am 31.12.2023.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 43 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 388 TEUR gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 210
Teilzeitkräfte 408
Insgesamt 618
nachrichtlich:
Auszubildende 22

Im Geschäftsjahr sind folgende Aufwendungen für den Abschlussprüfer angefallen:

- für die Abschlussprüfung 321 TEUR
- für andere Bestätigungsleistungen 40 TEUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 35 TEUR
Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 2 TEUR
(1) AGB/Bbk
Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG 1 TEUR
für sonstige Leistungen 2 TEUR

 

Annaberg-Buchholz, 22. April 2024

Der Vorstand der Erzgebirgssparkasse

Roland Manz

Franziska Herrmann

Manuela Willimowski

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Erzgebirgssparkasse, Kreditinstitut im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR mit Sitz in Annaberg-Buchholz, hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Erzgebirgssparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Erzgebirgssparkasse definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 181.922 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 539.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 28.012 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 27.553 TEUR und betreffen laufende Steuern.

Die Erzgebirgssparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Erzgebirgssparkasse

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Erzgebirgssparkasse - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Erzgebirgssparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Höhe eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2 und 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis oder der Börsenkurs maßgeblich. Bei dem in Abwicklung befindlichen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen der Sparkasse umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch eine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Dörte Berrit Preuß.

 

Berlin, 23. April 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)

Prüfungsstelle

Preuß, Wirtschaftsprüferin

Lagebericht zum Jahresabschluss 2023

der Erzgebirgssparkasse

1 Grundlagen des Unternehmens

Die Erzgebirgssparkasse ist eine öffentlich-rechtliche Sparkasse mit Sitz in Annaberg-Buchholz.

Träger der Erzgebirgssparkasse ist der Erzgebirgskreis.

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst ebenfalls den Erzgebirgskreis. Hier ist sie zum 31.12.2023 mit 71 Filial- und SB-Standorten vertreten. Die Geschäftsaktivitäten richten sich nach dem aus dem Sparkassengesetz abgeleiteten Regionalprinzip.

Die Sparkasse ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband und im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Das aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bestehende überregionale Sicherungssystem soll sicherstellen, dass im Bedarfsfall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Forderungen der Kunden und auch das Institut selbst zu schützen.

Das Hauptaugenmerk der Erzgebirgssparkasse liegt auf der Intensivierung des Vertriebs und der Zufriedenheit der Kunden. Die effiziente Gestaltung der Geschäftsabläufe unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (z.B. KWG, HGB, Sächsische Sparkassenverordnung, Baseler Rahmenwerk), insbesondere der Anforderungen zum Risikomanagement, sowie ein zukunftsorientiertes Kosten- und Ertragsmanagement sind wesentliche Eckpfeiler der Geschäftstätigkeit. Aspekte der Nachhaltigkeit werden dabei jeweils berücksichtigt.

Die Geschäftsaktivitäten der Erzgebirgssparkasse sind das Kundengeschäft und die Vermögensallokation. Im Kundengeschäft sind das Einlagen-, Kredit- und Vermittlungsgeschäft mit privaten, gewerblichen und kommunalen Kunden zusammengefasst. Die Strukturen und Prozesse der Sparkasse sind auf diese Aktivitäten ausgerichtet.

Der Vermögensallokation als Ertragsquelle kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Erzgebirgssparkasse mit ihrem deutlichen bilanziellen Übergewicht bei den Kundeneinlagen auch auf alternative Anlagen außerhalb des klassischen Kundenkreditgeschäftes angewiesen ist. Ergebnisbeiträge aus dem Kundengeschäft und der Vermögensallokation stellen die Hauptertragsquellen dar.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Situation

Im gesamtwirtschaftlichen Jahresrückblick des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wird dargestellt, dass die Weltwirtschaft 2023 in wirtschaftlicher Hinsicht vor allem von dem Krieg in der Ukraine geprägt war. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend.

Deutschland ist bei der wirtschaftlichen Entwicklung am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent.

Nach mehr als einem Jahrzehnt kam es im Jahr 2023 zu einem Ende des Immobilienpreisanstiegs in Deutschland. Gemäß vdp-Immobilienpreisindex des Verbandes der deutschen Pfandbriefbanken verbilligten sich Immobilien im Jahr 2023 um 7,2 %. Die gestiegenen Finanzierungskosten und hohe Inflation schlagen sich laut Bundesbank-Monatsbericht Februar 2024 auch auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt nieder. Dadurch engte sich der Finanzierungsspielraum für viele Kaufinteressenten stark ein und die Wohnungsnachfrage ließ nach. Die Überbewertungen verringerten sich im Zuge der Preisrückgänge 2023.

Am Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen der Rezession weiterhin nicht erkennbar. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Dem gegenüber stehen deutlich höhere Lohnabschlüsse, was sich positiv auf den Erhalt der Kaufkraft auswirkt. Jedoch wächst gleichzeitig der Kostendruck für die Unternehmen und die Gefahr einer weiteren Ankurbelung der Inflation.

Die Investitionstätigkeit wurde stark von einem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Freistaat Sachsen wird nach aktuellem Datenstand im Jahr 2023 unverändert bleiben und damit nur leicht besser als die gesamtdeutsche Entwicklung von -0,3 Prozent ausfallen. Wachstumsdämpfend wirkte sich im abgelaufenden Jahr vor allem die schwache Industrie sowie die rückläufige Baunachfrage aus; die konsumnahen Dienstleister dagegen liefen hingegen besser als noch im Sommer erwartet und stützten so die Konjunktur. Der langjährige Trend des Bevölkerungsrückgangs und der demografische Wandel wirken dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung. Im Jahresverlauf 2023 konnten allerdings steigende Einwohnerzahlen verzeichnet werden.

