CityLines Germany GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sybille Pfeifer seit 4.7.2024 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Touring Tours & Travel GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Touring Tours & Travel GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83441 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Der Berichtszeitraum umfasst das mit dem Kalenderjahr identische Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss wurde wie im Vorjahr unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 270 Abs. 2 HGB). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen zur Gliederung der Bilanz wird beachtet. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang geforderten Angaben werden weitgehend im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Zum 31. Dezember 2023 wurden folgende Bewertungsansätze vorgenommen: Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer, bilanziert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt zwischen einem und zehn Jahren. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungs-dauer liegt zwischen einem und vierzehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt bzw. ein Sammelkonto eingerichtet und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der Ansatz der Forderungen erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst, soweit die hieraus resultierenden Abzinsungsbeträge wesentlich sind. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. III. Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten bestehen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 2.165 T€ (i.Vj. 2.221 T€) und mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von 1.267 T€ (i.Vj. 1.455 T€). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt T€ 5 (i.Vj. 0 T€). Verbindlichkeiten in Höhe von 1.481 T€ (i.Vj. 1.262 T€) werden durch Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge, Bürgschaft und Globalzession der bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 12 T€ (i.Vj. 0 T€). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Keine Angaben erforderlich. V. Ergänzende Angaben Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 73 T€ (i. Vj. 92 T€). Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt ohne Geschäftsführer 108 (i. Vj.90) Mitarbeiter.
Frankfurt am Main, den 7. März 2025 Touring Tours & Travel GmbH Werner Jaeger, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Touring Tours & Travel GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Touring Tours & Travel GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Touring Tours & Travel GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 7. März 2025 AIOS
GmbH
Marco Schneider, Wirtschaftsprüfer |
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