Asia Fuloi
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.067,00 |
27.496,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.067,00 |
27.495,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
713.539,38 |
513.277,15 |
| I.
Vorräte |
2.581,47 |
2.531,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
309.622,12 |
332.140,00 |
| 1.
Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter |
16.948,75 |
16.141,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
401.335,79 |
178.605,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
718,15 |
705,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
733.324,53 |
541.478,68 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
450.655,66 |
283.063,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.001,00 |
50.001,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
27.162,98 |
27.162,98 |
| III.
Gewinnvortrag |
205.899,92 |
88.699,07 |
| IV.
Jahresüberschuss |
167.591,76 |
117.200,85 |
| B.
Rückstellungen |
85.176,10 |
61.908,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
197.492,77 |
196.506,45 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
49.976,01 |
30.148,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
87.070,89 |
86.084,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
733.324,53 |
541.478,68 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Asia Fuloi GmbH hat ihren Sitz in Leipzig /
Sachsen und wird im Handelsregister B beim Amtsgericht
Leipzig unter der Nummer HRB 26322 geführt.
1. Prüfungspflicht
Die Gesellschaft erfüllt im Geschäftsjahr
2021 die Größenklassenmerkmale für kleine
Kapitalgesellschaften nach
§ 267 Abs. 1 HGB. Sie ist nicht
prüfungspflichtig gemäß
§§ 316 ff. HGB.
2. Anwendungen der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften werden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
angewendet. Dabei wurde die bisherige Form der Darstellung
des Jahresabschlusses beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Aus Gründen der Bilanzklarheit werden die
Bezeichnungen einiger Posten ihrem tatsächlichen
Inhalt entsprechend angepasst.
Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
3. Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem HGB
Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften bei Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses
(§§ 274a, 276, 288, 326 HGB)
werden teilweise in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses
maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen
unverändert angewendet.
Der Ansatz des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten in Höhe von bis zu
EUR 800,00 werden analog
§ 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der
Waren erfolgt mit den Anschaffungskosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB,
die aus den durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt
wurden, unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen
bilanziert.
Der
Kassenbestand - im Vorjahr - und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor
dem Stichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet. Bei der Ermittlung der
Rückstellung für Rückbaukosten werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB
Abzinsungssätze entsprechend der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
der Deutschen Bundesbank sowie Kostensteigerungen in
Höhe von 2 % p. a. berücksichtigt.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.
III. Angaben zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
und
Sachanlagen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel. Die
Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen EUR
8.428,00 (Vorjahr: EUR 8.227,56).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Mietkautionen in Höhe von EUR 89.536,49 (Vorjahr:
EUR 89.536,49) für sechs (Vorjahr: sechs)
Mietobjekte sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR
55.302,32 (Vorjahr: EUR 52.894,07) enthalten, deren
Restlaufzeiten mehr als ein Jahr betragen. Zudem umfassen
die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe
von EUR 33.494,64 Forderungen auf CORONA-Hilfen, die
erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen beinhalten das Verrechnungskonto mit
dem Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe
von EUR 16.948,75 (Vorjahr: EUR 16.141,67). Das
Verrechnungskonto wird mit 5 % p. a.
verzinst.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
|
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
|
von mehr als
|
mehr als
|
|
Bilanzausweis
|
bis zu 1 Jahr
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
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EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
20.213,08
|
20.213,08
|
0,00
|
0,00
|
- gegenüber
Gesellschafter
|
49.976,01
|
49.976,01
|
0,00
|
0,00
|
- sonstige
|
127.303,68
|
16.881,80
|
110.421,88
|
6.899,34
|
|
197.492,77
|
87.070,89
|
110.421,88
|
6.899,34
|
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen zum
Abschlussstichtag sonstige Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 49.976,01 (Vorjahr: EUR 30.148,41).
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des
§ 285 Nr. 3a HGB betreffen
Verpflichtungen aus Mietverhältnissen (Aufwendungen
für Miete und Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe
von TEUR 520 p. a.). Die hieraus insgesamt
innerhalb der Vertragslaufzeiten resultierenden
finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf
TEUR 2.124.
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich
sechs Angestellte.
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, 5. April 2023
Asia Fuloi GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2023
festgestellt.
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