Die Bevölkerungsentwicklung im Erzgebirgskreis war in den vergangenen Jahren deutlich negativer als die des Freistaates Sachsen und hat sich zwischen 2014 und Ende 2023 um 21 Tsd. Menschen (6,0 Prozent) auf rund 327 Tsd. verringert. Der Einwohnerrückgang wird getrieben durch ein andauerndes Geburtendefizit sowie eine Abwanderung der Bevölkerung. Kennzeichnend für den Freistaat Sachsen und damit in starkem Maße auch für unsere Region sind die unterdurchschnittliche Kaufkraft und das im Vergleich zum Bundesdurchschnitt niedrige Lohnniveau.

Mit 5,3 Prozent hat sich die Arbeitslosenquote des Monats Dezember 2023 im Erzgebirgskreis gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Sie lag damit erneut unter dem Niveau im Freistaat Sachsen (6,2 Prozent) sowie unter dem Bundesdurchschnitt von 5,7 Prozent.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Region basierte in erster Linie auf mittelständischen Unternehmen. Branchenschwerpunkte (bezogen auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) bilden das Verarbeitende Gewerbe, mit den Bereichen Metallverarbeitung, Maschinenbau, Ernährung und EDV/Elektrotechnik, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Handel, die Instandsetzung und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.

2.1.2 Situation der Sparkasse im regionalen Markt

In der zusammengefassten Betrachtung sind die Bilanzsummen der Mitgliedssparkassen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) und der sächsischen Sparkassen gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Bei der Erzgebirgssparkasse war insgesamt ein Anstieg zu beobachten.

Deutliche Bestandserhöhungen sind im Kundenkreditgeschäft zu verzeichnen. Die Kundeneinlagen haben sich gegenüber dem rückläufigen Trend bei den Mitgliedssparkassen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes ebenfalls erhöht. Die Bestände der Wertpapiereigenanlagen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gingen im Durchschnitt der Mitgliedssparkassen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und der sächsischen Sparkassen zurück. Bei der Erzgebirgssparkasse kam es zu einem leichten Anstieg.

Die anhand der Giromarktkennziffer (Verhältnis der Privatkunden mit Girokonto zu den Einwohnern im Geschäftsgebiet) ermittelte Marktausschöpfungsquote der Erzgebirgssparkasse liegt mit ca. 63 Prozent unverändert auf hohem Niveau und deutlich über dem Schnitt der ostdeutschen Sparkassen (55 Prozent). Daraus abgeleitet sieht sich die Erzgebirgssparkasse als Marktführer in der Region.

Für die Erzgebirgssparkasse haben die Geschäftsstellen eine hohe Bedeutung für den Service und die Betreuung im Kundengeschäft. Zum Bilanzstichtag verfügte die Sparkasse über 23 mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen sowie spezialisierte Berater in den Bereichen des S-Finanz- und des S-FirmenCenters.

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Überblick zum Geschäftsverlauf

Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 5.602,7 Mio. EUR und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent bzw. 135,3 Mio. EUR. Gründe dafür waren insbesondere der Anstieg der Kundenforderungen und -verbindlichkeiten. Mit einer Durchschnittsbilanzsumme von 5.503,2 Mio. EUR wurde die Prognose um 90,2 Mio. EUR übertroffen.

2.2.2 Bilanzwirksames Geschäft

Die Prognosen zur Bilanzstrukturentwicklung wurden für das Jahr 2023 im Bereich des Kundenkreditgeschäftes um 35,8 Mio. EUR übertroffen. Bei den Kundeneinlagen lag die Entwicklung mit 42,7 Mio. EUR über den prognostizierten Erwartungen.

Kundenkreditgeschäft

Der Bestand an Kundenforderungen hat im Jahresverlauf deutlich zugenommen. Dabei waren besonders im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige sowie mit Privatpersonen Anstiege des Kreditvolumens zu verzeichnen.

Zum Bilanzstichtag wird insgesamt ein Bestand von 3.394,2 Mio. EUR (Vorjahr 3.240,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Forderungen an Kunden stammen zu etwa 60 Prozent aus Krediten an Unternehmen und Kommunen sowie zu 40 Prozent aus Krediten an Privatkunden.

Eigenanlagengeschäft

Bedingt durch das im Vergleich zu den Kundeneinlagen gering ausgeprägte Kundenkreditgeschäft haben die Eigenanlagen, bestehend aus Forderungen an Kreditinstitute, aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere, mit 37,1 Prozent (Vorjahr 38,6 Prozent) einen großen Anteil an der Aktivseite der Bilanz. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren stieg im Geschäftsjahr 2023 um 136,4 Mio. EUR auf 613,0 Mio. EUR an. Die Position Forderungen an Kreditinstitute reduzierte sich im Gegenzug um 172,9 Mio. EUR auf 1.232,2 Mio. EUR. Ein Wachstum um 3,7 Mio. EUR auf 232,7 Mio. EUR erfolgte bei der Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, welche Spezialfonds und Publikumsfonds enthält. Grund für die Veränderungen ist die Umsetzung der Marktpreisrisikostrategie. Die Anlagen konzentrierten sich auf Emittenten im Investmentgradebereich in den Assetklassen Anleihen und Schuldscheindarlehen.

