EURIWO Consult GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Dr. Ritter seit 29.4.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
EURIWO Consult GmbHAufgelöst | 7.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EURIWO Consult GmbHNeubrandenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2015EURIWO CONSULT GMBH, NEUBRANDENBURG
Der Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015, Herr Dr. Norbert Ritter, Kaufmann, 14552 Michendorf.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden in der erweiterten Form gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen auf Zugänge des Berichtsjahres zeitanteilig verrechnet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410.- werden voll abgeschrieben. Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert; absehbare Risiken sind durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das gesamte Umlaufvermögen wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die nach ihrer Höhe oder Fälligkeit ungewissen Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Anlagegitters verzichtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Unter den Steuerrückstellungen werden zum 31.12.2015 für die Gewerbesteuer 2015 TEUR 0,00 und für die Körperschafteuer 2015 mit Solidaritätszuschlag TEUR 0,00 ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten TEUR 2,0 für die Jahresabschlusskosten 2014, und 2015. Ferner wurde eine Archivierungskosten- Rückstellung zum 31.12.2015 in Höhe von TEUR 0,425 fortgeschrieben. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten TEUR 100,986 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, TEUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren und TEUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten TEUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und TEUR 0,00 von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren und TEuro 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2015 i.H.v. 2.309,98 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag zum 01.01.2015 in Höhe von Euro 40.383,36 auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt. Der Jahresabschluss wurde am 22. April durch die Gesellschafterversammlung festgestellt, § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB n.F. . Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. . Berlin, 22. April 2017 Gez. Dr. Norbert Ritter, Geschäftsführer der EURIWO Consult GmbH
Berlin, den 22. April 2017 gez. Dr. Norbert Ritter, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.04.2017 |
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