Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 115980
Vorher
Blitz F19-556 GmbHNatWest Germany GmbHNatWest Bank Europe GmbH
Eingetragen
9.7.2019
Branche
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer BankenKreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit Sonderaufgaben
Gegenstand
Abwicklung der Gesellschaft

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
NatWest Holdings LimitedGBR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

NatWest Holdings Limited
United Kingdom
5.025.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NatWest Bank Europe GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die NatWest Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der NatWest Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NatWest Bank Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt „A. Anmerkungen und Rechtsgrundlagen“ und Abschnitt „B. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden“ des Anhangs sowie „1. Allgemeine Informationen zur NatWest Bank Europe GmbH“ des Lageberichts, welche den Beschluss der Geschäftsleitung zur Übertragung der Vermögenswerte und Schulden auf andere NatWest-Gesellschaften mit anschließender Liquidation oder Verschmelzung bis Ende 2025, spätestens bis zum 30. Juni 2026, sowie die darauf basierende Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Ansatz und Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

In 2024 hat die NatWest Gruppe ein Reorganisationsprogramm beschlossen, das darauf abzielt, die Gruppenstrukturen zu vereinfachen und die Geschäftsaktivitäten besser zu unterstützen. Im Rahmen dieses Programms ist geplant, dass die NatWest Bank Europe GmbH ihre Vermögenswerte und Schulden auf andere NatWest-Gruppenunternehmen überträgt, ihre originäre Geschäftstätigkeit aufgibt und bis spätestens Mitte 2026 liquidiert oder auf eine andere Konzerngesellschaft verschmolzen wird.

Die geplanten Maßnahmen sehen überwiegend einen Abbau der Mitarbeiter der NatWest Bank Europe GmbH vor, wobei ein Teil der Mitarbeiter auf andere NatWest-Gruppengesellschaften übertragen werden soll. Aufgrund dieser geplanten Maßnahmen hat die NatWest Bank Europe GmbH in 2024 Restrukturierungsrückstellungen gebildet, um die finanziellen Verpflichtungen, die aus den geplanten Abfindungszahlungen resultieren, angemessen zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund der zu beachtenden Ansatzvoraussetzungen und der Ermessensspielräume bei der Bewertung der Rückstellungen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst beurteilt, ob die Ansatzvoraussetzungen für Restrukturierungsrückstellungen nach handelsrechtlichen Vorschriften gegeben sind. Hierbei haben wir zusätzlich die Voraussetzungen des IDW RS HFA 17 "Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" berücksichtigt. Bei der Beurteilung haben wir analysiert, ob die getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert, in Übereinstimmung mit den Vorgaben der NatWest-Gruppe zur Reorganisation sind, und entsprechend an die betroffenen Mitarbeiter kommuniziert wurden.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Überprüfung der zugrunde liegenden Annahmen zur Höhe der Rückstellungen, einschließlich der erwarteten Kosten je Mitarbeiter. Diese Annahmen wurden stichprobenartig mit den Vertragsdaten der Mitarbeiter abgeglichen, um ihre Angemessenheit zu überprüfen.

Abschließend haben wir die Dokumentation der Entscheidungsprozesse, einschließlich der Protokolle der Geschäftsführersitzungen, in denen die Reorganisationsmaßnahmen für die NatWest Bank Europe GmbH erörtert und beschlossen wurden, eingesehen. Über eine laufende Kommunikation mit dem Aufsichtsrat, in dem Mitglieder der NatWest Gruppe vertreten sind, haben wir sichergestellt, dass die getroffenen Einschätzungen der Geschäftsführung in Übereinstimmung mit den Gruppenvorgaben sind.

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der gebildeten Restrukturierungsrückstellungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter Abschnitt "B. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden" sowie „C. Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung/I. Angaben zur Bilanz zum 31. Dezember 2024.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Abkehr der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Abkehr der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre geordnete Beendigung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 15. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. November 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der NatWest Bank Europe GmbH tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lukas Sierleja.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 27. Mai 2025

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sierleja, Wirtschaftsprüfer

Stier, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 0,00 0,06
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 918.684.397,55 465.089.056,48
b) andere Forderungen 2.018.463,07 0,00
920.702.860,62 465.089.056,48
3. Forderungen an Kunden 1.452.015.257,31 574.696.456,36
4. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 375.294.655,75
darunter: an Kreditinstituten EUR 1,00 (Vj. EUR 375.294.655,75)
5. Sachanlagen 12.920,00 8.370,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 103.791,43 9.113,89
7. Rechnungsabgrenzungsposten 24.734,22 43.747,30
2.372.859.564,58 1.415.141.399,84

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.083.939,32 1.872.882,22
b) mit vereinbarter Laufzeit 1.672.188.598,38 571.718.206,63
1.674.272.537,70 573.591.088,85
2. Sonstige Verbindlichkeiten 7.663.288,26 4.774.565,62
3. Rechnungsabgrenzungsposten 32.632.947,52 14.953.892,29
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 5.608.982,00 0
b) andere Rückstellungen 9.378.308,03 7.443.630,68
14.987.290,03 7.443.630,68
5. Nachrangige Verbindlichkeiten 93.732.044,74 93.786.123,94
6. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 5.025.000,00 5.025.000,00
b) Kapitalrücklage 459.800.000,00 749.800.000,00
c) Bilanzgewinn/Bilanzverlust 84.746.456,33 -34.232.901,54
Eigenkapital 549.571.456,33 720.592.098,46
2.372.859.564,58 1.415.141.399,84
Bilanzvermerke
1. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen EUR 1.279.805.794,00 (Vj. EUR 348.289.682,40)
Summe andere Verpflichtungen EUR 1.279.805.794,00

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 95.813.484,91 42.560.508,17
2. Zinsaufwendungen 55.420.970,30 23.738.178,85
3. Provisionserträge 11.549.300,56 1.871.199,72
4. Provisionsaufwendungen 0,00 1.501,24
5. Sonstige betriebliche Erträge 111.142.212,18 2.284.978,22
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 14.004.467,34 9.181.630,28
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.271.203,25 995.556,02
- davon: für Altersversorgung EUR 182.241,89 (Vj. EUR 146.458,35)
Summe Personalaufwand 15.275.670,59 10.177.186,30
b) andere Verwaltungsaufwendungen 19.582.071,11 16.373.866,17
34.857.741,70 26.551.052,47
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 30.334,91 11.934,70
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 467.997,05 140.231,76
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.139.613,82 5.583.329,91
10. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 345.223,94
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 124.588.339,87 -8.964.318,88
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.608.982,00 0,00
13. Jahresüberschuss 118.979.357,87 -8.964.318,88
14. Verlustvortrag -34.232.901,54 -25.268.582,66
15. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 84.746.456,33 -34.232.901,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

A. Anmerkungen und Rechtsgrundlagen

Der Jahresabschluss der NatWest Bank Europe GmbH (nachfolgend "NWBE" genannt), HRB 115980, in Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2024 wurde nach den entsprechenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.