Barreserven

Die Barreserven (Kassenbestand einschließlich des Bestandes auf dem Konto der Deutschen Bundesbank) erhöhte sich durch eine an das veränderte Zinsumfeld angepasste Anlagestrategie von 71,8 Mio. EUR auf 88,2 Mio. EUR.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich auf 163,5 Mio. EUR (Vorjahr: 152,6 Mio. EUR).

Kundeneinlagengeschäft

Die Kundeneinlagen stiegen von 4.798,6 Mio. EUR auf einen Jahresendbestand von 4.853,3 Mio. EUR. Dabei gehen sowohl die täglich fälligen Einlagen als auch die Spareinlagen deutlich zurück. Angesichts des gestiegenen Zinsniveaus und der damit verbundenen Erweiterung der Produktangebote ist ein starker Anstieg der festverzinslichen Kundeneinlagen von 5,8 Mio. EUR auf 303,6 Mio. EUR zu verzeichnen.

2.2.3 Nicht bilanzwirksames Geschäft

Durch die Zusammenarbeit der Erzgebirgssparkasse mit Partnern der Sparkassenorganisation, wie der DekaBank, der LBS Landesbausparkasse NordOst AG, der Sparkassen-Versicherung Sachsen AG und der Deutschen Leasing konnten den Kunden im abgelaufenen Geschäftsjahr diverse Verbundprodukte angeboten werden.

Das Volumen der Wertpapierkäufe überstieg die Wertpapierverkäufe und Fälligkeiten um 169,1 Mio. EUR. Die Bestände im Kundenwertpapiergeschäft pro Einwohner liegen sowohl über dem sächsischen als auch über dem Verbandsdurchschnitt.

Die vermittelte Bausparsumme von insgesamt 74,8 Mio. EUR stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 Prozent. Die Gesamtbausparsumme lag mit 883,4 Mio. EUR um 3,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Im Vergleich der kaufkraftgewichteten Bausparguthaben pro Einwohner im Verbandsgebiet wurde ein vorderer Platz belegt.

Für die Sparkassen-Versicherung Sachsen wurden Renten- und Lebensversicherungen über ein Gesamtvolumen von 29,7 Mio. EUR (Vorjahr: 41,9 Mio. EUR) vermittelt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr beträgt 29,2 Prozent. Im Vergleich der kaufkraftgewichteten Rückkaufswerte von Lebensversicherungen pro Einwohner im Verbandsgebiet wurde ein vorderer Platz erreicht.

Derivate

Zum 31.12.2023 reduzierte sich der Bestand an Zinsswaps zur Zinsbuchsteuerung um das Nominalvolumen von 30,0 Mio. EUR auf 1.447,0 Mio. EUR.

2.2.4 Investitionen

Investitionen wurden im Jahr 2023 vor allem zur bedarfsorientierten Umgestaltung der sparkasseneigenen Gebäude sowie in EDV-Ausstattung getätigt.

2.2.5 Personalbereich

Die Anzahl der Mitarbeiter (Köpfe) verringerte sich gegenüber dem 31.12.2022 auf 692 Mitarbeiter (Vorjahr: 705). Darin sind 22 Auszubildende und 4 Studenten der Berufsakademie enthalten (Vorjahr: 19). Zum Ende des Jahres waren 51 Mitarbeiter freigestellt (Vorjahr: 56). Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, in Elternzeit sowie sonstige Mitarbeiter ohne Bezüge. Der Rückgang der Mitarbeiterzahlen ist auf die natürliche Fluktuation, den Abschluss von Aufhebungsverträgen und die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen zurückzuführen.

2.2.6 Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

Im Verlaufe des Geschäftsjahres wurde die Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzeption gemäß den Anforderungen des von der Bankenaufsicht überarbeiteten Leitfadens vorangetrieben. Die Standardisierung von Prozessen, die Umsetzung der 7. MaRisk Novelle, die Überprüfung der Optimierung von Serviceaktivitäten und die Vorbereitung der Überarbeitung von Ansprachemöglichkeiten sowie die Neugestaltung des Kooperationsmodelles mit der Sparkassenversicherung Sachsen stellten weitere wichtige Themen dar.

2.2.7 Zusammenfassende Darstellung des Geschäftsverlaufes

Vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Rahmenbedingungen wird der Geschäftsverlauf der Sparkasse für das Jahr 2023 als sehr gut beurteilt. Die Einschätzung beruht insbesondere auf dem verbesserten Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, den positiven Entwicklungen des bilanziellen Kundengeschäftes und der stabilen Marktpositionierung im außerbilanziellen Geschäft.

2.3 Lage

2.3.1 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren wird in fünf Perspektiven (Finanzen, Kunden, Prozesse, Mitarbeiter, Nachhaltigkeit) differenziert. Als bedeutende Leistungsindikatoren sind die Cost-Income-Ratio, die Eigenkapitalrendite nach Steuern und der Verwaltungsaufwand zu nennen. Als wesentliches Instrument der Strategieumsetzung wird eine Balanced Scorecard genutzt, in der strategische Ziele und Maßnahmen kommuniziert sowie über Kennzahlen zur Zielerreichung operationalisiert und damit mess- und steuerbar gestaltet werden. Alle Zielwerte für die finanziellen und der überwiegende Teil der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurden erreicht.

2.3.2 Ertragslage

Die Ertragslage wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt und ist nicht direkt mit den Werten der Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Insgesamt wird die Ertragslage als sehr gut beurteilt.

