Vernissage
Restaurant & Catering GmbH
Ditzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
296.571,00 |
246.797,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.147,00 |
3.902,00 |
| II.
Sachanlagen |
295.424,00 |
242.895,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.351,41 |
234.531,17 |
| I.
Vorräte |
79.000,00 |
97.666,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.847,28 |
115.492,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.504,13 |
21.371,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
356,00 |
2.345,82 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.151,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
520.429,62 |
483.673,99 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
48.590,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
71.580,86 |
71.580,86 |
| II.
Verlustvortrag |
22.990,14 |
-35.346,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
59.741,93 |
58.337,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.151,21 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.508,10 |
5.409,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
511.024,72 |
429.674,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.896,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
520.429,62 |
483.673,99 |
Anhang
1.
ALLGEMEINES
Bei der VERNISSAGE RESTAURANT & CATERING GMBH,
DITZINGEN, handelt es sich nach den Kriterien des
§ 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der
Jahresabschluss muss daher gemäß
§§ 325, 326 HGB offen gelegt werden.
2.
FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Die Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert. Der Jahresabschluss wurde
unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB und der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach § 266 HGB bzw. §
275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Es wurden keine
geschäftszweigtypischen Ergänzungen
vorgenommen.
3.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
3.1.
Bilanzierungsmethoden
a. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
b. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
d. Im Anlagevermögen wurden diejenigen
Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dazu
bestimmt waren, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB
wurden, soweit erforderlich, gebildet.
f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit
erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB
berücksichtigt.
g. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
3.2.
Bewertungsmethoden
a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
b. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
c. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag bereits realisiert waren.
e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind
die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich
genutzt wird. Hierbei wurde generell die lineare
Abschreibungsmethode angewendet.
Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr
zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde aus Vereinfachungsgründen eine Vollabschreibung
vorgenommen. Gleichzeitig wurde bei der Entwicklung der
Anschaffungs- und Herstellungskosten ein Abgang in
Höhe des Zugangs unterstellt.
Der Bestand an Waren wurde zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden mit 1 % (im Vorjahr 1 %)
der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (netto)
berücksichtigt.
Eine Notwendigkeit zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen bestand
nicht.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten,
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
f. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
4.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
4.1.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf
€ 370.662,64 (Vj. € 396.535,68). Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren belaufen sich auf € 0,00 (Vj.
0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen am Abschlussstichtag
€ 102.139,84 (Vj. € 103.599,22).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen am
Abschlussstichtag € 47.829,44
(Vj. € 43.325,83).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen am Abschlussstichtag € 0,00 (Vj.
€ 1.266,59).
5.
SONSTIGE ANGABEN
5.1.
Mitglieder der Organe der Gesellschaft
Herr Rainer Schneider, Betriebswirt und
Küchenmeister, war im Geschäftsjahr 2011
einziger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.
5.2.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von € 82.732,07
(Verlustvortrag in Höhe von € 22.990,14
zuzüglich Jahresfehlbetrag in Höhe von €
59.741,93) auf neue Rechnung vorzutragen.
6.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
ZUM 31. DEZEMBER 2011
Ditzingen, den 18. Oktober 2012
...................................................................
- Rainer Schneider -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2012 festgestellt.
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