Die Formblätter 1 und 2 gemäß § 2 der RechKredV und die dazugehörenden Vorschriften zu einzelnen Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung fanden entsprechend Anwendung. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV.

Der Abschluss ist in Euro aufgestellt.

NWBE ist ein von der Europäischen Zentralbank ("EZB") zugelassenes CRR-Kreditinstitut und wurde bis 31. Dezember 2023 von der BaFin beaufsichtigt. Seit dem 01. Januar 2024 unterliegt NWBE der direkten Aufsicht durch die EZB. Dies erfolgt auf Basis der Einstufung als bedeutendes Kreditinstitut gemäß Art. 6 (5)b der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-Verordnung).

Im Dezember 2024 hat die Geschäftsleitung auf Anweisung des Gesellschafters eine grundsätzliche Änderung der Strategie beschlossen. Hintergrund ist die Entscheidung des Gesellschafters, das Firmenkundengeschäft mit Kunden in Westeuropa im Wesentlichen in der Gesellschaft NatWest Market N.V. (NWM NV), Amsterdam/Niederlande, zu konzentrieren. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung der NWBE beschlossen, deren Geschäft (Vermögenswerte, Schulden, Verträge) im Wesentlichen auf die NWM NV zu übertragen. Nach Übertragung der wesentlichen geschäftsbezogenen Vermögenswerte und Schulden soll der verbliebene Teil der NWBE entweder liquidiert oder auf eine andere NatWest-Gesellschaft verschmolzen werden. Der gesamte Prozess soll bei der NWBE bis Ende 2025, spätestens bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen werden. Folglich wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Absichtsanzeige zur geplanten Auflösung des Instituts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 8 KWG wurde am 6. Dezember 2024 an das Joint Supervisory Committee der EZB versandt.

B. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Aufgrund der geänderten Strategie wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgt daher zu Liquidationswerten. Die Grundsätze des IDW RS HFA 17 „Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ werden ebenfalls berücksichtigt. Durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse ergeben sich Auswirkungen bei Restrukturierungsrückstellungen für Abfindungen von 2,1 Millionen Euro, die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wurden. Weitere bedeutende Änderungen in der Bewertung gab es im Berichtsjahr nicht.

Von den nach § 340f Abs. 3 HGB gegebenen Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde kein Gebrauch gemacht. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht erfasst.

Die Barreserve wird zum Nennwert angesetzt.

Die Forderungen an Kreditinstitute sowie Forderungen an Kunden sind zu Nominalwerten bilanziert bzw. den fortgeführten Anschaffungskosten. Ggf. erforderliche Wertberichtigungen werden abgesetzt. Posten in Fremdwährung werden entsprechend §§ 256a, 340h HGB umgerechnet. Bezüglich der Risikovorsorge wendet die Bank die Regelung gem. IDW RS BFA 7 an, die es erlaubt die Berechnungsmethode gem. IFRS 9 zu übernehmen. Zunächst werden gem. IFRS 9 die Beträge für Stage 1, Stage 2 und Stage 3 ermittelt. Danach werden die Beträge gem. Stage 1 und Stage 2 in die Pauschalwertberichtigungen und die Beträge gem. Stage 3 in die Einzelwertberichtigungen übernommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. nach dem gemilderten Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren Zeitwert bilanziert, sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt. Etwaige Anschaffungsnebenkosten werden aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Ihnen liegt die lineare Methode zugrunde. Die Abschreibungssätze sind nach der geschätzten Nutzungsdauer gewählt. Weiterhin wendet die Bank auch handelsrechtlich monatsgenaue Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Bewertungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter deckungsgleich zu den steuerrechtlichen Vorschriften gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG und § 6 Abs. 2 EStG an.

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Bei reduzierter Werthaltigkeit erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen ausschließlich zeitanteilig abgegrenzte Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs bewertet.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen über die Laufzeit abgegrenzte Gebühren im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Nachrangige Verbindlichkeiten wurden ebenfalls zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern waren nicht zu bilden, vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Aus dem Mindeststeuergesetz ergaben sich für die NatWest Bank Europe GmbH keine Auswirkungen.

Eventualverbindlichkeiten werden unter der Bilanz zu ihrem Erfüllungsbetrag angegeben. Kreditzusagen werden als unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe des maximalen Zusagebetrags ebenfalls unterhalb der Bilanz ausgewiesen.

C. Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

I. Angaben zur Bilanz zum 31. Dezember 2024

1. Aktiva

Der Kassenbestand setzt sich zum 31. Dezember 2024 aus den Barbeständen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,06) zusammen.

Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten täglich fällige und andere Forderungen an Kreditinstitute. Diese täglich fälligen Forderungen bestehen gegenüber Zentralnotenbanken aus Übernachtguthaben, inklusive anteiliger Zinsen, in Höhe von EUR 914.117.822,19 (Vorjahr: EUR 459.756.436,79), gegenüber einem inländischen konzernfremden Kreditinstitut in Höhe von EUR 3.696.895,35 (Vorjahr: EUR 2.847.707,28) und in Höhe von EUR 2.888.143,08 (Vorjahr: EUR 2.484.912,41) gegenüber einem verbundenen Unternehmen/Kreditinstitut. Die anderen Forderungen betreffen rollierende Termingelder in Höhe von EUR 2.018.463,07 (Vorjahr: 0,00) und haben eine Restlaufzeit bis drei Monate.

Die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 1.452,015.257,31 (Vorjahr: EUR 574.696.456,36) setzten sich im Wesentlichen aus Forderungen an Geschäftskunden in Höhe von EUR 1.447,570.414,07 (Vorjahr: EUR 571.341.821,67) zusammen.

Die Restlaufzeiten in EUR gliedern sich wie folgt:

31-12-2024 31-12-2023
Täglich fällig 324.099,04 0,00
Bis drei Monate 0,00 0,00
Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0,00 0,00
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 702.191.341,89 571.341.821,67
Mehr als 5 Jahre 749.499.816,38 0,00

Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1,00 (Vorjahr: EUR 375.294.655,75) entfallen auf Anteile an der konzerninternen Gesellschaft UBIDAC (Ulster Bank Ireland Designated Activity Company), Dublin/Irland, die im Berichtsjahr 2023 erworben wurde. Im Abschluss der UBIDAC zum 31. Dezember 2024 betrug das Eigenkapital EUR 358 Mio. (Vorjahr EUR 901 Mio.). und der Jahresfehlbetrag EUR 66 Mio. (Vorjahr EUR 641 Mio.). Es ist geplant, dass die UBIDAC in 2025 ihre Banklizenz in Irland zurückgeben wird und im Anschluss die NWBE ihren Anteil an die NatWest Holding Limited UK überträgt. In Vorbereitung dazu hat UBIDAC in Ihrer Gesellschafterversammlung vom 3. Dezember 2024. eine Kapitalausschüttung i.H.v. EUR 485 Mio. an die NWBE vorgenommen. Aufgrund dieser Ausschüttung wurde bei der NatWest Bank Europe GmbH der Buchwert der Anteile an der UBIDAC um EUR 375.294.654,75 reduziert. Der verbleibende Betrag wurde in Höhe von EUR 109,7 Mio. unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Sachanlagen belaufen sich auf EUR 12.920,00 (Vorjahr: EUR 8.370). Details sind im separaten Anlagespiegel ersichtlich.