Position 31.12.2023
in Mio. EUR
Veränderung ggü. Vorjahr
in %
31.12.2022
in Mio. EUR
Zinsüberschuss 140,3 68,0 83,5
Ordentlicher Ertrag 39,9 15,3 34,6
Verwaltungsaufwand 69,7 4,7 66,6
sonstiger ordentlicher Aufwand 0,5 -28,6 0,7
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertungen und Steuern 110,0 116,4 50,8
Bewertungsergebnis einschließlich Veränderung der Reserven -78,1 16,4 -67,1
Betriebsergebnis nach Bewertung 31,9 295,4 -16,3
Neutrales Ergebnis -4,0 -109,7 40,7
Steuern vom Einkommen und Ertrag -27,6 14,5 -24,1
Jahresüberschuss 0,3 - 0,3

Zum Ergebnis 2023 im Einzelnen:

Besonders die kurzfristigen Marktzinsen sind gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen. Die gesamten Zinserträge (einschließlich laufender Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 48,1 Mio. EUR auf 133,8 Mio. EUR. Die Zinsentwicklung und die damit verbundenen verbesserten Kupons der Wiederanlagen der fälligen Wertpapiere des Eigenbestandes und die erhöhten Zinssätze im Kundenkreditgeschäft und auf den laufenden Bankkonten hatten im Zinsertrag ein deutliches Wachstum zur Folge.

Die Marktzinsentwicklung führte in Verbindung mit der Ausweitung von Margen zu einem Zinsaufwand, welcher sich um 20,1 Mio. EUR auf 21,4 Mio. EUR erhöhte. Unter Einbeziehung des eines um 28,8 Mio. EUR gestiegenen Zinsergebnisses aus Derivaten verbesserte sich der Zinsüberschuss um 56,8 Mio. EUR auf 140,3 Mio. EUR und liegt mit einer Abweichung von 41,8 Mio. EUR über der Prognose für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Der ordentliche Ertrag, bestehend aus Provisionsüberschuss und sonstigem ordentlichen Ertrag, aber ohne Auflösung von Rückstellungen (neutrales Ergebnis), ist im Geschäftsjahr 2023 um 5,3 Mio. EUR auf 39,9 Mio. EUR gestiegen und liegt über der Prognoseerwartung von 37,9 Mio. EUR. Wesentlicher Grund ist der rückläufige Aufwand für das Vermittlungsgeschäft, speziell im Bereich der privaten Baufinanzierungen, und die erhöhten Erträge aus Girogebühren.

Der Verwaltungsaufwand (finanzieller Leistungsindikator), welcher sich im Wesentlichen aus allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen auf Sachanlagen zusammensetzt, steigt um 3,1 Mio. EUR auf 69,7 Mio. EUR an. Sowohl die Prognose von 70,1 Mio. EUR als auch der strategische Zielwert von 71,0 Mio. EUR werden dadurch unterschritten. Der Personalaufwand steigt durch die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Jahr 2023 um 2,3 Mio. EUR auf 43,4 Mio. EUR. Der Sachaufwand erhöht sich um 0,8 Mio. EUR auf 26,3 Mio. EUR. Grund ist der über den Erwartungen liegende Aufwand für Rechtsberatungskosten und der inflationsbedingte Anstieg der Kosten für sonstige Dienstleistungen.

Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertungen und Steuern wird im Wesentlichen durch den starken Anstieg des Zinsüberschusses beeinflusst. Das führt zu einem um 59,2 Mio. EUR über dem Vorjahr liegenden Ergebnis von 110,0 Mio. EUR. Auch gegenüber dem prognostizierten Wert von 65,2 Mio. EUR stellt sich das Ergebnis deutlich verbessert dar.

Das Bewertungsergebnis Wertpapiere zeigt sich durch die Zinsentwicklung im Jahresverlauf beeinflusst und stellt sich mit einem Ertrag von 14,0 Mio. EUR deutlich besser dar, als der mit 9,9 Mio. EUR ursprünglich prognostizierte Wert. Die Bewertung des gesamten Wertpapierbestandes erfolgt zum strengen Niederstwertprinzip. Für das Kundenkreditgeschäft ergab sich ein Bewertungsaufwand von 9,9 Mio. EUR, welcher leicht unterhalb des mit 10,1 Mio. EUR prognostizierten Wertes liegt. Grund für die Höhe der Abweichung sind im Jahresverlauf unter der Planung liegende Bildung von Einzelwertberichtigungen und Direktabschreibungen.

Im sonstigen Bewertungsergebnis entsteht ein Ertrag von 0,3 Mio. EUR, welcher im Wesentlichen aus Gewinnen beim Verkauf von Eigenbestandsimmobilien besteht.

Das neutrale Ergebnis beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 4,0 Mio. EUR. Prägend sind aperiodisch auszuweisende Umlagezahlungen an den Sparkassenverband und die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen einschließlich der Zinseffekte. Kompensierend wirken unter anderem Zinserträge auf notleidende Forderungen.

Der Steueraufwand für das Jahr 2023 steigt, im Vergleich zum deutlich erhöhten Betriebsergebnis, nur moderat von 24,1 auf 27,6 Mio. EUR. Ursächlich ist die nur geringe Anrechnung des Bewertungsergebnisses aus dem Wertpapiergeschäft im Jahr 2022 auf das zu versteuernde Einkommen.

