Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 86581
Eingetragen
29.1.2008
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
Gegenstand
Das Recycling von und der Handel mit Metallen aller Art, ferner der Betrieb eines Containerservices mit den dazugehörigen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christina Claudia Koch-Quell
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christina Claudia Koch-Quell
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quell Recycling GmbH

Lorsch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023

Bilanz

Aktiva

30.4.2023
EUR
A. Anlagevermögen 53.985,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00
II. Sachanlagen 53.984,00
B. Umlaufvermögen 1.050.595,62
I. Vorräte 26.905,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 612.129,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 411.559,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.888,26
D. Aktive latente Steuern 270.840,00
Summe Aktiva 1.383.308,88

Passiva

30.4.2023
EUR
A. Eigenkapital 881.191,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 825.382,93
III. Jahresüberschuss 30.808,54
B. Rückstellungen 472.442,59
C. Verbindlichkeiten 29.674,82
Summe Passiva 1.383.308,88

1 Anhang

A.  Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung
I. Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge



Der Jahresabschluss der Quell Recycling GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HRB 86581) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden



Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (§ 255 II, III HGB) bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltstrends nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,80 % angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

B. Weitere Angaben zur Bilanz

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten T€ 103,9 Forderungen gegen Gesellschafter.

II. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen


Aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag i. H. von T€ 60,8. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

III. Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht.

C. Sonstige Angaben

I. Anzahl der Mitarbeiter


Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

II. Kreditgewährung an die Geschäftsführung


Es wurden Kredite an die Geschäftsleitung in Höhe von T€ 103,9 gewährt.

III. Haftungsverhältnisse


Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB bestanden nicht.

 Unterschrift der Geschäftsleitung


Lorsch, 03.04.2024

Christina Koch-Quell

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.4.2024.

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