Die Summe der sonstigen Vermögensgegenstände beträgt EUR 103.791,43 (Vorjahr: EUR 9.113,89).

Die Höhe des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens beträgt EUR 24.734,22 (Vorjahr: EUR 43.747,30).

2. Passiva

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1.674.272.537,70 (Vorjahr: EUR 573.591.088,85) resultieren aus der konzerninternen Refinanzierung des Kreditgeschäfts in einer Höhe von EUR 1.674.272.537,70 (Vorjahr: EUR 573.591.088,85) gegenüber der NatWest Bank Plc UK.

Die Restlaufzeiten in EUR gliedern sich wie folgt auf:

31-12-2024 31-12-2023
Täglich fällig 2.083.939,32 1.872.882,22
Bis drei Monate 6.733.870,35 6.750.859,85
Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 117.711.201,69 104.690.645,58
Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.246.414.546,51 460.276.701,20
Mehr als 5 Jahre 301.328.979,83 0,00

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 7.663.288,26 (Vorjahr: EUR 4.774.565,62) sind täglich fällig und beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen 6.765.908,70 (Vorjahr: EUR 4.176.689,35), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von nicht verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 74.792,87 (Vorjahr: EUR 259.954,11), Verbindlichkeiten aus Lohnnebenkosten in Höhe von EUR 291.657,82 (Vorjahr: EUR 212.102,99) sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten von EUR 530.928,87 (Vorjahr: EUR 125.819,17).

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen über die Laufzeit abgegrenzte Gebühren im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft in Höhe von EUR 32.632.947,52 (Vorjahr: EUR 14.953.892,29).

Auf der Basis des erzielten Jahresüberschusses betragen die Steuerrückstellungen insgesamt EUR 5.608.982 (Vorjahr: EUR 0,00). Hierin enthalten sind EUR 2.830.040,00 Gewerbesteuer und EUR 2.634.068,00 für Körperschaftssteuer sowie EUR 144.874,00 Solidaritätszuschlag. Die anderen Rückstellungen in Höhe von EUR 9.378.308,03 (Vorjahr: EUR 7.443.630,68) beinhalten vor allem Rückstellungen für Head Office Kosten in Höhe von EUR 2.399.011,75 (Vorjahr: EUR 2.006.311,21), Rückstellungen für Bonuszahlungen in Höhe von EUR 2.281.696,00 (Vorjahr: EUR 1.704.626,37), Restrukturierungsrückstellungen für Abfindungen von Mitarbeitern wegen der geplanten Übertragung der Geschäftstätigkeit der NatWest Bank Europe auf die NatWest Markets NV in 2025 und den damit einhergehenden Mitarbeiterabbau EUR 2.100.000,00 (Vorjahr EUR 0,00), Rückstellungen im Zusammenhang mit unwiderruflichen Kreditzusagen von EUR 1.090.332,30 (Vorjahr: EUR 181.213,55), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von EUR 1.043.687,54 (Vorjahr: EUR 2.966.681,12), Urlaubsrückstellungen in Höhe von EUR 250.732,44 (Vorjahr: EUR 200.795,23), Rückstellungen für Jahresabschlusserstellungs- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 191.533,00 (Vorjahr: EUR 311.304,00), Steuerberatungskosten in Höhe von EUR 19.635,00 (Vorjahr: EUR 71.019,20), sowie Rückstellungen für die Berufsgenossenschaft in Höhe von EUR 1.680,00 (Vorjahr: EUR 1.680,00).

Die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 93.732.044,74 (Vorjahr: EUR 93.786.123,94) resultieren aus zwei Darlehen des Mutterunternehmens, sowie den anteiligen Zinsen. Ein Darlehen hat einen Nominalbetrag i.H.v. EUR 53.500.000,00, das andere eine Höhe von EUR 40.100.000,00. Im Zusammenhang mit dem erstgenannten Darlehen sind Zinsabgrenzungen i.H.v. EUR 132.044,74 (Vorjahr: EUR 186.123,94) enthalten. Die nachrangigen Verbindlichkeiten (AT1 und Tier 2 Instrumente) der Bank sind Instrumente nach deutschem Recht und werden in Euro angegeben. Das AT 1 Darlehen hat keine feste Laufzeit, bzw. nach 5 Jahren kann der Kreditgeber erstmalig die Rückzahlung fordern. Für das Tier 2 Darlehen besteht eine vertragliche Laufzeit von 10 Jahren. Beide Instrumente wurden von der Muttergesellschaft der NWBE, die NatWest Holdings Limited (nachfolgend „NWH“), ausgegeben. Nachrangige Verbindlichkeiten werden wie andere Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsen sind ebenfalls in der Bilanzposition Nachrangige Verbindlichkeiten enthalten. Die Zinssätze setzten sich aus dem Euribor zuzüglich einer Marge von 2,64% (T2) bzw. 5,24% (AT1) zusammen.

Das Eigenkapital mit einem Gesamtbetrag von EUR 549.571.456,33 (Vorjahr: EUR 720.592.098,46) setzt sich aus dem Gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 5.025.000,00 (Vorjahr: EUR 5.025.000,00), der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 459.800.000,00 (Vorjahr: EUR 749.800,000,00), sowie dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 84.746.456,33 (Vorjahr: Bilanzverlust EUR 34.232.901,54) zusammen. In der Gesellschafterversammlung der NatWest Bank Europe GmbH am 11. Dezember 2024 wurde beschlossen, die Rückführung von EUR 290.000.000 aus der NatWest Bank Europe GmbH Kapitalrücklage an die Gesellschafterin NatWest Holdings Ltd. umzusetzen, was bis Ende 2024 erfolgt ist. Dies steht im Zusammenhang mit der Kapitalausschüttung von EUR 485 Mio., welche die NWBE von der UBIDAC in 2024 erhalten hat. Die Kapitalrendite - als Verhältnis vom Jahresergebnis zum durchschnittlichen Eigenkapital - beträgt 19,5% (Vorjahr: -1,24%).

Fremdwährungsverbindlichkeiten in Höhe von GBP 5.616.922,08 / EUR 6.765.908,70 (Vorjahr: GBP 3.629.960,71 / EUR 4.176.689,35) wurden zum Devisenkassenmittelkurs gemäß § 256a HGB umgerechnet.

Sonstige Verpflichtungen ergeben sich aus unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von EUR 1.279.805.794,00 (Vorjahr: EUR 348.289.682,40), diese sind als Vermerk unterhalb der Bilanz zu finden. Das Eingehen von unwiderruflichen Kreditzusagen ist Bestandteil des Geschäftsmodels der NWBE und dient der Sicherung der Liquiditätsversorgung unserer Kunden. Das Risiko einer temporären hohen Inanspruchnahme (mehr als 30%) wird als gering eingeschätzt aufgrund der bekannten Verhaltensmuster der Kunden.