Die Cost-Income-Ratio (finanzieller Leistungsindikator), welche Aufwand (Verwaltungskosten) und Ertrag (Zinsüberschuss plus ordentlichen Ertrag minus sonstigen ordentlichen Aufwand) ins Verhältnis setzt, verbessert sich insbesondere durch die steigenden Erträge auf 38,8 Prozent (Vorjahr: 56,7 Prozent). Sie liegt damit unter der Prognose und auch unter dem strategischen Zielwert von 60 Prozent. Der Jahresüberschuss entspricht mit 0,3 Mio. EUR dem des Vorjahres. Nach der Vorwegzuführung zum Eigenkapital wird ein Bilanzgewinn von 0 EUR ausgewiesen. Die erreichte Eigenkapitalrendite nach Steuern (Verhältnis von Jahresergebnis incl. Vorsorgereservenbildung und Eigenkapital - finanzieller Leistungsindikator) von 19,3 Prozent liegt sowohl über dem Wert des Vorjahres von 2,7 Prozent als auch über dem prognostizierten Wert von 11,0 Prozent und dem strategischen Zielwert von 5,0 Prozent.

Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,01 Prozent.

2.3.3 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Erzgebirgssparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Ein Vorteil ist dabei die Refinanzierung vorwiegend über Kundeneinlagen. Zur Liquiditätsdisposition stehen widerruflich eingeräumte Kreditlinien zur Verfügung. Das Angebot der Europäischen Zentralbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften oder Übernachtkredite abzuschließen wurde im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der zuständigen Zentralbank unterhalten.

Die bankaufsichtsrechtlich geforderte Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) von mindestens 100 Prozent wurde im Jahr 2023 zu keinem Zeitpunkt unterschritten. Zum Jahresultimo 2023 lag die LCR bei 304,57 Prozent und die NSFR bei 136,11 Prozent. Die Fälligkeitsstruktur wird als ausgewogen beurteilt.

2.3.4 Vermögenslage

Die Vermögensverhältnisse der Erzgebirgssparkasse sind geordnet. Die Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenmitteln waren zu jedem Zeitpunkt erfüllt. Die Bewertung der vollständig erfassten Vermögens- und Schuldenpositionen erfolgten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Erzgebirgssparkasse verfügt über stille Reserven nach § 26a KWG (a. F.) und § 340f HGB.

Die Sicherheitsrücklage einschließlich der Vorwegzuführungen aus dem Jahresüberschuss 2023 beträgt 171,5 Mio. EUR. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über Eigenkapitalbestandteile nach § 340g HGB in Höhe von 257,3 Mio. EUR. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel gemäß § 10 KWG, bezogen auf die Summe der Eigenkapitalanforderungen für Adressenausfallrisiken (Kreditrisiko-Standardansatz) und operationelle Risiken gemäß CRR, übertraf zum Jahresende 2023 mit 14,9 Prozent die aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

2.3.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der Sparkasse

Die wirtschaftliche Lage der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 wird insgesamt als sehr gut eingeschätzt. Mit der durchgängigen Bewertung der Wertpapiere zum strengen Niederstwertprinzip und der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde für die Erzgebirgssparkasse eine auskömmliche Basis für die Geschäftsausrichtung geschaffen.

3 Chancen- und Risikobericht

3.1 Chancenbericht

Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Geldpolitik der EZB, die bei weiter zurückgehenden Inflationsraten Spielräume für Zinssenkungen nutzen könnte, um die konjunkturelle Lage in Deutschland weiter zu verbessern. Die Folge wäre ein Anstieg der Nachfrage nach Kundenkrediten, welcher sich positiv auf die Ertragslage auswirken dürfte.

Mit Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Kundenprozesse eröffnen sich zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft und in der Anlageberatung.

Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien und der damit verbundenen Rationalisierung durch Digitalisierung.

Darüber hinaus sehen wir Chancen in der hohen Kundenbindung und unserem Produkt- und Dienstleistungsangebot, welches über unterschiedliche Vertriebswege angeboten wird. Ein Ausbau von Qualität, Service und Beratung kann in Verbindung mit der Stabilisierung von Margen im Kundeneinlagengeschäft zu besseren Vertriebsergebnissen führen.

Weitere Chancen ergeben sich aus der Liquiditätsausstattung und der Kapitalallokation sowie einer effizienten Aufbauorganisation. Eine leistungsfördernde Führungskultur und qualifizierte Mitarbeiter können ebenfalls zu einer Verbesserung der operativen Ertragslage beitragen.

3.2 Risikobericht

3.2.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko Spreadrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko -
Beteiligungsrisiko -

Darüber hinaus ist das Zahlungsunfähigkeitsrisiko in der normativen Perspektive wesentlich.

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 880,8 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 535,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird.

Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die zur Verfügung gestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 50,0 36,7 73,3
Marktpreisrisiko 340,0 275,4 81,0
Refinanzierungskostenrisiko 40,0 27,9 69,7
Operationelles Risiko 80,0 60,6 75,8
Beteiligungsrisiko 25,0 15,8 63,1
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 535,0 416,4 77,8

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung, eine Stagflation und die Stagflation in Verbindung mit dem Wegfall der Privilegierung des Haftungsverbundes betrachtet.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und gegebenenfalls ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichterstattung zur Steuerung des Zinsänderungs- und Aktienkursrisikos erfolgt monatlich. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und Controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Controlling wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.2.2 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen, Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft) Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 524,4 Mio. EUR und damit 9,8 Prozent des Gesamtkreditvolumens von 5.364,9 Mio. EUR.

