Erasmus Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monica Jansen seit 6.11.2019 | Geschäftsführer |
Rolf Dieter Schmidt seit 22.6.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 11.11% | |
| 6.66% | |
| 5.55% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erasmus-Offenbach GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Erasmus Offenbach gGmbH projektiert und betreibt als freier Träger der Jugendhilfe und als freier Träger von Schulen fünf Kindertagesstätten und eine Grundschule in der Stadt Offenbach am Main. Sie ist dabei in den Organverbund mit der Erasmus Frankfurt am Main gGmbH, der Erasmus Berlin gGmbH, der Erasmus Service gGmbH und der Starthaus gGmbH unter dem Dach der Erasmus Holding GmbH vereinigt. Die Erasmus Offenbach gGmbH ist die größte und älteste der Gesellschaften im Organverbund. Im Geschäftsjahr konnten wir unsere Erweiterungsstrategie fortsetzen und neben dem Bau eines großen Erasmus Bildungshauses in Offenbach, Geleitsstraße 124, auch eine weitere große Kita in der Stadtmitte projektieren. Gemeinsam mit der Starthaus gGmbH betreibt die Erasmus Offenbach gGmbH zudem den Aufbau einer Fachschule für Sozialpädagogik zur dualen Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher in Offenbach, die sich 2023 im dritten Aufbaujahr befand. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 stand - wie auch im Jahr 2022 - die Planung und Umsetzung des Neubaus des Bildungshauses in Offenbach in dem über 500 neue Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter vom ersten bis zum 18. Lebensjahr geschaffen werden. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 wurde die Baugrube fertiggestellt und bis zur Mitte des Jahres der Rohbau errichtet. Im Zusammenhang mit dem weiteren Wachstum wurde die bestehende einzügige Grundschule um einen zweiten Zug, nun durch die Aufnahme einer weiteren Klasse im zweiten Zug. Die Gesellschaft ist damit im Geschäftsjahr mit 448 Plätzen für Kinder im Alter von ersten bis zum zehnten Lebensjahr in Offenbach tätig und bietet einen dreisprachigen Bildungsgang von der Krabbelstube bis zum Ende der Grundschulzeit an. Das Geschäftsmodell der Erasmus Offenbach gGmbH hat eine Reihe von für die Stadt Offenbach singulären Merkmalen. Das dreisprachige Angebot, der Spracherwerb über die Immersionsmethode, hat in Offenbach eine singuläre Stellung und findet in der Elternschaft einen sehr großen Anklang. Die konzeptionelle Gestaltung eines Bildungsgangs für die eine Bildung vom ersten bis zum zehnten Lebensjahr aus einer Hand stellt eine weiteres Alleinstellungsmerkmal in Offenbach dar. Das hat für unser Geschäftsmodell gravierende Folgen: Mit dem durchgängigen Angebot durch die Altersjahrgänge 1-10 und die mehrsprachige Bildung entsteht ein sehr hohe Bindungskraft der Eltern - und Kinder - an unsere Einrichtungen und unser Konzept. Nahezu alle Eltern sehen es als sehr sinnvoll an, den begonnenen Prozess der frühen Mehrsprachigkeit nach der Krabbelstube im Kindergarten und nach dem Kindergarten in der Grundschule fortzusetzen. Sie lernen unser Bildungsangebot in diesem Prozess sehr zu schätzen. Die ganzjährig durchgehaltene Ganztagsangebot in den Kitas und der Grundschule, also auch ganztägige Öffnungszeiten der Grundschule mit jährlich nur 22 Schließtagen hat im Umfang der verlässlichen Betreuungszeiten im Jahr ebenfalls ein Alleinstellungsmerkmal. Unser Bildungsangebot und das in Offenbach erworbene Ansehen hat dazu geführt, dass wir eine extrem hohe Nachfrage von Eltern nicht befriedigen können, unsere Warteliste von Anmeldungen umfasst nahezu 2000 Kinder, die von uns nicht "bedient" werden können, weil alle Plätze belegt sind (in den Kindertagesstätten gibt es eine strikte gesetzliche Regelung zur Höchstbelegung). Die Auslastung der Kindertagesstätten liegt daher im Jahresmittel durchweg bei 100 %, in der Schule haben wir eine Klassenhöchstgrenze von 26 Kindern in der Grundschulkasse, die nur durch Wegzüge auf eine Auslastung von 98% kommt. Organisatorische Struktur Die Geschäftsbereiche der Erasmus Offenbach gGmbH gliedern sich in die Organisationseinheiten Kindertagesstätten, Grundschule und