II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

Es wurde ein positives Zinsergebnis in Höhe von EUR 40.392.514,61 (Vorjahr: EUR 18.822.329,32) erzielt. Vor dem Hintergrund des Kreditgeschäfts sowie der Einlagenzinsen für Bundesbank-Guthaben, standen Zinserträge in Höhe von EUR 95.813.484,91 (Vorjahr: EUR 42.560.508,17), Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 55.420.970,30 (Vorjahr: EUR 23.738.178,35) gegenüber. Dieser Betrag enthält Aufwendungen in Höhe von EUR 7.161.284,90 (Vorjahr: EUR 6.455.287,92), welche sich auf die beiden Darlehen des Mutterunternehmens verteilen. Bei diesen handelt es sich um die beiden nachrangigen Verbindlichkeiten.

Die Provisionserträge beinhalten abgegrenzte sonstige Gebühren aus dem Kreditgeschäft in Höhe EUR 11.176.476,56 (Vorjahr: EUR 1.871.199,72) und Erträge aus konzerninterner Kundenvermittlung EUR 372.824,00 (Vorjahr: 0,00).

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: Erträge aus der Beteiligung an der UBIDAC EUR 109.704.613,40 (Vorjahr: 0,00), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von EUR 694.049,12 (Vorjahr: EUR 1.419.948,91), Erlöse aus Dienstleistungserträgen in Höhe von EUR 549.604,84 (Vorjahr: 463.107,92), Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 193.486,10 (Vorjahr: EUR 95.354,76), Erträge aus der Veräußerung von Kreditforderungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 220.047,68) sowie sonstige Erträge in Höhe von EUR 458,72 (Vorjahr: EUR 86.518,95).

Sämtliche Umsätze von EUR 218.504.997,65 (Zinserträge, Provisionserträge, sonstige betriebliche Erträge) wurden im Inland erzielt und betreffen das Kreditgeschäft, Einlagen bei der Bundesbank sowie im Wesentlichen sonstige Erträge aus der UBIDAC-Beteiligung. Die Tätigkeit der NWBE entfällt derzeit ausschließlich auf das Kreditgeschäft und betrifft Kreditvergaben im Inland hauptsächlich auf Firmenkunden mit Sitz in Deutschland und im restlichen Europa.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen in Höhe von EUR 15.275.670,59 (Vorjahr: EUR 10.177.186,30), Beratungsleistungen in Höhe von EUR 3.945.193,52 (Vorjahr: EUR 5.497.340,81), Head Office Charges von EUR 10.105.312,89 (Vorjahr: EUR 6.389.385,30), Aufwand für die nicht abzugsfähige Vorsteuer mit EUR 407.475,02 (Vorjahr: EUR 1.326.880,67), sonstige Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 3.170.071,97 (Vorjahr: EUR 872.143,43), Prüfungs- und Rechtskosten in Höhe von EUR 984.559,36 (Vorjahr: EUR 960.017,08), Head Hunter Provisionen von EUR 476.047,05 (Vorjahr: 569.401,40), Mietaufwendungen von EUR 470.057,72 (Vorjahr: EUR 454.460,42) sowie Aufwendungen für Bankenabgaben/BaFin Gebühren in Höhe von EUR 23.353,58 (Vorjahr: EUR 304.237,06).

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen EUR 30.334,91, (Vorjahr: EUR 11.934,70) beinhalten ausschließlich Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von EUR 30.334,91 (Vorjahr: EUR 11.934,70).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 467.997,05 (Vorjahr: EUR 140.231,76) beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 460.572,09 (Vorjahr: EUR 119.905,08), Steuernachzahlungen von sonstigen Steuern in Höhe von EUR 6.663,56 (Vorjahr: EUR 6.817,21) sowie sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 761,40 (Vorjahr: EUR 13.509,47).

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft enthalten ausschließlich pauschale Wertberichtigungen sowie Aufwendungen aus der Rückstellungsbildung für unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von EUR 3.139.613,82 (Vorjahr: EUR 5.583.329,91).

Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft enthalten Auflösungen von pauschalen Wertberichtigungen sowie von Rückstellungen für die Risikovorsorge unwiderruflicher Kreditzusagen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 345.223,94).

Die im Kalenderjahr 2024 gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsleiter gem. § 285 Abs. 9a HGB betrugen EUR 1.599.610,00. Der Aufsichtsrat erhielt von der NatWest Bank Europe keine Bezüge im Sinne dieser Vorschrift.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn i.H.v. EUR 84.746.456,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Angaben

I. Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 70,25 Mitarbeiter (Vorjahr 56), davon waren 29 weiblich und 43 männlich (Vorjahr 23 weiblich und 33 männlich).

II. Zusammensetzung der Organe

Geschäftsleiter des Instituts

Die Geschäfte des Instituts werden durch folgende Personen geführt:

- Thomas Jakob, Ulm, Geschäftsleiter

- Robert Fries, Friedberg, Geschäftsleiter

- Michael Zechner, Schwalbach am Taunus, Geschäftsleiter

Mitglieder des Aufsichtsorgans

- Matthew Kennett (Vorsitzender), Mitarbeiter der NWB Plc UK, Director Productivity innerhalb Group Chief Operating Office

- Nicola Horton, (seit 10.10.2024) Mitarbeiterin der NWB Plc UK, Director of Financial Crime innerhalb NatWest Digital X

- Andrew MacLaine, Mitarbeiter der NWB Plc UK, Head of Structural Reform innerhalb der Abteilung Treasury

- Funlola Garber, Mitarbeiter der NWB Plc UK und im Bankgeschäft tätig, Mitglied bis 14.10.2024

III. Nachtragsbericht

Mark Chambers, Mitarbeiter der NWB Plc UK, Head of Performance and Business Management wurde zum ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats am 25.April 2025 bestellt.

Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht gegeben.

IV. Konzernzugehörigkeit

Die NWBE, gehört zum gleichnamigen Konzern NatWest Group Plc, Vereinigtes Königreich und wird im Konzernabschluss 2024 der NatWest Group Plc, Vereinigtes Königreich voll konsolidiert, welche den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Die NWH Vereinigtes Königreich, ist das Mutterunternehmen, das ebenfalls in den Konzernabschluss einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird in den Räumlichkeiten der NatWest Group Plc, 36 St Andrew Square, Edinburgh, United Kingdom, EH2 2YB, hinterlegt und auf der Website www.natwestgroup.com veröffentlicht.

Die NWBE verzichtet gem. § 292 HGB darauf einen Teil-Konzernabschlusses aufzustellen. Die NatWest Group Plc erstellt den befreienden Konzernabschluss. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden.