3.2.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und Wiedereinbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.2.2)

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kundenkreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich folgendermaßen:

Kundenkreditgeschäft der Sparkasse Gesamtobligo *
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Privatkunden 1.721,1 1.684,2
Unternehmen & selbständige natürliche Personen 2.206,0 2.134,7
Kommunen 242,5 238,9
Gesamt 4.169,6 4.057,9

* Kredite inkl. Zusagen vor Wertberichtigung

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Ausgehend vom Bruttokreditvolumen der gewerblichen Kreditnehmer (inklusive offener Zusagen sowie Aval- und Treuhandkredite) liegen die höchsten Anteile in der Branchenstruktur im Grundstücks- und Wohnungswesen mit 20,0 Prozent (Vorjahr: 22,0 Prozent), im Verarbeitenden Gewerbe mit 16,1 Prozent (Vorjahr: 16,0 Prozent), im Sektor Beratung, Planung und Sicherheit mit 12,7 Prozent (Vorjahr: 12,8 Prozent), im Sektor Energie, Wasser und Bergbau mit 10,8 Prozent (Vorjahr: 10,4 Prozent) und im Sektor Dienstleistungen für Unternehmen mit 7,5 Prozent (Vorjahr: 6,6 Prozent).

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. Die Adressenrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt.

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile
in Prozent
1 bis 10 95,8
11 bis 15C 2,2
16 bis 18 2,0
Ungeratet 0,1

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr keine wesentliche Veränderung.

3.2.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.2.2)

Das Kreditvolumen im Eigengeschäft gliedert sich folgendermaßen:

Kreditvolumen Eigengeschäft der Sparkasse Gesamtobligo
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Anleihen, Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten und der öffentlichen Hand 642,7 620,2
Pfandbriefe und Namenspfandbriefe 414,0 412,3
Bankkonten/ Tages- und Termingelder (ohne Deutsche Bundesbank) 51,3 95,4
Derivate 87,8 139,4
Gesamt 1.195,8 1.267,3

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile
in Prozent
1 bis 5 (Investment Grade) 98,7
6 bis 10 1,3
11 bis 15C 0
16 bis 18 0
Nicht klassifizierte Kredite (incl. nicht geratete Positionen aus Spezialfonds) 0

3.2.3 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz für die Risikokategorien Zinsänderungs-, Spread- und Aktienrisiko die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Für das Immobilienrisiko wird der Value-at-Risk additiv ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten ermittelt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Handlungsrahmen. Der vom Vorstand benannte Treasuryausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.2.3.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben der Value-at-Risk (Parameter: 99,9%, 250d, Moderne historische Simulation) verwendet. Es wurde ein Handlungsrahmen von 67,0 bis 112,0 Mio. EUR fixiert. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Aus dem VaR-Korridor werden - zur Operationalisierung - der Benchmarkhebel sowie Relativlimite definiert.

Als Steuerungsinstrumente im Rahmen des Zinsbuches nutzt die Sparkasse neben klassischen Anlagen in Wertpapieren und Schuldscheindarlehen auch Zinsswaps (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -52,9 61,1
In Prozent der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -11,41 13,2

3.2.3.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden.

Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als weitere Steuerungsgröße werden für einzelne Assetklassen Handlungsrahmen definiert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

3.2.3.3 Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben ein Handlungsrahmen verwendet. Der Handlungsrahmen für das Aktienbuch liegt zwischen 70,0 und 120,0 Mio. EUR. Es findet ein monatliches Rebalancing ab einer Abweichung von +/- 10 Mio. EUR um die Neutralposition statt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

Aktien werden zurzeit ausschließlich in Form von börsengehandelten Indexfonds (ETF) gehalten.

Risikokonzentrationen bestehen in den Ländern Deutschland und Frankreich sowie der Branche Verarbeitendes Gewerbe.

Die Risikokonzentrationen werden bewusst eingegangen. Aufgrund der Umsetzung einer passiven Benchmarkstrategie wird auf Strukturvorgaben verzichtet.

3.2.3.4 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko sowohl das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien als auch das Immobilienpreisrisiko. In der ökonomischen Perspektive ist nur das Immobilienpreisrisiko relevant. Darüber hinaus fließen auch Managementleistungen sowie bilanztechnische Maßnahmen ein.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben ein strategischer Handlungsrahmen verwendet. Es wurde als Risikoappetit für 2023 festgelegt, dass das Bruttoimmobilienvermögen innerhalb des Handlungsrahmens von 220 und 340 Mio. EUR liegen soll.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Als Grundlage für das eigene Modell wird der Property-Return-Ansatz verwendet. Hier fließen Wertänderungsrenditen aus MSCI-Benchmarkwerten für die jeweiligen Märkte/ Länder (alternativ: MSCI Europe), untergliedert nach Nutzungsarten: Handel, Büro, Logistik, Wohnen, Gesundheitswesen und Hotel (alternativ: Segment "all") ein. Die Ermittlung des VaR erfolgt über die Normalverteilungsannahme. Zusätzlich werden Sicherheitsaufschläge für die Verwendung des Benchmark-Ansatzes, die Intransparenz der Benchmarkdaten, die Managementleistung und die Bildung von Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen genutzt.

