Christina
Hausmann UG (haftungsbeschränkt)
Grafenwöhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
4.642,42 |
| I. Vorräte |
900,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
238,00 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
3.504,42 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
4.642,42 |
|
Passiva
|
|
| |
31.12.2011
EUR |
| A. Eigenkapital |
3.023,10 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
1.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
3.280,85 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.257,75 |
| B.
Rückstellungen |
450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.169,32 |
| davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
968,87 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
4.642,42 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2011
KLEINE GESELLSCHAFT § 267 ABS. 1 HGB
der Firma Hausmann Christina UG
(haftungsbeschränkt)
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Sonstige Angaben
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der Firma Hausmann Christina UG
(haftungsbeschränkt) für das Kalenderjahr 2011
wurde nach den Vorschriften der Handels- und
Steuergesetzbücher erstellt.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergebenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
3. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
7. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
8. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Sonstige Angaben
I. Die Geschäftsführerin ist Christina
Hausmann. Die Geschäftsführerin ist von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
II. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7
g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Grafenwöhr, den
12.11.2012
Hausmann
Christina, Geschäftsführerin
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