Niederlassungen und konsolidierte Tochterunternehmen lagen zum 31. Dezember 2024 nicht vor. Die Angaben nach § 26a Abs. 1 KWG lauten für die NWBE:

- Umsatz EUR 218.504.997,65,

- 70 Mitarbeiter,

- Ergebnis vor Steuern EUR 124.588.339,87,

- Steuern auf das Ergebnis EUR5.608.982,00,

- Kapitalrendite 3,57 %.

Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr keine Beihilfen erhalten.

V. Honorar des Abschlussprüfers

Die Honoraraufwendungen für den Abschlussprüfer (EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) betrugen EUR 593.721,00 (Vorjahr: EUR 516.840,00) für Abschlussprüfungsleistungen.

VI. Geschäfte mit nahestehenden Personen

Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen oder nahestehenden Unternehmen vorgenommen. Nahestehende Personen umfassen die Geschäftsleiter und die Mitglieder des Aufsichtsorgans sowie deren nahe Familienangehörige. Nahestehende Unternehmen beinhalten inländische oder ausländische Konzerngesellschaften.

Unterschrift der Geschäftsleiter des Instituts

 

Frankfurt am Main, den 22. Mai 2025

Thomas Jakob

Robert Fries

Michael Zechner

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2024 bis 31.12.2024

Bezeichnung Entwicklung der Stand zum 01.01.2024
EUR
Zugang Abgang-
EUR
Umbuchung Abschreibung Zuschreibung-
EUR
Stand zum 31.12.2024
EUR
EDV-Hardware Ansch-/Herst-K 10.376,80 22.608,50 32.985,30
Abschreibung 3.675,80 19.463,50 23.139,30
Buchwerte 6.701,00 22.608,50 19.463,50 9.846,00
Büroeinrichtung Ansch-/Herst-K 2.834,58 2.834,58
Abschreibung 1.165,58 413,00 1.578,58
Buchwerte 1.669,00 413,00 1.256,00
Geringwertige Ansch-/Herst-K 72.712,02 10.372,41 83.084,43
Wirtschaftsgüter Abschreibung 72.712,02 10.372,41 83.084,43
Buchwerte 0,00 10.372,41 10.372,41 0,00
Sonstige Betriebs- & Ansch-/Herst-K 1.904,00 1.904,00
Geschäftsausstattung Abschreibung 86,00 86,00
Buchwerte 1.904,00 86,00 1.818,00
Anteile an verbundenen Ansch-/Herst-K 374.800.000,00 374.799.999,00 1,00
UN, KapG (AV) Abschreibung 0,00 0,00
Buchwerte 374.800.000,00 374.799.999,00 1,00
Anschaffungsnebenk. Ansch-/Herst-K 494.655,75 494.655,75 0,00
Beteiligung UBIDAC Abschreibung 0,00 0,00
Buchwerte 494.655,75 494.655,75 0,00
Konto Ansch-/Herst-K 375.380.579,15 375.259.769,84 120.809,31
Abschreibung 77.553,40 30.334,91 107.888,31
Buchwerte 375.303.025,75 375.259.769,84 30.334,91 12.921,00

Unterschrift der Geschäftsleiter des Instituts

 

Frankfurt am Main, den 22. Mai 2025

Thomas Jakob

Robert Fries

Michael Zechner

LAGEBERICHT 2024

1. Allgemeine Informationen zur NatWest Bank Europe GmbH

1.1 Geschäftsmodell

Die NWB Europe ist im Handelsregister B Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Firmennummer HRB 115980 eingetragen. Sie hat Ihren Geschäftssitz am Roßmarkt 10, 60311 Frankfurt am Main. NWB Europe befindet sich zu 100 % im Besitz der NatWest Holding Limited („NWH"). Ihr Zweck ist es, einerseits die Kunden der NatWest Gruppe im europäischen Wirtschaftsraum zu betreuen - insbesondere jene, die in Europa ansässig oder aktiv sind - und andererseits kommerzielle Bankprodukte anzubieten. Das Angebot umfasst vornehmlich Kredite. Die Zielkunden sind Finanzinvestoren/Private-Equity Firmen (Sponsoren), Unternehmen im Besitz von Finanzinvestoren/Private-Equity Firmen, EWR-Unternehmen mit einem starken Bezug zu Großbritannien und Nicht-Bank-Finanzdienstleister sowie Unternehmen, die entweder im EWR inkl. der Schweiz ansässig sind oder die im EWR und in der Schweiz tätig sind oder dort Vermögenswerte besitzen bzw. anstreben.

Im Dezember 2024 hat die Geschäftsleitung auf Anweisung des Gesellschafters eine grundsätzliche Änderung der Strategie beschlossen. Hintergrund ist die Entscheidung des Gesellschafters, das Firmenkundengeschäft mit Kunden in Westeuropa im Wesentlichen in der Gesellschaft NatWest Markets N.V. (NWM NV), Amsterdam/Niederlande, zu konzentrieren. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung der NWBE beschlossen, deren Geschäft (Vermögenswerte, Schulden, Verträge) im Wesentlichen auf die NWM NV zu übertragen. Nach Übertragung der wesentlichen geschäftsbezogenen Vermögenswerte und Schulden soll der verbliebene Teil der NWBE entweder liquidiert oder auf eine andere NatWest-Gesellschaft verschmolzen werden. Der gesamte Prozess soll bei der NWBE bis Ende 2025, spätestens bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen werden. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgt aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) zu Liquidationswerten. Durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse ergeben sich Auswirkungen bei Restrukturierungsrückstellungen für Abfindungen von 2,1 Millionen Euro. Weitere bedeutende Änderungen in der Bewertung gab es im in diesem Zusammenhang nicht.

NWB Europe ist ein von der Europäischen Zentralbank ("EZB") zugelassenes CRR-Kreditinstitut und wurde bis zum 31. Dezember 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht „BaFin“ beaufsichtigt. Seit dem 01. Januar 2024 unterliegt NWB Europe der direkten Aufsicht durch die EZB. Dies erfolgt auf Basis der Einstufung als bedeutendes Kreditinstitut zum 13.11.2023 gemäß Art. 6 (5)b der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-Verordnung).

Zum 31.12.2024 beschäftigte die Bank 72 Mitarbeiter (Vorjahr 56 Mitarbeiter) in Frankfurt am Main.

Einordnung der NWB Europe GmbH in die NatWest Group

Die NatWest Group plc (im Folgenden als "NWG" bezeichnet) und ihre Tochtergesellschaften (zusammen die "NatWest Group" oder die "Gruppe") sind eine Finanzdienstleistungsgruppe, die eine umfangreiche Auswahl von Produkten und Dienstleistungen für Privat-, Geschäfts-, Firmen- und institutionelle Kunden anbietet. Ihr Kerngeschäft konzentriert sich auf die Märkte in Großbritannien mit einem fokussierten internationalen Angebot.