Überwachung Strategieeinhaltung

Eigenbestandsimmobilien werden vorrangig unter dem Aspekt der geschäftspolitischen Nutzung gehalten. Dabei finden regionale Besonderheiten und die Vertriebsausrichtung der Erzgebirgssparkasse Berücksichtigung. Es erfolgen keine Rettungserwerbe durch die Erzgebirgssparkasse. Der Aufbau der Immobilienfondsinvestition erfolgte in 2023 im Wesentlichen durch Kapitalabrufe. In Immobiliendirektanlagen außerhalb des Geschäftsgebietes - auch Beteiligungsmodelle - wird nicht investiert.

Risikokonzentrationen bestehen in den Bereichen Länderverteilung im Land Deutschland und der Nutzungsart Büro.

Zur Begrenzung der Risikokonzentration (Nutzungsart Büro) und weiterer Konzentrationen wurden Strukturvorgaben für 2023 definiert. Die Risikokonzentration (Länderverteilung Deutschland) wird bewusst akzeptiert.

3.2.4 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Ostdeutschen Sparkassenverbandes für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
(Mio. EUR)
Strategische Beteiligungen 16,4
Funktionsbeteiligungen 0,5
Kapitalbeteiligungen 3,2

Eine Risikokonzentrationen bildet die Gruppe der strategischen Beteiligungen. Die erkannte Risikokonzentration wird bewusst geduldet, da diese aufgrund der Organisationsstruktur der Sparkassen-Finanzgruppe als geschäftsimmanente Risikokonzentration gilt, durch die Gremien der Sparkassenorganisation überwacht und gesteuert sowie durch die Sparkasse selbst transparent dargestellt wird.

3.2.5 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich die Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizontes verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stressszenario der Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über der definierten Grenze von 115 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplanes

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch der Wegfall der variablen Refinanzierung durch Kreditinstitute simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont im kombinierten Stressszenario der Sparkasse beträgt 31 Monate.

Beim Refinanzierungskostenrisiko ergab die Analyse des Risikofaktors nach Laufzeitband und Teilportfolien Risikokonzentrationen im Bereich des Laufzeitbands 10 Jahre und in den Teilportfolien Kundengeschäft aktiv fest, Kundengeschäft passiv Kontokorrent und Kundengeschäft passiv variabel. Die dahinter liegenden Geschäfte sind gut diversifiziert (siehe auch Analyse zum Zahlungsunfähigkeitsrisiko) und somit werden diese Risikokonzentration eingegangen und weiterhin geduldet.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.2.6 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) einfließen.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Es wurden Risikokonzentrationen bei kriminellen Handlungen und beim Outsourcing/Lieferanten/Dienstleistern erkannt. Über die Entwicklung wird im Rahmen des Risikoreportings berichtet.

3.2.7 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 77,8 Prozent ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Im Hinblick auf die steigenden Eigenkapitalanforderungen ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risiken als ausgewogen.

4 Prognosebericht

In Anlehnung an den gesamtwirtschaftlichen Ausblick des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gehen wir für die Entwicklung der Weltwirtschaft unter der Annahme keiner weiteren Eskalation geopolitischer Krisen von einem Wachstum aus. Das ifo Institut prognostiziert für das Jahr 2024 eine Entwicklung der Weltwirtschaft von 2,0 Prozent.

Die Chefvolkswirte der Sparkassenorganisation gehen für das Jahr 2023 im Mittel von einem Wachstum der Wirtschaft in Deutschland von 0,3 Prozent aus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig.

Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen.

Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 Prozent in Deutschland und von 2,5 Prozent im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert.

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum.

Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.

Das Rückschlagpotenzial bei den Immobilienpreisen ist durch die Preisrückgänge im Jahr 2023 geringer als in den vorangegangenen Jahren. Da sich die Überbewertungen noch nicht vollständig abbauten, sind weitere Korrekturen jedoch nicht ausgeschlossen.

Getrieben durch eine konjunkturelle Erholung erwarten wir im Jahr 2024 einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 0,7 Prozent. Grund dafür ist gemäß der Konjunkturprognose Ostdeutschland und Sachsen des Ifo Instituts vom Dezember 2023 eine Abschwächung der Inflation, was zusammen mit deutlich höheren Löhnen zu einer Steigerung der Realeinkommen der privaten Haushalte führt. Dies hat eine steigende Konsumnachfrage zur Folge, wovon vor allem die konsumnahen Dienstleistungen profitieren dürften. Dennoch dürften diese in Ostdeutschland und auch in Sachsen weniger stark expandieren als in Deutschland insgesamt, da sich die unvorteilhafte demografische Entwicklung zunehmend bemerkbar macht. Wir erwarten, dass die für das Jahr 2024 prognostizierte konjunkturelle Entwicklung im Freistaat Sachsen auch im Geschäftsgebiet der Erzgebirgssparkasse stattfindet.

Für das Jahr 2024 rechnet die Sparkasse mit einem konstanten Zinsniveau.

Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der Erzgebirgssparkasse beziehen, stellen Einschätzungen dar, die die Sparkasse im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Unternehmensplanung getroffen hat. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen könnten.

Speziell durch das geplante Wachstum bei den Kundeneinlagen steigt die Durchschnittsbilanzsumme im Jahr 2024 um 59,0 Mio. EUR.

Durch die konjunkturellen Rahmenbedingungen geprägt, geht die Erzgebirgssparkasse von einem steigenden Kundenkreditvolumen aus, welches aus Zuwächsen bei privaten und gewerblichen Kunden resultiert.