Geschäftsführung. Serviceleistungen - Reinigung, Hausmeisterdienste und die Essensversorgung / Küchen sind in die Erasmus Service gGmbH ausgegliedert, ebenso die Verwaltung. Die Kindertagesstätten und die Grundschule verfügen über eine Leitung, die der Geschäftsführung unterstellt ist. Leitende Verantwortung übernimmt zudem eine Stelle "Fachberatung", die für die Umsetzung der Konzeption, Qualitätsmanagement, fort- und Weiterbildungen zuständig ist. Rechtliche Struktur Sitz der Erasmus-Offenbach GmbH als Muttergesellschaft ist Offenbach. Die Gesellschaft hat zum Abschlussstichtag eine unmittelbare Tochtergesellschaft, die Erasmus Frankfurt gGmbH die sie von ihrem Firmensitz aus steuert. Die Erasmus-Offenbach GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Erasmus Holding GmbH, Offenbach. Die Gesellschaft ist als Organgesellschaft in die umsatzsteuerliche Organschaft der Erasmus Holding GmbH eingebunden. 2. Forschung und Entwicklung Die Erasmus Offenbach gGmbH entwickelt ihr bundesweit innovatives Bildungskonzept auf der Basis der aktuellen Forschung zur Kindheit, Pädagogik, Lern- und Gehirnforschung ständig weiter Wir führen als Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und als freier Schulträger keine eigenen Forschungsvorhaben durch, sind aber an einer Kooperation mit einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtungen sehr interessiert, um u.a. die Ergebnisse der mehrsprachigen Entwicklung der Kinder zu evaluieren. Die mit der Starthaus gGmbH gemeinsam gegründet Fachschule für Sozialpädagogik, die Marie-Bloch-Schule, die sich im Aufbau befindet, soll zukünftig ein weiterer Innovationsmotor werden. Geplant ist "Erasmus 2.0", ein Übergang in die "Reggio-Pädagogik". also der sogenannten offenen, themengebundenen Arbeit mit Wahlmöglichkeiten der Kinder, also dem Abgehen von der gruppengebundenen Organisation der Kindertagesstätte hin zu einer Kita als "Forschungs-, Erkundungs- und Erfahrungsraum für die Kinder nach dem Beispiel der Kindertagesstätten in Reggio Emilia. Die Grundschule plant den Übergang zum Selbstorganisierten Lernen, einem Konzept, in denen die Lehrkraft ihre Rolle zum "Lernbegleiter" hin verändert und die Schülerinnen und Schüler eine starke Eigenverantwortung für ihre Lernprozesse übernehmen und so große Selbststeuerungskompetenzen in Lernprozessen erwerben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Überblick Markt, Branche, Konjunktur Seit 25 Jahren wird von staatlicher Seite eine Stärkung der Rechte der Eltern zunächst mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, dann vor zehn Jahren mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krabbelstube betrieben, die vor dem Hintergrund einer zunehmenden Berufstätigkeit der "erziehenden Person", in der Regel der Frauen, geschieht. Dies hat in der Folge zu - einer gewollten - starken Expansion des Systems der öffentlich verantworteten Kinderbetreuung zumindest in den westdeutschen Bundesländern geführt. In den Jahrgängen des Kindergartens, also in den Lebensjahren drei bis sechs Jahren, wird eine Besuchsquote von teilweise weit über 90 % der Alterskohorte erreicht. In der Altersgruppe der ein- bis dreijährigen Kinder steigt die Besuchsquote von einem niedrigen Stand in den alten Bundesländern auf inzwischen ca. 35 % der Alterskohorte an, mit weiter steigender Tendenz. In der Menschheitsentwicklung stellt diese Entwicklung einer institutionalisierten, öffentlich verantworteten frühkindlichen Bildungszeit einen großen Einschnitt dar, weil zu keiner Zeit so große Anteile der Wachzeiten der Kinder dieser Alterskohorte vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr außerhalb der (Groß-)Familie in öffentlicher Verantwortung gebildet und "erzogen" wurden. Dieser Einschnitt ist mit den gesellschaftlichen Veränderungen durch die Einführung der Schulpflicht zu vergleichen. Die staatlich betriebene Expansion dieses Bereichs der Jugendhilfe hat als ökonomisches Motiv u.a. die Vergrößerung des Arbeitskräfteangebots auf dem Arbeitsmarkt. Die Familienarbeit sollte von der Erziehungsarbeit entlastet werden, damit insbesondere die Frauen aus den Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt verstärkt als Akteure auftreten konnten. Die starke Expansion des Systems der Kinderbetreuung wird nun mit dem zukünftigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in den Grundschulen zum logischen Ende geführt wird. Diese Expansion im Rahmen der gesetzlichen Ordnung durch das SGB VIII und die entsprechenden Ländergesetze als Leistung der Jugendhilfe hat zu einem starken Wachstum der Kindertagesstätten und der Träger von Kindertagesstätten geführt. Die Zahl der in Kindergärten betreuten Kinder wuchs von 1990 bis heute um 700.000 Kinder, in den alten Bundesländern stieg der Anteil von Kindern in Krabbelstuben von wenigen zehntausend auf 830.000 (2020). Diese Zahlen dokumentieren das expandierende Tätigkeitsfeld von öffentlichen, kirchlichen und freien Trägern im Bereich der Kindertagesbetreuung. Die Zahl der Träger und Einrichtungen ist im gleichen Zeitraum um ca. 100 % gestiegen (Einrichtungen von 27.000 auf 56.000). Derzeit fehlen - ohne den Bedarf für die kommende Ganztagsgrundschule - bundesweit 400.000 Kita-Plätze, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Daher agiert die Erasmus Offenbach gGmbH in einem wachsenden "Markt" und hat gleichzeitig mit einem bundesweit nahezu singulären innovativen pädagogischen Konzept eine sehr hohe Attraktivität für die Eltern in Offenbach. In der wachsenden Region des Rhein-Main-Gebietes ist auch in Offenbach noch eine erhebliche Lücke bei den Kita-Plätzen zu schließen. Wir haben derzeit eine Nachfrage von ca. 2000 Eltern, die wir nicht befriedigen können und die überwiegend aus Offenbach kommen. Politische Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen für das System der öffentlich verantworteten Kinderbetreuung werden politisch durch die Bundesgesetzgebung (SGB VIII) und der Länder (Hessen HKJGB) gesetzt. Wie gesagt, wurde politisch die Expansion des Systems durch die Einführung der Rechtsansprüche auf einen Platz in Krabbelstuben, Kindergärten und zukünftig in den Grundschulen / Horten (ab 2026) stark beschleunigt. Allerdings richtet sich der Rechtsanspruch der Eltern gegen die jeweilige Kommune. Diese tragen daher die alleinige Verantwortung für die Schaffung eines ausreichenden und vielfältigen Angebotes - und sind angesichts der Beschleunigung der Expansion oft heillos finanziell und organisatorisch überfordert. Der Ausbau der Plätze in Neubauten und Bestandsgebäuden wurde zwar stark beschleunigt, konnte jedoch mit der Nachfrage nicht mithalten. Bis heute kann der Rechtsanspruch nicht für alle Eltern, die es wünschen, erfüllt werden, es fehlen heute wie gesagt noch 400.000 (2023) Plätze bundesweit. Der weitere Ausbau wird vor allem durch den Fachkräftemangel behindert und eingeschränkt. Der Staat hat den Rechtsanspruch geschaffen, ohne vorab für die Schaffung von ausreichend Ausbildungskapazitäten bzw. für eine Öffnung und Demokratisierung des von Hürden gesäumten Berufszugangs zu sorgen. Der Berufszugang und die Berufstätigkeit sind strikt staatlich geregelt. In den Kindertagesstätten gilt ein gesetzlich geregeltes Fachkraftgebot, die Vorhaltung von Fachkraftstunden pro Kind ist gesetzlich sehr präzise für die Jugendhilfeträger vorgegeben. Der pädagogische Personalbedarf einer Kindertagesstätte lässt sich auf diese Weise sehr schnell und einfach bestimmen. In diesem Feld der Jugendhilfe ist nun allerdings der Zugang zum Kernberuf der Kitas, der Erzieherin, dem Erzieher, durch eine staatliche Überregulierung der Berufsausbildung sehr eingeengt und mit zahlreichen Hürden belegt. Die Ausbildung wird nicht besoldet und ist vollschulisch mit einem "Anerkennungsjahr" organisiert. Das sind denkbar schlechte Rahmenbedingungen für ein derart expandierendes System. Da der Beruf staatlich geregelt ist, kann zudem keine Kita, kein Träger eigenständig das benötigte Personal ausbilden. Im staatlichen Regelwerk der öffentlich verantworteten Kinderbetreuung herrscht durch die Vorgaben des Bundes (Rechtsanspruch), die Gesetzgebung der Länder (Kitas als Aufgabe der Kommune, durch Vorgabe der erforderliche Qualifikationen in einem extrem engen Qualifikationskatalog, der Vorgabe der Fachkraft-Kind-Relation und der