Reinhard
Weiß GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.207,00 |
1.461,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.052,00 |
1.220,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 |
1,00 |
| 2.
Geschäfts- oder Firmenwert |
1.052,00 |
1.219,00 |
| II.
Sachanlagen |
155,00 |
241,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
155,00 |
241,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.527,86 |
10.975,80 |
| I.
Vorräte |
8.296,00 |
8.668,53 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
8.296,00 |
8.668,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.220,59 |
2.218,10 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.220,59 |
2.218,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11,27 |
89,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
108,64 |
122,95 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.580,84 |
23.931,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.424,34 |
36.491,34 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
49.496,18 |
53.141,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.350,75 |
3.645,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.580,84 |
23.931,59 |
| B.
Verbindlichkeiten |
30.424,34 |
36.491,34 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
2.645,15 |
3.800,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.645,15 |
3.800,99 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
48,67 |
1.715,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48,67 |
1.715,48 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
27.730,52 |
30.974,87 |
| davon
aus Steuern |
2.419,65 |
1.091,98 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
25.089,51 |
29.783,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
27.730,52 |
30.974,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.424,34 |
36.491,34 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
der Weiss Büromaschinen GmbH
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung, Bewertung
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Es werden die
größenabhängigen Erleichterungen für
eine kleine Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen.
Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher Bilanzierung- und
Bewertungswahlrechte einen entsprechenden Ansatz im
Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft den
steuerlichen Vorschriften. Hinsichtlich der Angaben gem.
§ 289 Nr. 9 HGB wird von der Schutzklausel gem. §
286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
1). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 294
Abs. 2 HGB
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibung bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten;
Fremdkapitalzins sind nicht miteinbezogen.
Planmäßige Abschreibungen wurden im übrigen
linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Aktivierung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten. Dem Bestandsrisiko aus der
Ungängigkeit wurde durch gemessene Wertabschläge
Rechnung getragen.
Innerhalb der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen
aus Lieferung und Leistungen allen erkennbaren
Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko durch
angemessene Abwertungen Rechnung getragen.
Bei allen Vermögensgegenständen des
Anlage- und Umlaufvermögens wurden die in den
Vorjahren vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen
berücksichtigt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen basieren auf
versicherungs-mathematischen Berechnungen nach der
Teilwertmethode unter Berücksichtigung eines
Zinssatzes von 6%.
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2). Entwicklung des Anlagevermögens - § 268
Abs. 3 HGB
Dabei wird auf den beiliegenden Anlagespiegel
verwiesen.
3). Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Abs. 1
a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EURO 0,00.
4). Eventualverbindlichkeiten - §§ 251 und 268
Abs. 7 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Bürgschaftsverpflichtungen oder
Eventualverbindlichkeiten.
5). Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1 / 328
Abs. 1 / 326 HGB
Der Jahresüberschuss beträgt EURO 4.350,75
Er wird wie folgt verwendet: Vortrag über
Eigenkapital und
Verrechnung mit dem Verlustvortrag
6). Geschäftsführer - § 285 Abs. 10 HGB
Herr Reinhard Weiss, München.
7). Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und
Geschäftsführer § 285 Nr. 9 c HGB / 42
Abs. 2 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Reinhard
Weiss bestand am 31.12.2011 eine
Verbindlichkeit in Höhe von EURO 25 089,51
(Stand per 31.12.2010 EURO 33 313,05).
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter werden in Form eines Kontokorrents
abgerechnet.
Die entsprechenden Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten wurden mit 1,0 % verzinst.
8). Sonstige Abgaben
Der Gesellschafter und Geschäftsführer der
Gesellschaft haben sich im Geschäftsjahr nicht
verändert.
München, den 03. September 2012
……………………………………
Geschäftsführer
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