Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83441
Eingetragen
8.7.2008
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Durchführung von Gelegenheits- und Linienverkehren mit Omnibussen sowie die Erledigung aller damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sybille Pfeifer
seit 4.7.2024
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Touring Tours & Travel GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 583,14 3.219,63
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 1.377,04 2.877,04
davon Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten: € 1.377,04 (Vorjahr: € 2.877,04)
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 1.697.857,55 1.832.068,55
3. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 gehören 11.200,51 12.820,51
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 100.834,40 160.361,87
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.000,00 5.000,00
1.816.269,50 2.013.127,97
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 34.639,41 36.965,41
1.851.492.05 2.053.313,01
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 145.131,38 84.986,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.831.192,38 1.971.912,64
2. Sonstige Vermögensgegenstände 505.107,35 1.748.180,45
davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: € 75.281,20 (Vorjahr: € 0,00)
2.336.299,73 3.720.093,09
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.211.248,44 57.714,08
3.692.679,55 3.862.793,55
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 319.874,08 312.804,32
5.864.045,68 6.228.910,88

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 395.000,00 395.000,00
III. Gewinnrücklagen
1. Satzungsmäßige Rücklagen 85.000,00 85.000,00
2. Andere Gewinnrücklagen 815.000,00 542.500,00
900.000,00 627.500,00
IV. Bilanzgewinn 259.989,81 317.332,04
1.579.989,81 1.364.832,04
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 41.648,00 5.732,00
2. Sonstige Rückstellungen 810.275,00 1.182.585,00
851.923,00 1.188.317,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.457.704,57 2.058.567,63
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.028.416,25 572.877,72
3. Sonstige Verbindlichkeiten 946.012,05 1.044.316,49
davon aus Steuern: € 291.678,11 (Vorjahr: € 135.040,87)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0,00 (Vorjahr: € 12.477,70)
3.432.132,87 3.675.761,84
5.864.045,68 6.228.910,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Touring Tours & Travel GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83441 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt.

Der Berichtszeitraum umfasst das mit dem Kalenderjahr identische Geschäftsjahr 2023.

Der Jahresabschluss wurde wie im Vorjahr unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 270 Abs. 2 HGB).

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen zur Gliederung der Bilanz wird beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang geforderten Angaben werden weitgehend im Anhang aufgeführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Zum 31. Dezember 2023 wurden folgende Bewertungsansätze vorgenommen:

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer, bilanziert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt zwischen einem und zehn Jahren.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungs-dauer liegt zwischen einem und vierzehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt bzw. ein Sammelkonto eingerichtet und über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Der Ansatz der Forderungen erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst, soweit die hieraus resultierenden Abzinsungsbeträge wesentlich sind.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten bestehen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 2.165 T€ (i.Vj. 2.221 T€) und mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von 1.267 T€ (i.Vj. 1.455 T€). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt T€ 5 (i.Vj. 0 T€).

Verbindlichkeiten in Höhe von 1.481 T€ (i.Vj. 1.262 T€) werden durch Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge, Bürgschaft und Globalzession der bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 12 T€ (i.Vj. 0 T€).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Keine Angaben erforderlich.

V. Ergänzende Angaben

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 73 T€ (i. Vj. 92 T€).

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt ohne Geschäftsführer 108 (i. Vj.90) Mitarbeiter.

 

Frankfurt am Main, den 7. März 2025

Touring Tours & Travel GmbH

Werner Jaeger, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Touring Tours & Travel GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Touring Tours & Travel GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Touring Tours & Travel GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 7. März 2025

AIOS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Marco Schneider, Wirtschaftsprüfer

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