Die Ring-fencing-Gesetzgebung ist eine von mehreren wichtigen Reformen, die von der britischen Regierung zur Stärkung des Finanzsystems eingeführt wurden. Das Ziel des ring-fencings ist es, die Möglichkeit zu verringern, dass alltägliche Bankdienstleistungen durch einen Ausfall in einem anderen Teil des Geschäfts, wie z. B. dem Investmentbanking, gefährdet werden. Die NatWest Holdings Limited (NWH) ist die Zwischenholding für die Ring-Fenced Bank Group („RFB Group“), zu der auch die National Westminster Bank Plc (NWB Plc) gehört. Die NWB Europe kooperiert sehr eng mit der NWB Plc in ihrem produktspezifischen Angebot an westeuropäische Firmenkunden. Darüber hinaus bezieht die NWB Europe in erheblichem Umfang Serviceleistungen von der NWB Plc.

Die NWB Europe ist eine direkte Tochtergesellschaft der NWH innerhalb der RFB-Gruppe. Die NWB Europe hat zum 01. Dezember 2023 die Ulster Bank Ireland Designated Activity Company (UBIDAC) in einer gruppeninternen Transkaktion von der NWH erworben. Anlass des Erwerbes ist Artikel 21b(2)(a) der Direktive der Europäischen Union 2013/36 zur Errichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens (Intermediate Parent Undertaking, kurz „IPU“). Die UBIDAC ist ein in Irland ansässiges Kreditinstitut (nach CRR) und ist zu 100% zugehörig zur NatWest Gruppe. Die Gruppe hat 2020 den Beschluss gefasst die UBIDAC zu schließen. Vor diesem Hintergrund und um die Einhaltung o.g. Direktive zu gewährleisten, hat die NatWest Bank Europe GmbH in Abstimmung mit Gruppe den Erwerb der UBIDAC im November 2023 beschlossen und zum 01. Dezember 2023 umgesetzt. Hierdurch fungiert die NatWest Bank Europe GmbH als IPU im Sinne der o.g. EU-Direktive. Der Rückbau der Ulster Bank ist im Jahr 2024 schon sehr weit fortgeschritten. Alle geplanten Portfolioabverkäufe konnten wie geplant umgesetzt werden. Daher konnte im Dezember 2024 eine Kapitalausschüttung der UBIDAC an NWB Europe i.H.v. 485 Mio. EUR erfolgen. Diese ermöglichte der NWBE die ursprünglichen Anschaffungskosten auf 1 EUR herabzusetzen. Für Mitte 2025 wird eine Rückgabe der Banklizenz der UBIDAC angestrebt. Im Anschluss ist eine Rückveräußerung der Beteiligung an die NatWest Gruppe beabsichtigt.

Diagramm 1 zeigt die Position der NatWest Bank Europe GmbH ("NWB Europe") innerhalb der Gesamtstruktur der Gruppe.

Diagramm 1: Rechtliche Gesamtstruktur des Konzerns

Bild

Auf Ebene der NatWest Group Plc erfolgt eine gruppenweite Berichterstattung. Die gruppenweite Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert sich an den UN Principles for Responsible Banking und enthält auch nichtfinanzielle Indikatoren.

Überblick über das Geschäftsmodell und zentrale strategische Ziele

Im Einklang mit der ursprünglichen Brexit-Planung des Konzerns stellt die NWB Europe die Firmenkundeneinheit des Konzerns in Europa dar. Geographisch sollen die Kunden aus dem EWR und der Schweiz, welche in den europäischen Kernländern (wie unten definiert) ansässig sind, mit den Geschäftsbank-Produkten (Commercial-Banking Products) des Konzerns bedient werden. Zu diesen Kunden gehören:

i. NWB Europe ist der zentrale Zugangspunkt für die NatWest Gruppe/Commercial Bank zu Europa nach dem Brexit;

ii. Der Fokus liegt in der Begleitung von Kernkunden/Sponsoren in die europäischen Märkte mit den Kernkompetenzen der NatWest Gruppe in den Bereichen Structured Finance, Leverage- und Project Finance sowie Infrastrukturfinanzierungen;

iii. Darüber hinaus unterstützt die NWBE ausgewählte britische Firmenkunden bei ihren Aktivitäten in Europa und entsprechend ausgewählte europäische Unternehmen mit starken Verbindungen zu Großbritannien mit Capital Advisory, Strukturierung und Finanzierung (inbound/outbound);

iv. Underwritings, Debt Capital Markets und Hedging werden in enger Zusammenarbeit und in voller Übereinstimmung mit allen Bedingungen der britischen Ringfencing-Gesetzgebung zusammen mit NatWest Markets NV angeboten.

Im Geschäftsjahr 2024 konnte das Kreditvolumen der NWB Europe beträchtlich gesteigert werden. Neben der NWB Europe gehört zur NWG auch die NatWest Markets N.V., welche gegründet wurde, um die westeuropäischen institutionellen und internationalen Konzernkunden der Gruppe zu betreuen, die in erster Linie Kredit- und Investmentbanking-Dienstleistungen nachfragen.

Bis zur Verabschiedung der neuen Strategie wird NWBE Ihre Ziele weiterverfolgen. Nach Verabschiedung des Planes zur Verlagerung des Geschäftes wird NWBE ihren Gesellschaftszweck entsprechend anpassen und einen Rückbau der bisherigen Aktivitäten umsetzen. Dabei stehen die Interessen der Kunden nach einem reibungsfreien Übertrag der Geschäftsaktivitäten und eine sichere Umsetzung aller regulatorischen Anforderungen im Vordergrund.

Organisationsstruktur und Anlageklassen

Die Organisationsstruktur der NWB Europe ist ein integraler Bestandteil der Gesamtstruktur der NatWest Group. Die NWB Europe in Deutschland hat eine klare Berichtsstruktur eingeführt, die eine organisatorische Trennung, gemäß den MaRisk, der ersten und zweiten Verteidigungslinie bis hin zur Geschäftsleitung gewährleistet.

1.2 Niederlassungen

Per 31.12.2024 hat die Bank keine Zweigniederlassungen.

1.3 Geschäftsleitung und Aufsichtsrat

Leitende Organe

Gemäß ihrer Satzung hat die Bank eine zweistufige Leitungsstruktur, die aus der Geschäftsleitung und einem Aufsichtsrat besteht.

Die Geschäftsleitung

NWB Europe hat per 31.12.2024 eine Geschäftsleitung aus drei Mitgliedern, bei dem der Chief Executive Officer ("CEO") den Vorsitz hat. Die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung sind der Chief Risk Officer (CRO) sowie der Chief Financial Officer ("CFO").

Zum 31.12.2024 hatte die Geschäftsleitung die folgenden Mitglieder:

- Thomas Jakob: Chief Executive Officer (“CEO”)

- Robert Fries: Chief Financial Officer (“CFO”)

- Michael Zechner: Chief Risk Officer (“CRO”)

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus drei Mitgliedern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind nicht in das Tagesgeschäft von NWB Europe involviert oder für die Produkte oder Dienstleistungen der Bank verantwortlich. Der Aufsichtsrat begleitet die Erstellung der Strategie und überwacht die Geschäftsleitung bei der Umsetzung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden aus der NatWest Gruppe berufen. Externe Mitglieder wurden nicht bestellt.

