Mikomi GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Susann Faude | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mundART GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
Anhang
Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. §251HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze des
§252 Abs. 1 HGB sowie die
besonderen Bewertungsvorschriften der
§§253 bis 256 HGB sind beachtet worden.
Die
Umrechnung auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten am
Abschlussstichtag erfolgt zum Devisenkassamittelkurs,
bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
unter Anwendung des Anschaffungs- und
Realisationsprinzips (§256a Satz 1 HGB), bei einer
Restlaufzeit von einem Jahr und weniger
ohne Anwendung des Anschaffungskosten- und
Realisationsprinzips (§256aSatz2 HGB).
Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis nach der linearen Methode, wobei eine Nutzungsdauer von 3Jahren zugrunde gelegt wird. Die Anschaffungskosten von Programmen bis EUR 410,00
(sog. Trivialsoftware) sind in voller Höhe als Aufwand
behandelt worden. Es ist angenommen worden, dass zum 1.1.
des Folgejahres der Abgang erfolgt.
Bei den Zugängen beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis EUR410,00 (§6 Abs.2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung, in voller Höhe als Aufwand behandelt worden (vereinfachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode nach §253 Abs.2 HGB). Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als EUR410,00 werden aktiviert
und über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Anschaffungspreisminderungen und Anschaffungsnebenkosten
sind durch pauschale Ab- bzw. Zuschläge
berücksichtigt.
Abschläge wegen Lagerbestandsrisiken sind nach den
zuvor genannten Grundsätzen vorgenommen.
Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
sonstige Berichtsbestandteile
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