Gruppengrößen) und der Nachfrage der Eltern eine Dynamik, die sich zu einer massiven Krise auswächst. Eine aus guten pädagogischen Gründen mit dem "Gute-Kita-Gesetz" eingeführte bundesweit verbesserte Fachkraft-Kind-Relationen verschärft die Personalnot noch einmal. Der Schwerpunkt der Expansion, die Krabbelstube hat zudem einen doppelt so hoher Personalbedarf gegenüber dem Kindergarten. Dieser bei der Einführung des Rechtsanspruchs erwartbare und berechenbare hohe Personalbedarf trifft nun auf ein deutsche Sonderform der geregelten Ausbildung (keine Gültigkeit des BBiG, kein Ausbau Studiengang frühkindliche Bildung) als eine vollschulische Weiterbildung mit zahllosen Hürden und Voraussetzungen, macht es vielen Trägern von Kindertageseinrichtungen unmöglich macht, den Personalbedarf zu decken, obwohl sie aber gleichzeitig und aus guten Gründen die Fachkraft-Kind-Relation einhalten müssen: eine Zwangslage. Derzeit fehlen in Deutschland zur Realisierung des Rechtsanspruchs 90.000 Erzieherinnen, mit der Einführung des Anspruchs auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule wird diese Zahl bis Ende des Jahrzehnts erheblich weiter steigen. Die Träger der Einrichtungen als gesellschaftliche Akteure sind vom Staat mattgesetzt, sie können und dürfen nicht grundständig für ihren Bedarf ausbilden. Die Erasmus Offenbach gGmbH hat frühzeitig und konzeptionell auf dieses Problem reagiert. Wir haben uns Rekrutierungswege für Fachkräfte aus dem Ausland, die wir für unser mehrsprachiges Angebot brauchen eröffnet und haben zudem eine eigene Berufsfachschule für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft gegründet, u.a. auch für die derzeit ca. 15 Erzieher_innen für uns ausbildet. Wir haben zudem den größten Wert auf eine gute, stressfreie, anerkennende Betriebskultur gelegt, die zu sehr stabilen Teams in den Kitas geführt hat, die Fluktuation ist sehr gering. Jobticket, Jobrad, Fitnessstudio, großzügige betrieblich geförderte Altersvorsorge sind weitere Argumente, bei uns zu arbeiten. 2. Geschäftsverlauf und Lage Die Erasmus Offenbach GmbH hat im Berichtsjahr ihre Arbeit erfolgreich weitergeführt. Die Kindertagesstätten waren voll belegt, am hohen Zuspruch der Eltern hat sich in diesem Zeitraum nichts geändert. Im August 2022 starteten wir erstmals mit zwei ersten Klassen in der Grundschule, die beide problemlos mit Kindern aus unseren Kindertagesstätten belegt werden konnten, obgleich an der Schwelle vom Kindergarten zur Grundschule die Hürde des Schulgeldes für die freie Schule besteht. Wir und unser Elternverein ok-kids e.V. helfen dabei, diese Hürde auch für Kindern aus weniger begüterten Elternhäusern zu nehmen. Die sehr hohe Übergangsquote vom Kindergarten in die Grundschule - über 90 % - ist ein deutlicher Qualitätsbeweis für unsere Arbeit. Die Tätigkeit der Geschäftsführung war im Berichtsjahr auch stark durch die Begleitung des Neubaus unseres Bildungshauses geprägt. Der Neubau soll nicht nur eine Erweiterung darstellen, sondern uns auch konzeptionell weiterbringen. Eine weiterführende Schule muss neu beantragt und genehmigt werden, erste konzeptionelle Überlegungen wurden begonnen. Der Start der neuen Schule wie die Inbetriebnahme des neuen Hauses ist für das Schuljahr 2024/2025 geplant. Bis dahin findet eine kontinuierliche Begleitung des Bauvorhabens durch die Geschäftsführung statt. Ein externer Experte der Stadtholding Offenbach wurde für das Controlling des Bauvorhabens gewonnen, der in enger Abstimmung mit den Architekten, den Banken und dem Bauherrn - insgesamt aber unabhängig von der Geschäftsführung - arbeitet. Der Neubau bzw. der Abriss des Bestandsgebäudes eines Bildungshaues in der Geleitsstraße 124 in Offenbach am Main begann mit einer mehr als einjährigen Verspätung, da die Übergabe des Grundstücks an uns durch das Land Hessen sich verzögerte. Der Neubau für die Polizeidienststelle in Offenbach verzögerte sich durch Ausschreibungsprobleme und die Corona-Epidemie erheblich, daher konnte das von uns erworbene Bestandsgebäude und Grundstück nicht geräumt werden. Die konsolidierte Kostenberechnung der Architekten für den Neubau lag zu diesem Zeitpunkt