KROANA Beteiligungen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Kropp seit 12.4.2022 | Geschäftsführer |
Matthias Kutz seit 30.9.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Oliver KroppKROANA Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KROANA Holding GmbH (vormals: Mediana Holding GmbH & Co. KG)Großenlüder (vormals: Fulda)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht 2021KROANA Holding GmbH(vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG)1. Grundlagen der Gesellschaft Unternehmensstruktur Die KROANA Holding GmbH übt die klassische Holdingfunktion wie das Halten und Verwalten der Beteiligungen an Tochtergesellschaften aus. Die Geschäftstätigkeit erstreckt sich im Landkreis Fulda auf das Betreiben der teil- und vollstationären Mediana-Pflegeeinrichtungen, des ambulanten Mediana-Pflegedienstes, der Pflegefachschule me:care sowie vielfältige Wohnungsangebote mit optionalen Service- und Betreuungsangeboten. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden in 5 Einrichtungen 675 vollstationäre Pflegeplätze betrieben, im ambulanten Pflegedienst rund 400 Kunden versorgt und rund 150 Mieter in unterschiedlichen Wohnformen betreut. Durch die vielfältigen Angebote an ambulanten, teilstationären und vollstationären Dienstleistungen sowie vielfältiger Wohnungsangebote agiert Mediana als Pflegevollversorger. Unternehmensorganisation Mediana mit ihren einzelnen Einrichtungen und Unternehmensteilen wird zentral durch die KROANA Holding GmbH geführt. Hier werden die unterschiedlichen Angebote im Bereich der Senioren- und Gesundheitsbranche als auch die Zuständigkeiten der zentralen Dienstleistungen für das Qualitäts- und Pflegemanagement, Personal, Einkauf, Rechnungswesen, IT, Recht und Marketing verantwortet. Die operative Leitung der einzelnen Einrichtungen übernehmen die Heimleitungen gemäß Heimgesetz vor Ort mit ihren Stellvertretern und den Pflegedienstleitungen. Die einzelnen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind in Stellenbeschreibungen und in einrichtungsspezifischen Aufgabenverteilungen geregelt. Als wichtiger Baustein im Rahmen der Kommunikation und Abwicklung aller Geschäftsfälle wird eine branchenspezifische Software genutzt, die mit zentralen und dezentralen Zugriffsrechten ausgestattet ist. Der monatliche Qualitätszirkel der Geschäftsleitung mit den Heimleitungen und Teamleitern der Funktionsbereiche stellt daneben eine persönliche und direkte Kommunikations-, Entscheidungs- und auch Kontrollplattform dar. Die kaufmännischen Funktionen sind zentral aufgestellt. Zur Sicherstellung der erfolgreichen wirtschaftlichen Unternehmensergebnisse werden jährliche Planungsrechnungen erstellt. In einem monatlich erstellten Reporting erfolgt die Darstellung der Ist-Zahlen im Vergleich zur Planung. Hieraus wird der Forecast laufend aktualisiert. Die Ergebnisse werden monatlich mit den Verantwortlichen analysiert und notwendige Steuerungsmaßnahmen besprochen. Tätigkeitsschwerpunkte Das Familienunternehmen Mediana ist seit 1991 mit verschiedenen Angeboten im Bereich der Seniorenbranche tätig und agiert als größter Pflegevollversorger in Osthessen. Das Entwickeln und Betreiben von vollstationären, teilstationären und ambulanten Angeboten und Einrichtungen wird ständig an die aktuellen Branchenentwicklungen angepasst. Mit innovativen Ideen gelingt es, weit über den Landkreis Fulda und Hessen hinaus, die Marke "Mediana" zu festigen. Personalpolitik und Mitarbeiterentwicklung Das Thema Fachkräftemangel beschäftigt die gesamte Pflegebranche nach wie vor. Mediana investiert daher weiterhin in die Bereiche Personalmarketing, Personalbindung und -entwicklung. Das Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt es, auch in Zukunft sowohl quantitativ als auch qualitativ auf eine ausreichende Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bauen zu können, die die Dienstleistungen unserer Pflegeeinrichtungen auf hochwertigem Niveau sichern und Angebotserweiterungen möglich machen. Durch die Gründung der Pflegefachschule me:care in 2018 leistet Mediana einen aktiven Beitrag zur Sicherung der Pflegekräfte von morgen. Neben der Ausbildung eigener als auch Auszubildender anderer Betreiber bietet die me:care ebenso Programme und Kurse für notwendige und vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungen an. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2021 stand, ebenso wie das Vorjahr, in den wirtschaftlichen Bereichen unter Einfluss der Corona Pandemie. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat sich im Jahr 2021 etwas erholt und entwickelt sich positiv. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg in 2021 laut Angaben des Statistischen Bundesamtes um +2,7 % (-5,0 % in 2020). Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona Pandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die Pflegebranche wurde weiterhin massiv durch die Pandemie beeinflusst. So wurde aufgrund von verfügten Quarantänemaßnahmen, dem Verbleib in der Häuslichkeit und ähnlichen Einschränkungen die negative Entwicklung der Auslastung im Vorjahr fortgesetzt. Es mussten eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben zur Versorgung der Bewohner und zum Schutze der Bewohner vor mögliche Ansteckungen und zur Abwehr weiterer Infizierungen geleistet werden. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben stellte die Branche vor finanzielle und personelle neue Herausforderungen. Hierzu zählen insbesondere die Beschaffung und logistische Abwicklung von Schutz- und Testmaterialien und der Einsatz des Personals zur pflegerischen Versorgung unter Schutzausrüstung (insbesondere mit Schutzmaske) sowie die erhöhte Einzelbetreuung in Zeiten ohne Gruppenangeboten. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Jahresüberschuss um TEUR 319 auf TEUR 281 verringert. Die Entwicklung des Geschäftsverlaufes ist vor dem Hintergrund der seit März 2020 andauernden Corona Pandemie und des weiterhin akuten Fachkräftemangels (Vorhaltung einer Fachkraftquote von 50 %), der sich negativ auf die Belegung und somit auf die abgeführten Ergebnisse der Pflegeeinrichtungen auswirkt als akzeptabel zu bezeichnen. Ertragslage Die Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr verringert und sind aber weiterhin als zufriedenstellend zu bezeichnen. Die Personalkostenquote ist marktüblich und unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 61,70 %. Im Materialaufwand sind sämtliche Sachkosten, wie Lebensmittel, Energie, Wirtschaftsbedarf, Fremdleistungen, Verwaltungskosten, Versicherungen und Abgaben sowie die Mieten enthalten. Die sonstigen Kosten enthalten im Wesentlichen Erhaltungs- und Wartungsaufwand. Hier sind keine Veränderungen festzustellen. Finanzlage Die Planung, Steuerung und Kontrolle der finanziellen Mittel wird unternehmenszentral durchgeführt. Das Unternehmen war jederzeit mit ausreichend Liquidität versorgt. Liquiditätsstörungen sind zu keinem Zeitpunkt zu verzeichnen gewesen. Vermögenslage Die Finanzlage der Gesellschaft wird zum einen durch die Vermögensstruktur (Aktivseite der Bilanz) und die Kapitalstruktur (Passivseite der Bilanz) dargestellt. Die Kapitalstruktur zeigt auf, wie das Vermögen der Gesellschaft finanziert ist. Die Eigenkapitalquote beträgt 55,42 % bezogen auf die Bilanzsumme und liegt damit deutlich über den Branchendurchschnitt. Geprägt ist die Vermögenslage unverändert von den Sachanlagen. Die Gesellschaft ist unverändert jederzeit in der Lage, alle fälligen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Die Bankverbindlichkeiten sinken aufgrund der langfristigen Finanzierung der Investitionen in das betreute Wohnen gegenüber dem Vorjahr. Die latenten Steuern beruhen auf Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. 3. Nachtragsbericht Für den Zeitraum zwischen Abschlusszeitpunkt und Aufstellung des Lageberichtes ergeben sich keine berichtenswerten Ereignisse, den nennenswerten Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- oder Finanzlage haben. 4. Chancen, Risiko und Prognosebericht Risiken, die aus Ereignissen, Handlungen oder auch durch Unterlassungen resultieren und die Erreichung gesetzter Unternehmensziele gefährdet oder sogar den Erfolg geschäftlicher Strategien beeinflussen, sind durch ein systematisches Vorgehen zu identifizieren und zu bewerten. Unser Unternehmen hat diese Risiken, insbesondere Belegung und Personaleinsatz, in den Unternehmensplanungen berücksichtigt. Im Rahmen des monatlichen Berichtswesens werden zeitnah die verantwortlichen Führungskräfte über Planabweichungen und mögliche Risiken informiert, um unmittelbar erforderliche Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die wesentliche Kennzahl für eine zufriedenstellende Ertragslage ist die Auslastungsquote der Pflegeeinrichtungen. Durch die Stabilisierung der Belegungsauslastung in 2022 wird sich die Ertragssituation verbessern. Dieser Trend wird in 2023 signifikant fortgesetzt. Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie auf das gesamte Umfeld der Pflegebranche hat der Gesetzgeber mit Gültigkeit ab dem 1. März 2020 im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz umfangreiche finanzielle Absicherungsaspekte definiert, die Kostenerstattungen für Mehraufwendungen sowie für Mindereinnahmen vorsehen. Hier sind insbesondere Leistungen nach dem SGB XI vorgesehen, die sich ebenso auch auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ausweiten (§ 150 SGB XI Abs. 2). Mit dieser Gesetzgebung sind die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in größerem Umfang abgefedert worden. Inwieweit die durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Preissteigerungen von bis zu 10 % durch anstehende Entgeltverhandlungen aufgefangen werden können, ist derzeit noch nicht absehbar. Das Geschäftsjahr 2022 führt nach dem abschwächen der Pandemie zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Auslastung. Die Umsatzerlöse haben und werden sich durch die laufenden Pflegesatzanpassungen und die steigende Auslastung erhöhen. Dieser Trend wird sich in 2023 fortsetzen und zu einer wirtschaftlichen Entwicklung auf Vor-Corona-Stand führen.
Großenlüder, den 18. April 2023 gez. Willi Kropp, Geschäftsführer gez. Oliver Kropp, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 - 31.12.2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021KROANA Holding GmbH(vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG)A. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft Die Gesellschaft führt die Firma "KROANA Holding GmbH" (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG). Sitz der Gesellschaft ist Großenlüder. Die KROANA Holding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 8206 eingetragen. Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der Mediana Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda, HRA 5775) entstanden. B. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB erstellt. C. Konsolidierungskreis Einbezogen sind:
D. Konsolidierungsgrundsätze Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einheitlich bilanziert und bewertet. Sofern die Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften von den einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abweichen, werden bei den entsprechenden Posten die erforderlichen Anpassungen vorgenommen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Absatz 1 Satz 2 HGB). Dabei erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsansätze gemäß § 301 Absatz 2 HGB mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Umsätze, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zwischenergebnisse zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. E. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den steuerlichen Regeln gemäß § 6 EStG abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten (§ 253 Absatz 1 Satz 1 HGB) bzw. niedrigeren beizulegenden Werten (§ 253 Absatz 3 Satz 3 u. 4 HGB) und die Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. In den Fällen, in denen der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser Wert angesetzt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Drohende Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverluste und das latente Ausfallrisiko werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen darüber hinaus durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB). Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Passive latente Steuern werden aufgrund von zeitlichen Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanzen auf Ebene der Einzelabschlüsse (§ 274 HGB) gebildet. F. Erläuterungen zur konsolidierten Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage 4 beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. 2. Beteiligungen
3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalkostenrückstellungen. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR:
5. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 27,96 Prozent. Im Berichtsjahr wurden passive latente Steuern in Höhe von EUR 4.880,00 aufgelöst. G. Erläuterungen zur konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus dem Betrieb von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Sie wurden ausschließlich im Inland erzielt. 2. Aufwendungen für Altersversorgung Im Personalaufwand sind Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von TEUR 22 enthalten. Sonstige Angaben 1. Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent)
2. Mitglieder der Unternehmensorgane Die Mediana Holding GmbH & Co. KG wurde durch die Gesellschaft Mediana Holding Verwaltungs GmbH, Fulda, in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführer der Mediana Holding Verwaltungs GmbH war im Geschäftsjahr Herr Bastian Hans. Zum 30. September 2021 ist Herr Bastian Hans als Geschäftsführer abberufen. Ab dem 1. Oktober 2021 ist Herr Matthias Kutz als Geschäftsführer bestellt. Nach der Umwandlung der Mediana Holding GmbH & Co. KG auf die KROANA Holding GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 15. Dezember 2021 werden die Geschäfte von Herrn Matthias Kutz, Herrn Oliver Kropp sowie Herrn Willi Kropp geführt. Zum 7. Juli 2022 ist Herrn Matthias Kutz als Geschäftsführer abbestellt worden. Im Hinblick auf § 286 Absatz 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge verzichtet. 3. Gesellschafterin vor der Umwandlung Bis zur Umwandlung war die Firma Mediana Holding Verwaltungs GmbH, Fulda, die persönlich haftende Gesellschafterin. 4. Gesellschafter nach der Umwandlung Gesellschafter der KROANA Holding GmbH ist Herr Oliver Kropp. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Im Jahr 2006 wurde Grundbesitz der Seniana GmbH & Co. Seniorenresidenz KG (seit 2014 Mediana Seniorenresidenz GmbH) und der Mediana GmbH & Co. Wohnstift KG (seit 2014 Mediana Wohnstift GmbH) an die Amber Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Wiesbaden veräußert und sodann vereinbarungsgemäß angemietet (sale & lease back). Die KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG) hat sich aus diesen Vorgängen gegenüber der Evangelischen Bank eG für die Refinanzierung des Mietvertrages mit EUR 29.857.443,36 für die Mediana Wohnstift GmbH und die Mediana Seniorenresidenz GmbH verbürgt. Mit einer Inanspruchnahme ist nach bisherigen Erkenntnissen und den Erfahrungen der Vergangenheit nicht zu rechnen. 6. Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das Honorar für Abschlussprüfungen der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften sowie des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2021 beträgt TEUR 33. 7. Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB Folgende vollkonsolidierte Tochtergesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB in Anspruch:
8. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Die KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG) als Muttergesellschaft nimmt die Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB insoweit in Anspruch, dass sie auf die Veröffentlichung ihres Einzelabschlusses eines jeden Jahres sowie auf die Aufstellung eines Lageberichts der prüfungspflichtigen Tochtergesellschaften verzichtet. 9. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 281.307,39 wurde gemäß dem Gesellschaftsvertrag den Gesellschafterkonten gutgeschrieben.
Großenlüder, 18. April 2023 gez. Willi Kropp, Geschäftsführer gez. Oliver Kropp, Geschäftsführer Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 18. April 2023 gebilligt. Anlagenspiegel (Beilage zum Anhang)
Kapitalflussrechnung 2021KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG)Großenlüder
Konzern-Eigenkapitalspiegel 2021KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG, Großenlüder)Großenlüder
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG), Großenlüder Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG), Großenlüder, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KROANA Holding GmbH (vormals Mediana Holding GmbH & Co. KG), Großenlüder, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (nichtfinanzielle Berichterstattung) haben wir (als lageberichtstypische Angaben) in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage sowie der Kapitalflussrechnung des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Fulda, den 5. September 2023 Muth
& Co. GmbH
ppa. Lukas Geiger, Wirtschaftsprüfer Marco Bug, Wirtschaftsprüfer |
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