Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 98043
Eingetragen
8.5.2019
Branche
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb - sowie der Handel - von mechanischen Verschlusssystemen, insbesondere für flüssige und gasförmige Medien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Timo Brakowski
seit 3.6.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Eva Pleuser
35.00%
35.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Eva Pleuser
Bamberg
8.750 €
35.00%
Timo Brakowski
Bamberg
8.750 €
35.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinconnector GmbH

Wermelskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 50.708,00 58.454,00
II. Sachanlagen 77.535,00 86.159,00
128.243,00 144.613,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 791.252,98 855.566,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.315,98 103.652,66
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 162.294,33 114.250,84
1.083.863,29 1.073.469,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.509,46 753,23
1.213.615,75 1.218.836,20

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 391.184,70 331.504,82
III. Jahresüberschuss -4.917,08 59.679,88
411.267,62 416.184,70
B. Rückstellungen 36.100,13 39.568,98
C. Verbindlichkeiten 766.248,00 763.082,52
1.213.615,75 1.218.836,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Angaben zum Jahresabschluss

Die Steinconnector GmbH hat ihren Sitz in Wermelskirchen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 98043 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt.

Als kleine Gesellschaft wurde von den laut §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB möglichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 I 1, III i.V. m. 255 I HGB). Der Abschreibungsdauer des Firmenwerts liegt ein Lebenszyklus der erworbenen Technologien von 15 Jahren zugrunde. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 III 3 HGB).

2. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten (§ 253 IV HGB) angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind (niedrigerer beizulegender Wert, §§ 253 IV i.V.m. 255 IV HGB). Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

4. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 I 2, 2.HS HGB).

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf insgesamt 416.875,37 € (Vorjahr: 368.709,89 €). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr belaufen sich auf insgesamt 349.372,63 € (Vorjahr: 394.372,63 €)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 109.372,63 € (Vorjahr: 154.372,63 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum 31.12.2023 insgesamt 284.802,65 € (Vorjahr: 150.981,00 €).

Verbindlichkeiten in Höhe von 409.372,63 € sind durch Verpfändung des Vorratsvermögens gesichert.

IV. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich auf 16.

 

Wermelskirchen, den 14. Juni 2024

Gez. Paul Frank vom Stein

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Der Jahresabschluss 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 09.08.2024 festgestellt.

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