Risse Bauunternehmung GmbHLiquidiert

59759 Arnsberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 1644
Eingetragen
2.7.1997
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Hoch-, Tief und Stahlbetonbau, Innenausbau sowie Abrißarbeiten jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Risse
seit 28.12.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Risse Bauunternehmung GmbH i.L.

Arnsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 16.316,36
I. Sachanlagen 0,00 801,00
II. Finanzanlagen 0,00 15.515,36
B. Umlaufvermögen 8.231,59 9.947,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.620,04 8.049,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 611,55 1.898,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 436,00 1.468,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 64.983,47
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.667,59 92.715,03

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 309,62 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 184.000,00 131.000,00
III. Verlustvortrag 247.112,66 254.036,83
IV. Jahresüberschuss 12.293,09 6.924,17
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 64.983,47
B. Rückstellungen 2.200,00 3.400,00
C. Verbindlichkeiten 6.157,97 89.315,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.667,59 92.715,03

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Die Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Der Buchwert beträgt € 0,00 der beizulegende Zeitwert ebenso € 0,00.

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 0,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 7.620,04 € 0,00 € 8.049,09 € 0,00 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 51.129,19 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Unter Berücksichtigung des Haftdarlehens ergibt sich ein buchmäßiges Eigenkapital von € 309,62.

Haftdarlehen

Das ausgewiesene Haftdarlehen in Höhe von € 184.000,00 besteht zu Lasten des alleinigen

Gesellschafters, Herrn Ralf Risse. Aufgrund vorliegender Erklärungen ist dieses Darlehen mit Rangrücktritt ausgestattet worden und durch besondere Erklärungen als Eigenkapital ersetzendes Darlehen anerkannt. Insoweit übernimmt Herr Ralf Risse die Haftung über das bestehende gezeichnete Kapital hinaus bis zu einem Wert von € 235.129,19.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 6.157,97 € 5.019,33 € 89.315,03 € 8.315,03 €

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Liquidation

Durch Gesellschafterbeschluss vom 16.121.2010 ist die Gesellschaft zum 31.12.2010 aufgelöst worden. Herr Ralf Risse, Klausenstr. 20, 59759 Arnsberg ist zum alleinigen Liquidator bestellt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ralf Risse, Klausenstr. 20, 59759 Arnsberg.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Es besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Arnsberg, den 18. 12. 2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.12.2012.

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