Am 31.12.2024 sind folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrats:

- Matthew Kennett (Vorsitzender)

- Nicola Horton (Eintritt am 10.10.2024)

- Andrew MacLaine (stv. Vorsitzender)

Zusätzlich wurde Mark Chambers, am 25. April 2025 zum ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt

Aufgrund der Einstufung der Bank als bedeutendes Institut durch die EZB per Verwaltungsakt vom 13.11.2023 auf der Grundlage von Art. 5b der EU-Verordnung 1024/2013 und Art. 67 Abs. 1 EU-Verordnung 468/2014, beabsichtigt der Aufsichtsrat in 2025 die nach §25d KWG erforderlichen Ausschüsse einzurichten und gem. Absatz 80 der Gemeinsamen ESMA and EBA Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gem. Richtlinie 2013/36/EU und Richtlinie 2014/65/EU (EBA/GL/2021/06) zwei unabhängige Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Entsprechende Aktivitäten wurden initiiert und Kandidaten geprüft. Die Bemühungen haben noch keinen Abschluss gefunden und wurden durch die Änderung der Strategie erschwert. Die EZB ist über den Vorgang informiert.

Im Verlauf des Jahres sind folgende Personen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

- Funlola Garber ausgeschieden am 14.10.2024.

1.4 Vergütungsbericht

1.4.1 Grundzüge des Vergütungssystems der Bank

Die Geschäftsleitung hat im Einklang mit den Anforderungen gem. § 25a Abs. 1 S. 3 Nr. 6 KWG in Verbindung mit §§ 11, 13 InstitutsVergV die Grundsätze der Ausgestaltung der Vergütungssysteme für ihre Mitarbeiter in Form eines Vergütungshandbuches festgelegt, welches jährlich aufdatiert und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Diese leiten sich aus den gruppenweiten Vergütungsbestimmungen ab und berücksichtigen die Geschäfts- und Risikostruktur der Bank. Die Geschäftsleitung der NWB Europe gibt die im Organisationshandbuch der Bank festgelegten Grundsätze der Vergütung für die Mitarbeiter, die nicht Geschäftsleiter sind, frei. Der Aufsichtsrat gibt solche für die Geschäftsleiter frei. Ferner plant die NWB Europe einen Vergütungsausschuß gem. § 25 d Abs. 7 Satz 2 und Abs. 12 KWG zu gründen, zu dessen Aufgaben eine regelmäßige Überarbeitung bzw. ggf. erforderliche Anpassung der Vergütungsgrundsätze in Zusammenarbeit mit dem ausgelagerten HR Reward and Employment Team sowie die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Grundsätze gehören werden. Gegenwärtig übernimmt diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem ausgelagerten HR Reward and Employment Team der Aufsichtsrat.

Als Risikoträger i.S.v. § 1 Abs. 21 KWG gelten bei der NWB Europe die Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung sowie die Geldwäschebeauftragten und der Compliancebeauftragte. Die Risikoträgereinstufung entspricht den Voraussetzungen von § 25a Abs. 5a KWG und den der CRD V (Richtlinie 2019/878/EU, die Richtlinie 2013/36/EU ändert). Die Risikoträger sind in Deutschland ansässig.

Das Vergütungssystem ist an den strategischen Zielen sowie der Risikosituation der Gruppe ausgerichtet. Das Vergütungssystem der NWB Europe umfasst einen fixen und regelmäßig einen variablen Anteil der Vergütung. Der Zweck der fixen Vergütung ist eine fixe Barvergütung auf marktgerechtem Niveau zu bieten. Das beinhaltet die jährliche Überprüfung der Grundgehälter, um sicherzustellen, dass sie den Talenten, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen, die der Einzelne in das Unternehmen einbringt. Der variable Anteil soll 100 % der fixen Vergütung nicht übersteigen. Das durchschnittliche Verhältnis von fixer zu variabler Vergütung betrug in 2024 rund 1 zu 0,19. Bei den Mitarbeitern werden Vereinbarungen über die Vergütung einzelvertraglich im Rahmen von schriftlichen Anstellungsverträgen getroffen. Die variable Leistungsvergütung einzelner Mitarbeiter, inkl. Risikoträger, richtet sich nach dem Zielerreichungsgrad. Die Voraussetzungen von §§ 4 IVV und 19 IVV im Hinblick auf Risikoträger (ex-ante Risikoadjustierung) finden bei der Ermittlung Berücksichtigung. Zur Beurteilung hat die NWBE die in 2024 aktualisierten Prinzipien von dem Gruppenstandard übernommen. In dem Vergütungshandbuch ist festgehalten, dass die Vergütung der Kontrolleinheiten nicht auf der Leistung der kontrollierten Einheiten basiert. Die Gewährung der variablen Vergütung berücksichtigt langfristige Erfolgsziele der NWB Europe und der Gruppe. Die NWB Europe wendet daher auf Risikoträger die ex-post Risikoadjustierung gem. § 20 IVV an. Danach werden entsprechend der Einstufung des Risikoträgers Auszahlungen von Teilen der variablen Vergütung gem. den anwendbaren Schwellen (40-60%) über einen Zurückbehaltungszeitraum von bis 4-5 Jahren gestreckt. Bereits ausgezahlte variable Vergütung kann unter den Voraussetzungen von § 20 Abs 6 IVV zurückgefordert werden.

Eine garantierte variable Vergütung oder eine Halteprämie wird bei der NWB Europe in der Regel nicht, bzw. nur in Ausnahmesituationen gewährt.

Absicherungs- oder sonstige Maßnahmen sind gemäß der Remuneration Policy nicht zulässig.

Für die Geschäftsleiter und den Geldwäschebeauftragten wurden über die Gruppe Managementversicherungen (D&O-Versicherungen) abgeschlossen. Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung (Organkredite) oder andere Mitarbeiter wurden im Berichtszeitraum nicht gewährt.

1.4.2 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, die nicht unabhängig im Sinne von Absatz 80 der Gemeinsamen ESMA and EBA Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sind, welches für ihre primäre Funktion bei einer Gesellschaft innerhalb der Gruppe gewährt wird, wird über deren reguläres Gehalt mit abgegolten.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliches Umfeld

Wirtschaftslage 2024

In der EU nahm das BIP 2024 um 1,2 % zu (2023: +0,5 %). Wie bereits im Vorjahr waren deutliche Unterschiede zwischen den typischen touristisch geprägten Ländern und den stärkeren industrie- und güterexportorientierten Volkswirtschaften zu verzeichnen. Während das BIP in Spanien um mehr als 3 % zulegen konnte, verzeichneten Frankreich und Italien nur ein Wachstum des BIP von rd. 1 %. Insgesamt wurde in der EU in den ersten Monaten in 2024 ein leichter Rückgang der Kreditvergabe verzeichnet. Bestärkt durch einen leichten Rückgang der Zinssätze konnte aber in den letzten Monaten des Jahres eine Erholung verzeichnet werden. Dies traf allerdings nicht für Deutschland zu, wo die Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte weiter stagnierte.

