Norbert Wiese GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Wiese seit 19.8.2010 | Geschäftsführer |
Gisela Wiese seit 28.10.2002 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Norbert Wiese GmbHBestwigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis 30.09.2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Bewegliche Sachanlagen werden seit 2010 linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände werden innerhalb der steuerlich zulässigen Zeiträume linear und degressiv abgeschrieben. Bei degressiv abgeschriebenen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Werten führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. II. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 Abs. 4 HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 2 HGB). In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256 a HGB). III. Rückstellungen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür erstmals der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,81 % angesetzt (§ 253 Abs. 2 HGB). Die übrigen Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Sie werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der letzten zehn Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB). C. Angaben zu Posten der Bilanz I. Angaben zur Aktivseite 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung sind in den Anlagen enthalten. Der Anlagenspiegel ist beigefügt. Hieraus ergibt sich die Abschreibung des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). II. Angaben zur Passivseite 1. Rückstellungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 3 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach dem BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag. Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird von diesem Betrag ein fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von 922 € zugeführt. Dieser Betrag ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung des BilMoG in Höhe von 916 € wird innerhalb der verbleibenden Übergangszeit den Pensionsrückstellungen zugeführt. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die in Form einer Rückdeckungsversicherung angelegt sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt im Geschäftsjahr eine Verrechnung des beizulegenden Zeitwertes der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 88 T€ mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen. Die Unterdeckung beträgt 92 T€. 3. Verbindlichkeiten Gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 221 T€ (Vorjahr 281 T€). Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 62T€ (Vorjahr 60 T€). D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist - wie in den Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung wird mit dem Änderungsbetrag aus der Rückdeckungsversicherung saldiert und unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. E. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Herr Stefan Wiese. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 16.09.2024 festgestellt.
Bestwig, 16.09.2024 gez. Stefan Wiese |
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