Quell
Recycling GmbH
Lorsch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.985,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.984,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.050.595,62 |
| I.
Vorräte |
26.905,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
612.129,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
411.559,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.888,26 |
| D.
Aktive latente Steuern |
270.840,00 |
| Summe
Aktiva |
1.383.308,88 |
Passiva
|
|
30.4.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
881.191,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
825.382,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.808,54 |
| B.
Rückstellungen |
472.442,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.674,82 |
| Summe
Passiva |
1.383.308,88 |
1 Anhang
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und
zur Bilanzierung
I. Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der Quell Recycling GmbH
(Amtsgericht Darmstadt, HRB 86581) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 II, III HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver
Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
ausgewiesen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB
um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte
anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden zum notwendigen
Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige
Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn-
und Gehaltstrends nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und
auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für die Abzinsung
wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15
Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von
der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,80 % angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der
allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
B. Weitere Angaben zur Bilanz
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten T€ 103,9
Forderungen gegen Gesellschafter.
II. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt
sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag i. H. von
T€ 60,8. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
III. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen nicht.
C. Sonstige Angaben
I. Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.
II. Kreditgewährung an die
Geschäftsführung
Es wurden Kredite an die Geschäftsleitung in
Höhe von T€ 103,9 gewährt.
III. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB bestanden nicht.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Lorsch, 03.04.2024 |
Christina Koch-Quell |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 3.4.2024.
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