Insgesamt wird auf Gesamtbankebene davon ausgegangen, dass die Geldvermögensbildung im bilanziellen Geschäft und im Verbundbereich erfolgt. Dabei wird im Jahresdurchschnitt mit steigenden Kundeneinlagen bei gleichzeitiger Ausweitung des Verbundgeschäftes gerechnet. Es kommt zu Verschiebungen von unverzinslichen Sichteinlagen und normalverzinslichen Spareinlagen hin zum Tages- und Termingeld sowie festverzinslichen Spareinlagen.

Für die Eigenanlagen strebt die Sparkasse im Planungszeitraum ein effizientes Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag unter Berücksichtigung einer angemessenen Diversifikation an. Die Fälligkeiten werden im Rahmen der Zinsbuchsteuerung wieder angelegt.

Dabei werden die Adress- und Liquiditätsrisiken sowie die weiteren Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten berücksichtigt. Derivative Finanzinstrumente werden zur Zinsrisikosteuerung eingesetzt. Ergänzend kommen Aktien- und Immobilienfonds zum Einsatz.

Vor dem Hintergrund der ansteigenden Marktzinsen ist zukünftig von einem positiveren Marktumfeld auszugehen. Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang im Geschäftsgebiet der Sparkasse, der mit einer weiteren Alterung der Bevölkerung einhergeht, wirkt sich hingegen negativ auf die Ergebnisse aus.

Der Zinsüberschuss wird im Jahr 2024 mit 150,8 Mio. EUR erwartet und liegt damit über dem Vorjahreswert. Unter der Annahme insgesamt unveränderter Zinsen und der Bilanzstrukturplanung wird prognostiziert, dass der Zinsertrag weiter steigt und sich insgesamt deutlich über den Werten der letzten Jahre einpendelt. Ein ebenfalls steigender Zinsaufwand kann dadurch überkompensiert werden. Ursächlich sind die im Vergleich zum auslaufenden Geschäft höheren Kupons bei den Wiederanlagen sowie steigende Margen aus dem wachsenden Kundenkreditgeschäft. Der starke Anstieg der Marktzinsen ermöglicht des Weiteren eine positive Entwicklung von Passivmargen bei einem gleichzeitigen Wachstum der Kundeneinlagen.

Beim ordentlichen Ertrag (Provisionsüberschuss und sonstige ordentliche Erträge) prognostiziert die Sparkasse einen Anstieg auf 40,0 Mio. EUR, welcher im Wesentlichen durch die angestrebte Ausweitung des Vermittlungsgeschäfts von Wertpapieren, Bausparverträgen und Versicherungen erzielt werden soll.

Im Jahr 2024 geht die Sparkasse von einem erhöhten Verwaltungsaufwand von 73,4 Mio. EUR aus. Dabei erhöhen Tarifsteigerungen die Personalaufwendungen. Gleichzeitig steigt auch der Sachaufwand preisbedingt an.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis vor Risikovorsorge, Bewertungen und Steuern von 116,4 Mio. EUR erwartet. Bedingt wird dies vor allem durch den erhöhten Zinsüberschuss.

Das Wertpapierbewertungsergebnis wird auch in den Folgejahren stark von den Entwicklungen an den Finanzmärkten beeinflusst. Für das Jahr 2024 rechnen wir unter der Annahme gleichbleibender Creditspreads, Aktienkurse und Immobilienpreise mit einem positiven Bewertungsergebnis von 8,4 Mio. EUR. Bei der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft erwarten wir im Vergleich zum Jahr 2023 nahezu unveränderte Aufwendungen in Höhe von 10,6 Mio. EUR. Die Erzgebirgssparkasse schätzt den Bewertungsaufwand als tragbar ein.

Insgesamt erwartet die Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 nach deutlicher Dotierung der Reserven ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Im strategischen Blickfeld der Sparkasse bleibt neben der Kundenorientierung auch die Erreichung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen. Die Cost-Income-Ratio (finanzieller Leistungsindikator) bleibt im Jahr 2024 mit 38,7 Prozent nahezu unverändert und liegt deutlich unter dem strategischen Zielwert. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern (Verhältnis von Jahresergebnis incl. Vorsorgereservenbildung und Eigenkapital - finanzieller Leistungsindikator) zeigt sich insbesondere durch die Entwicklung des Bewertungsergebnisses und der Bildung von Vorsorgereserven beeinflusst und wird in 2024 voraussichtlich 16,1 Prozent betragen und damit über dem strategischen Zielwert liegen. Als neue strategische Kennziffer (finanzieller Leistungsindikator) für die Eigenmittelausstattung wurde die Gesamtkapitalquote festgelegt. Der im Jahr 2024 mit 14,9 Prozent erwartete Wert liegt über dem Zielwert von 14,5 Prozent.

Nach den Finanzplänen und im Hinblick auf die Refinanzierungsmöglichkeiten ist die Zahlungsfähigkeit auch für den Prognosezeitraum gewährleistet.

Für die zukünftige geschäftliche Entwicklung der Erzgebirgssparkasse wird in Summe von einer anhaltend guten Ertragslage ausgegangen.

 

Annaberg-Buchholz, 22. April 2024

Der Vorstand der Erzgebirgssparkasse

Roland Manz

Franziska Herrmann

Manuela Willimowski

Beschluss des Verwaltungsrates (Auszug)

Der Verwaltungsrat der Erzgebirgssparkasse hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Jahresabschluss der Erzgebirgssparkasse 2023 festgestellt und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt.

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