AD Music GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Khalid Gaudenz Schröder seit 9.6.2009 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Too Old Entertainment GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2010 bis zum 01.01.2011Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes haben sich keine Bewertungsmethodenänderungen hinsichtlich der Bewertung von Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ergeben. Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurde unter analoger GoB-konformer Anwendung von dem Wahlrecht des § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Bewegliche Anlagengegenstände deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Berichtsjahr sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Eigenkapital Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Khalid Schröder, Berlin. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Berlin, 08.02.2011 ___________________________ gez. Khalid Schröder, Berlin - Geschäftsführer - Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.12.2011. |
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