Axino
Solutions GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.678,00 |
155.369,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
49.659,00 |
94.601,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.018,00 |
60.767,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.338.597,54 |
3.405.255,58 |
| I.
Vorräte |
891.465,12 |
530.837,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.762.089,68 |
2.205.006,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
685.042,74 |
669.410,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
83.562,99 |
55.285,50 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
4.683.740,37 |
3.104.225,91 |
| Summe
Aktiva |
8.185.578,90 |
6.720.135,99 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.300.000,00 |
1.300.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.404.225,91 |
4.385.762,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.579.514,46 |
18.463,53 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
4.683.740,37 |
3.104.225,91 |
| B.
Rückstellungen |
2.375.155,05 |
1.257.351,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.422.600,05 |
5.091.308,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.494.385,75 |
2.163.094,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.928.214,30 |
2.928.214,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
387.823,80 |
371.475,54 |
| Summe
Passiva |
8.185.578,90 |
6.720.135,99 |
Anhang
Axino Solutions GmbH
Aachen
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
1. Allgemeine Angaben
Die Axino Solutions GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2020 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aachen.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HR
B 20143 eingetragen.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Soweit Angaben unterlassen werden (§ 286 HGB),
wird hierauf an entsprechender Stelle hingewiesen.
Die Gewinn‑ und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn‑
und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn‑
und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
2. Angaben zu Bilanzierungs‑, Bewertungs‑
und Ausweismethoden
Allgemeine Angaben
Wir erbringen Dienstleistungen auf dem Gebiet der
Telekommunikation und sonstiger branchenübergreifender
Softwareanwendungen in Form von Projektaufträgen sowie
Laufzeitaufträgen für Wartungs‑ und
Serviceleistungen.
Bilanzierung und Bewertung der Aktiv‑ und
Passivposten
Die erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu
Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen
Methode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Netto‑Einzelwert von bis zu € 410,00 sind im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand
erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Ein gebildeter Sammelposten für Anlagegüter
mit einem Netto‑Einzelwert von mehr als € 250,00
bis € 1.000,00 wird bis zur vollständigen
Abschreibung fortgeführt. Der Sammelposten wird
pauschalierend jeweils mit 20% im Zugangsjahr und in den
vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt und wurden im Geschäftsjahr 2020 um
außerplanmäßige Abschreibungen im Wert
korrigiert.
Die Bewertung der unfertigen Projekte erfolgte zu
Herstellungskosten. Sie umfassen neben Gehaltskosten auch
bezogene Fremdleistungen sowie angemessene Teile der
notwendigen Fertigungsgemeinkosten. Zinsen werden nicht in
die Bewertung einbezogen.
Soweit Verluste zu antizipieren waren, wurden diese
durch Bewertungsabschläge von den aktivierten
Herstellkosten berücksichtigt bzw. in eine
Projektrückstellung eingestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Liquide Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt,
Rechnungsabgrenzungsposten mit den Aufwendungen, welche auf
Folgeperioden entfallen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in
Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens
verweisen wir auf den Anlagespiegel, welcher als Anlage
beigefügt ist.
Im Anlagevermögen enthalten sind entgeltlich
erworbene Firmenwerte, welche aus der Übernahme des
Geschäftsbetriebs in 2015 resultieren. Die
Anschaffungskosten belaufen sich auf T€ 2.025 und
wurden bislang über 10 Jahre abgeschrieben. In 2018
erfolgte eine außerplanmäßige
Vollabschreibung bis auf einen Erinnerungswert.
Finanzanlagevermögen
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen
Darlehensgewährungen an die AXINO SOLUTIONS AG,
Solothurn, Schweiz und sind mit
Rangrücktrittserklärungen belegt. Die Forderungen
haben Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr und wurden bis
auf einen Erinnerungswert außerplanmäßig
abschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig.
Aktive latente Steuern
Das Wahlrecht zum Ausweis aktiver latenter Steuern
wurde nicht in Anspruch genommen (§ 274 Abs. 1 S. 2
HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen
auf abgegrenzte Lizenz‑ und Softwareentgelte
zurückzuführen.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten als wesentliche
Posten Projektkosten, Bonifikationen, Gewährleistungen
und Verpflichtungen aus dem Personalbereich.
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus
folgendem Verbindlichkeitenspiegel:
|
31.12.2020
|
bis zu einem Jahr Restlaufzeit
|
zwischen einem und fünf Jahren
Restlaufzeit
|
mehr als fünf Jahre Restlaufzeit
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
1.116.633 |
1.116.633 |
0,00 |
0,00 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
577.198 |
577.198 |
0,00 |
0,00 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
2.928.214 |
0,00 |
2.928.214 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
800.554
|
800.554
|
0,00
|
0,00
|
|
5.422.600
|
2.494.386
|
2.928.214
|
0,00
|
Von den Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen T€
144 (Vj. T€ 70) auf Steuern und T€ 61 (Vj.
T€ 0) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
4. Erläuterungen zur Gewinn‑ und
Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge sind Wesentlich auf die
Auflösung von Rückstellungen und auf
Sanierungserträge i.R. des Insolvenzverfahrens
zurückzuführen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Von den Zinsaufwendungen entfallen € 115.911
(Vj. € 121.014) auf Zinszahlungen an Gesellschafter.
5. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
|
2020
|
2019
|
2018
|
| Arbeitnehmer
(Durchschnitt) |
|
|
|
| Gewerbliche
Mitarbeiter |
0 |
0 |
0 |
| Angestellte |
61,5
|
65
|
63
|
|
61,5 |
65 |
63 |
| Auszubildende |
1
|
1
|
1
|
| Gesamt |
62,5
|
66
|
64
|
Geschäftsführer
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde
im Geschäftsjahr 2020 ausgeübt von:
Herrn Michael Wallrath, Aachen, von Beruf Techniker
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Anteilsbesitz
|
Gesellschaft
|
Anteil in %
|
Eigenkapital
|
|
Jahresüberschuss
|
|
| AXINO SOLUTIONS AG,
Solothurn Schweiz |
100,0 |
(489.970,76) |
CHF |
./. 202.786,48 |
CHF |
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Durch die Gesellschaft ist am 30.10.2020 ein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden.
Es ist (vorläufige) Eigenverwaltung nach § 270a
InsO durch das Insolvenzgericht angeordnet worden.Durch die
Gesellschaft ist ein Insolvenzplan für eine gem.
§ 1 Abs. 1,2 Alt. InsO abweichenden Regelung zum
Erhalt der Gesellschaft erstellt worden, der am 12.05.2021
dem Insolvenzgericht erörtert worden ist und durch die
Gläubiger einstimmig angenommen worden ist. Das
Verfahren ist im Juli 2021 beendet worden.
Die Gesellschaft ist am 08.01.2021 durch die
finanzstarke S&T Deutschland GmbH übernommen
worden.
Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Die
Gesellschaft besteht fort.
Aachen, den 25. Oktober 2021
Axino Solutions GmbH
Michael Wallrath Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, 25.10.2021
gez. Michael Wallrath, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2021
festgestellt.
|