bei einer Summe von ca. 32 Millionen Euro inklusive der Grundstücks- und aller Planungskosten. Unsere Baukostenberechnung wurde in diesem Zeitraum vom Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine, den damit verbundenen Lieferkettenproblemen und Rohstoffmängeln sowie der damit einhergehenden Inflation "überrollt" und mehr als in Frage gestellt. Die im Verlaufe des Berichtsjahres angepasste Baukostenberechnung ergab, dass mit einer Baukostensteigerung durch die ausgelösten Baupreissteigerungen von ca. acht Millionen Euro zu rechnen sei. Zu diesem Zeitpunkt war der Bau durch einen zinsgünstigen Bankkredit der GLS-Bank, einen Zuschuss der KfW, einem Landeszuschuss für die Kitaplätze und durch unser angespartes Eigenkapital gedeckt. Der Abriss des alten, maroden Bestandsgebäudes, des ehemaligen Polizeipräsidiums Hessen-Süd-Ost, hatte bereits begonnen und wurde nach dem vollständigen Abriss aller Altbauten und Keller, Tiefgaragen etc. bis zum Jahresende 2022 mit dem Aushub der Baugrube abgeschlossen. Die Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissee für den Rohbau und weitere Gewerke - Fassade, Dach, Fenster sowie einzelne TGA-Gewerke wurden in diesem Zeitraum erstellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden durch die Ausschreibung zahlreicher Gewerke - vor allem in im Innenausbau - weitere Kostensteigerungen identifiziert und realisiert. Die Steigerung der Baukosten führen zu einer schwierigen Situation, da bereits Bereitstellungszinsen in nicht unerheblicher Höhe gezahlt werden. Die Kostensteigerungen in 2023 bis 2024 werden (stand 09/2024) voraussichtlich zu Gesamtkosten von ca. 38 Mio. führen. Wir stehen hierüber ist ständigem Austausch mit dem Controlling und der Bank. a) Ertragslage
Die Erasmus Offenbach GmbH erwirtschaftete eine um 12,0% höhere Gesamtleistung als im Vorjahr. Dies resultiert aus der Ausweitung des Betätigungsfeldes und der damit verbundenen höheren Betriebskostenzuschüsse. Der Finanzaufwand erhöhte sich insbesondere aufgrund der bereits abgeschlossenen Finanzierungsdarlehen für den im Bau befindlichen Schulneubau und der damit zusammenhängenden Bereitstellungszinsen. b) Finanzlage Die Finanzlage wird als gut eingeschätzt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) beträgt im Berichtsjahr T€ 704,5. Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus den vereinbarten Baukrediten kann der Neubau finanziert werden. c) Vermögenslage
Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 10.324,5 gestiegen. Dies betrifft bereits angefallene Baukosten für den im Bau befindlichen Schulneubau. Der Barmittelbestand ist aufgrund bereits im Voraus erhaltene Betriebskostenzuschüsse um 1.288,6 gestiegen. Das gesamte Eigenkapital beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahrs auf T€ 7.204,7. Die Eigenkapitalquote liegt bei 32,3 % und somit über den Größenordnungen vergleichbarer Unternehmen der Branche. Die vorhandenen Kontokorrentlinien wurden, wie bereits im Vorjahr, nicht vollständig beansprucht. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Geschäftsjahr um T€ 9.538,0 erhöht. Dies resultiert aus der Darlehensinanspruchnahme der gewährten Baudarlehen im Zusammenhang mit dem Schulneubau. d) Finanzielle Leistungsindikatoren Wir stützen uns für unsere interne Unternehmenssteuerung insbesondere auf die Kennzahlen Auslastung, Personaleinsatz- und Aufwandsquote, sowie Liquidität. Es erfolgt eine monatliche Kontrolle der Belegung der einzelnen Kitas bzw. der Schule, da die Einnahmen belegungsabhängig sind. Das gilt für die Elternbeiträge als auch für die Betriebskostenzuschüsse. Es ist eine umfangreiche Kostenstellenrechnung vorhanden. Die Personalkosten (ca. 47,6%) stellen die Hauptkostenposition dar. Aktuell wird ein Soll-Stellenplan implementiert, damit keine Überbesetzungen unerkannt bleiben. Auch Umbesetzungen sollen damit einfacher ermöglicht werden. Aufgrund unserer Satzungszwecke ist unsere Tätigkeit nicht in erster Linie auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Folglich ist unsere Tätigkeit auf eine langfristige Substanz - und Vermögenserhaltung ausgerichtet. In 2023 haben wir dieses Nebenziel uneingeschränkt erreicht. Aufgrund des gesunkenen Jahresergebnisses in 2022 liegt unsere Umsatzrentabilität bei 8,4 %. Das Netto-Geldvermögen erhöhte sich aufgrund vorschüssig gezahlter Betriebskostenzuschüsse um 1.288,6 TEUR auf 3413,1 TEUR. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist konstant. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. III. Prognosebericht Die Erasmus Offenbach GmbH ist ein erfahrener Träger der Jugendhilfe und Träger freier Schulen in Offenbach. Die gemeinnützige GmbH vereint wirtschaftlichen Erfolg mit innovativen Bildungskonzepten in der frühkindlichen und Schulbildung. Die erbrachte "Dienstleistung" in unseren Einrichtungen ist von großer Verlässlichkeit und hoher Akzeptanz und Wertschätzung bei den "Kunden", den Eltern in Offenbach und Umgebung. Wir haben uns stadtweit einen Ruf als sehr gute Einrichtung erworben, die Nachfrage nach unsren Angeboten / Plätzen in Kitas und Schule ist ungebrochen groß. Die Projektierung und Realisierung sowie der Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen sind und bleiben unser Kerngeschäft. Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und der Bedarf nach innovativer Bildung ist ein auf der gesellschaftlichen Tagesordnung stehendes Thema. Wir sind in einem "Markt" tätig, der kontinuierlich wächst und zur Zukunftssicherung unserer Gesellschaft innovative Bildungskonzepte braucht. Die Jugendhilfeplanung in Offenbach und die Absprachen mit dem Dezernat II für Kindertagesstätten umfassen Ausbauziele für 2023 bis Anfang 2025 im Umfang von 400 zusätzlichen Plätzen in unserem Neubau und in weiteren geplanten Kindertagesstätten in Offenbach. Unser Umsatz wird entsprechend bis Ende 2025 um ca. 90 % erheblich steigen, allerdings werden mit dem Neubau auch Kreditbelastungen auf uns zukommen, die in den kommenden Jahren eine sorgfältige und achtsame Geschäftsführung erfordern. Mit dem Neubau entsteht aber auch eine neue Sicherheit für die Zukunft, die zu einer größeren Stabilität der Gesellschaft für zukünftig mögliche Krisen führen soll. Die Erasmus gGmbH hat seit 2009 wesentliche Schritte vollzogen, um ihr Geschäftsmodell Schritt für Schritt zu erweitern. Aus ihr sind hervorgegangen bzw. war diese "Muttergesellschaft" in Offenbach bis zur Gründung der Holding direkt oder indirekt beteiligt an den Gründungen der Erasmus Frankfurt gGmbH, der Erasmus Service gGmbH, der Erasmus Berlin gGmbH, dem Erwerb der Starthaus gGmbH und der Gründung der Marie-Bloch gGmbH - Trägerin der Fachschule für Sozialpädagogik. Die Erasmus Offenbach GmbH ist insgesamt sehr gut aufgestellt. Wir sind sehr zuversichtlich, auch künftig die Chancen im Wachstumsmarkt "Bildung" nutzen zu können. Die Marie-Bloch-Schule wird uns dabei helfen, den zukünftigen Personalbedarf in den Kindertagesstätten zu decken. Wir erwarten eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. IV. Chancen- und Risikobericht Risiken aus operativer Tätigkeit Ein wesentliches Risiko ist für jeden Dienstleister die Nachfrage der Kunden, in unserem Fall der Eltern - im Wesentlichen aus der Stadt Offenbach - von Kindern im frühkindlichen Altern und im Grundschulalter. Wir haben in den vorher gehenden Abschnitten beschrieben, dass wir mit unserem Bildungsmodell einerseits eine "Marktführerschaft" in Offenbach als "mehrsprachiger Bildungsanbieter" gewonnen haben, die uns eine Nachfrage beschert, die nicht zu bewältigen ist. Wir binden außerdem durch den dargestellten mehrsprachigen Bildungsgang die Eltern und Kinder über die institutionell / rechtlich vorgegebenen Sprünge im Bildungsweg der Kinder zwischen Krabbelstube, Kindergarten und dann vor allem der kostenpflichtigen Grundschule durch den Bildungsgang und die Qualität unserer Arbeit an uns. Wir haben, um nur ein Beispiel zu nennen, eine Übergangsquote auf die Sekundarstufe I aus unserer derzeitigen Abgangsklasse, dem vierten Grundschuljahrgang von weit über 90 % der Abgänger und eine sehr hohe Verbleibequote unserer Abgänger auf den Gymnasien. Die Erweiterung unseres Bildungsangebotes durch den Aufbau einer weiterführenden Schule im Neubau wird die Attraktivität unseres Modells erhöhen. Wir