Manfred
Brehm GmbH
Erding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
436.040,20 |
492.579,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
238.748,92 |
155.646,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.291,28 |
336.932,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
436.040,20 |
492.579,15 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.268,86 |
47.472,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.504,07 |
-11.504,07 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.060,52 |
14.060,52 |
| II.
Bilanzverlust |
10.791,66 |
-33.412,03 |
| B.
Rückstellungen |
431.894,00 |
443.916,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
877,34 |
1.190,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
436.040,20 |
492.579,15 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010 / 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Manfred Brehm GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Sonstige Vermögensgegenstände sind in der
Bilanz mit Euro 238.748,92 ausgewiesen.
Darin enthalten: Forderungen gegen
Geschäftsführer (Gesellschafter) mit Euro
237.308,46.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Manfred Brehm GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Insbesondere wurden das
Going-Concern-Prinzip sowie die Grundsätze der
Einzelbewertung, der Vollständigkeit und der
Willkürfreiheit beachtet und in Übereinstimmung
mit dem Grundsatz der Vorsicht nur die am Abschlussstichtag
realisierten Gewinne ausgewiesen und erkennbare Risiken und
drohende Verluste, deren Ursachen vor dem Abschlussstichtag
liegen, berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Restlaufzeit der Forderungen
Forderungen bis 1 Jahr Euro 1.440,46
Forderungen 1 bis 5 Jahre Euro 237.308,46
Forderungen über 5 Jahre Euro 0,00
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr Euro 877,34
Verbindlichkeiten 1 bis 5 Jahre Euro 0,00
Verbindlichkeiten über 5 Jahre Euro 0,00
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Manfred Brehm, Erding
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs.
3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Diese Beträge sind bereits bei den
Mitzugehörigkeitsvermerken erläutert.
Unterschrift der Geschäftsführung
Erding, 11.04.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|