schätzen daher die Risiken einer zurückgehenden Nachfrage als sehr gering ein. Die Liquiditätsrisiken im laufenden Geschäft halten wir ebenfalls für gering, da wir gesetzlich verankerte Zuschüsse der Stadt und des Landes regelmäßig - quartalsweise bzw. halbjährlich pro belegten Platz erhalten. Die Risiken der Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen sind im letzten Jahrzehnt durchweg gering, die Ausfälle werden durch ein konsequent geführtes Mahnwesen auf weniger als ein bis zwei Prozent der erwartbaren Elterneinnahmen eingeschränkt. Das betrifft auch die Einnahmen von Eltern aus dem Schulgeld. Die Risiken der Deckung des Personalbedarfs haben wir, wie oben dargestellt, unter anderem durch die Gründung einer Fachschule zur Ausbildung von Erzieherinnen verringert, zudem steht uns die Gewinnung englisch- und spanischsprachiger Fachkräfte im europäischen und außereuropäischen Ausland offen. Wir sehen angesichts der bundesweit wachsenden Fachkraftkrise auch im Bereich der Erzieher_innen als Hauptgruppe der Fachkräfte in Keine Herausforderung, der wir mit der verstärkten Ausbildung in unserer Fachschule begegnen wollen. Außerdem werden wir die Bemühungen der Rekrutierung von muttersprachlichen Fachkräften im Ausland verstärken. In der Grundschule besteht die Option einer eigenen Ausbildungsstelle nicht, allerdings haben wir auch hier die Option der Rekrutierung von Lehrkräften im Ausland. Zudem haben die Bundesländer in den letzten Jahren angesichts des Lehrermangels eine Öffnung des Berufsfeldes für Quereinsteiger betrieben, von der auch wir profitieren können. Ein politisches Risiko für unsere Arbeit sehen wir nur sehr begrenzt. Der öffentliche Bildungsbereich in Deutschland befindet sich in einer konzeptionellen Krise, man kann auch sagen in einer katastrophalen Situation. In deiner wissensbasierten Gesellschaft ist nicht hinnehmbar, dass 25 % der Abgänger von den Grundschulen in Deutschland nicht oder nicht ausreichend gut lesen können, ganz abgesehen von den sozialen Verwerfungen, die dieser Mangel in den Lebensläufen der betroffenen Kinder auslösen kann. Von unserer Grundschule hat noch kein Kind die vierte Klasse verlassen, ohne gut bis sehr gut lesen zu können - was nach unserer Vermutung eine Folge der Mehrsprachigkeit und damit verbundenen sprachlichen Anreize für das Sprachenhirn ist. Das betrifft auch alle Kinder, die eine nicht-deutsche Familiensprache haben. Unser Bildungsmodell ist daher belastbar zukunftsfähig und attraktiv, auch weil das staatliche System bis heute nur im Einzelfall auf unsere (und die vergleichbaren Erfahrungen zurückgreift. Die Beharrungskraft von Bildungskonzeptionen des 19. Jahrhunderts in öffentlichen Schulen, die zum Beispiel im Grundschulbereich seit dem Zweiten Weltkrieg 80 Jahre brauchte, um nunmehr zu versuchen, ein ganztägiges Bildungsangebot an öffentlichen Grundschulen einzuführen, was bei den Kindertagesstätten selbstverständlich ist, macht diese Beharrungskraft deutlich. Die Situation zeigt, dass für unsere Bildungsarbeit von politischer Seite nur geringe Risiken bestehen. Wir sind auf dem Zukunftspfad. Die wesentlichen politischen Risiken liegen allenfalls in der unzureichenden Finanzierung der Kommunen, insbesondere "ärmerer" Kommunen, die die Hauptlast die Kitafinanzierung zu tragen haben und damit eine wachsende finanzielle Last zu tragen haben - so sind die Kindertagesstätten in Offenbach inzwischen der größte Ausgabeposten des städtischen Haushalts. Dieses Risiko betrifft dann aber die gesamte städtische Kitalandschaft und nicht nur uns als Träger. Da die Finanzierung der Kindertagesstätten - anders als bei den Schulen in freier Trägerschaft - nicht auf der Landesgesetzebene geregelt ist, haben die Kommunen einen gewissen Ermessungsspielraum bei der Finanzierung der Kitaplätze. Wir haben diesem Risiko in den vergangenen Jahren gezielt entgegengewirkt. Seit 2014 arbeitet unser Geschäftsführer in einer Arbeitsgruppe des Jugendamtes zur Kitafinanzierung mit, auch aktuell arbeitet er an einem neuen Finanzierungsmodell für Offenbacher Kindertagesstätten mit. Natürlich kann die Stadt die Zuschüsse pro Platz nicht willkürlich bei einem Träger kürzen, es gilt das Gleichbehandlungsgebot. Angesichts der Haushaltsnot der Stadt Offenbach, versuchen wir gemeinsam mit anderen Kitaträgern der Stadt auch beim Land Hessen auf eine bessere Regelung der Finanzierungsregeln der Plätze in Kindertagesstätten der Kommunen zu verbessern. Ein Risiko für die künftige Entwicklung der Erasmus Offenbach gGmbH sehen wir als sehr gering an. Unsere Arbeit wird vom zuständigen Jugendamt, dem staatlichen Schulamt für die Schule und dem Dezernat für Kindertagesstätten, wie dem Magistrat insgesamt, wertgeschätzt und als Bereicherung des Bildungsangebotes in Offenbach gesehen. Wie bereits dargestellt, werden wir in den Jahren 2024 - 2026 in eine starke, öffentlich geförderte Expansionsphase eintreten und zahlreiche neue Kita- und Schulplätze schaffen, für die wir uns gut gerüstet haben.
Offenbach, den 13.09.2024 Rolf-Dieter Schmidt Monica Jansen BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Dies betrifft ausschließlich die Position "Andere Sonderposten" und beinhaltet zweckgebundene Zuschüsse, die im Jahr 2023 erstmals bilanziert wurden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 121.617,96 EUR (Vorjahr: 139.380,77 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 61.182,55 EUR (Vorjahr: 70.972,92 EUR). Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Beträge aus Endabrechnungen von Zuschüssen der Stadt Offenbach am Main (111,1 TEUR) sowie Beträge aus Zuschussvereinbarungen der WI-Bank Hessen (101,7 TEUR). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 25,5 TEUR. Die Gewinnrücklagen betragen 7.179,2 TEUR (Vorjahr 6.618,2 TEUR), der Jahresüberschuss beträgt 561,0 TEUR (Vorjahr 620,5 TEUR). Andere Sonderposten Es handelt sich um Zuschüsse der Stadt Offenbach am Main und der WI Bank Hessen im Zusammenhang mit dem Neubau der Schule. Die zugewendeten Mittel sind zweckgebunden und unterliegen einer mittelbaren Rückzahlungsverpflichtung bei zweckfremder Verwendung. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten. Rückstellungen für Urlaub (44 TEUR), Prozesskosten (12 TEUR) und Aufbewahrungskosten (17 TEUR). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 9.484.977,40 EUR (Vorjahr: EUR 6.352,14). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte (Grundschulden) und ähnliche Rechte (selbstschuldnerische Bürgschaften) gesichert sind, beträgt 11.675.941,92 EUR.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB in Höhe von EUR 156.020,00 (Vorjahr EUR 156.020,00). Diese resultieren aus zwei selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften gegenüber der Stadt Frankfurt am Main und aus einem Mietvertrag. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus der im Anhang angegebenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Anspruch genommen zu werden, aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 28,9 Mio. EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Dies betrifft den im Bau befindliche Schulneubau inkl. Kindertagesstätte und Sporthalle gemäß Kostenplanung der beauftragten Architekten Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird. gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 560.992,41 EUR. In die Rücklagen werden 560.992,41 EUR eingestellt. Die Geschäftsführung unterzeichnet den vorstehenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit der Bilanzsumme von EUR 22.309.821,50 wie folgt:
Offenbach am Main, 20.09.2024 sonstige Berichtsbestandteile
gez. Monica Jansen Rolf-Dieter Herbert Schmidt Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkGemäß § 328 Abs.1 Nr. 1 HGB wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt wurde und der nachstehend wiedergegebene Bestätigungsvermerk sich auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Erasmus-Offenbach GmbH, Offenbach am Main Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Erasmus-Offenbach GmbH, Offenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Erasmus-Offenbach GmbH, Offenbach am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Aschaffenburg, den 7. November 2024 Lars Rengel, Wirtschaftsprüfer |
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