Die deutsche Wirtschaft steckt fest. Strukturwandel und Unsicherheit lähmen die Industrie- und Konsumkonjunktur. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr voraussichtlich nur leicht um 0,2% gegenüber dem Vorjahr zulegen. Damit wurde die Wachstumsprognose gegenüber der ifo Konjunkturprognose Winter 2024 für das laufende Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt. Für das kommende Jahr wird mit einem Wachstum von 0,8% gerechnet und damit an der ifo Konjunkturprognose Winter 2024 festgehalten. Vor dem Hintergrund der anstehenden wirtschaftspolitischen Entscheidungen in Deutschland und den Vereinigten Staaten sind die Prognoserisiken hoch. Insbesondere sind negative Folgen auf die Entwicklung der Weltwirtschaft durch die derzeitige US Zollpolitik nicht auszuschließen.

In Deutschland sank das Bruttoinlandsprodukt im vergangenen Jahr um 0,2% im Vergleich zum Vorjahr und lag am Jahresende nur knapp über dem Durchschnittswert des Jahres 2019. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen. Während das Baugewerbe und die Industrie tief in der Rezession stecken, expandierte die Wirtschaftsleistung der öffentlichen Dienstleister kräftig. Die unternehmens- und konsumnahen Dienstleistungsbereiche entwickelten sich im Einklang mit der Gesamtwirtschaft in der Tendenz eher seitwärts.

In fast allen Wirtschaftsbereichen klagen die Unternehmen über Auftragsmangel. Die inländische Nachfrage blieb trotz wieder erstarkter Kaufkraft und gesunkener Zinsen gedämpft, da die Unsicherheiten über den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland und die geopolitischen Rahmenbedingungen hoch sind. Besonders düster ist die Lage beim Wohnbau. Dort sanken die Investitionen im vergangenen Jahr um 5,0% und damit das vierte Jahr in Folge. Aber auch die Erholung der privaten Konsumausgaben ließ weiter auf sich warten. Sie nahmen preisbereinigt nur um 0,3% zu, obwohl die real verfügbaren Haushaltseinkommen mit 1,3% kräftig zulegten. Der Großteil des Kaufkraftgewinns floss in zusätzliche Ersparnis und ließ die Sparquote um einen Prozentpunkt auf 11,4% anschwellen.

2.2 Geschäftsentwicklung

Im Fokus des Geschäftsjahres 2024 stand die schon in 2023 angefangene Ausweitung des Kreditgeschäftes sowie der weitere Aufbau der Personalausstattung. Trotz eines stark gestiegenen allgemeinen Verwaltungsaufwands auf 34,9 Mio. EUR (Vorjahr 26,6 Mio. EUR) bedingt durch Personalaufbau, gestiegener Konzernumlagekosten und erforderlicher Restrukturierungsrückstellungen stieg das Jahresergebnis in 2024 auf 119,0 Mio. EUR (2023: Verlust 9,0 Mio. EUR). Dies war vor allem bedingt durch einen Ertrag i.H.v. 109,7 Mio. EUR aus der UBIDAC Beteiligung.

Zum 31. Dezember 2024 verzeichnete NWB Europe bei einer Bilanzsumme von 2.372,9 Mio. EUR (Vorjahr 1.415,1 Mio. EUR), Guthaben bei der Bundesbank i. H. v. 914,1 Mio. EUR (Vorjahr 459,8 Mio. EUR) sowie Forderungen gegenüber Kunden von 1.452,0 Mio. EUR (Vorjahr 574,7 Mio. EUR). Das Eigenkapital der NWB Europe beläuft sich auf 549,6 Mio. EUR (Vorjahr 720,6 Mio. EUR). Die nachrangigen Darlehen der Gruppe valutierten zum 31. Dezember 2024 mit 93,7 Mio. EUR (Vorjahr 93,8 Mio. EUR).

Die von der NWB Plc erhaltenen Darlehen führten in der Berichtsperiode zu Zinsaufwendungen in Höhe von 55,4 Mio. EUR (Vorjahr 23,7 Mio. EUR). Hierin enthalten sind Zinsaufwendungen aus Darlehen zur Refinanzierung des Kreditgeschäfts in Höhe von 43,0 Mio. EUR (Vorjahr: 15,4 Mio. EUR), Zinsaufwendungen aus nachrangigen Darlehen des Mutterunternehmens in Höhe von 7,2 Mio. EUR (Vorjahr: 6,4 Mio. EUR), Zinsaufwendungen aus barbesicherten Garantien in Höhe von 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) sowie Zinsaufwendungen aus Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR). Im Rahmen des Ausbaus des Geschäftsbetriebes hat die NWB Europe in der Berichtsperiode ihre Personalbasis weiter gestärkt. Entsprechend haben sich die Personalaufwendungen auf 15,3 Mio. EUR (Vorjahr 10,2 Mio. EUR) erhöht.

Trotz des sinkenden Leitzinses im Jahr 2024, hat der weitere Aufbau des Kreditbuchs in 2024 einen positiven Effekt auf die Ertragsseite ausgeübt. Entsprechend wurden Zins-Erträge i. H. v. 95,8 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 42,6 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2024 bestand das Portfolio der NWB Europe GmbH aus strukturierten Krediten in den Segmenten Leveraged Finance, Projekt- und Infrastrukturfinanzierung aber auch Unternehmensfinanzierungen.

Die Anzahl der Transaktionen stieg während des Geschäftsjahres 2024 von 19 auf 52 im Portfolio mit einem Gesamtvolumen von zugesagten und teilweise bereits in Anspruch genommenen Krediten von rund 2,7 Mrd. EUR, davon 25 Transaktionen im Segment Leveraged Finance, 7 im Segment Infrastruktur, 13 im Segment Projektfinanzierung, 2 im Segment Specialized Asset-backed-Financing und 5 Unternehmensfinanzierungen.

Die durchschnittliche Kreditzusage betrug 25,3 Mio. EUR im Leveraged Finance, 77,6 Mio. EUR im Projekt-, 81,5 Mio. EUR im Infrastruktursegment, 75,5 Mio. EUR im Bereich Unternehmensfinanzierungen und 50 Mio. EUR im Segment Specialized Asset-backed-Financing.

Das Portfolio entwickelte sich zufriedenstellend und es wurden keine Einzelwertberichtigungen getätigt.

Geographischer Schwerpunkt des Portfolios war zum 31.12.2024 zwar weiterhin Frankreich mit 11 Transaktionen (Vorjahr: 11 Transaktionen) und einem Kreditvolumen von ca. 767 Mio. EUR (Vorjahr: 519 Mio. EUR), allerdings ist Deutschland mit nunmehr 11 Transaktionen (Vorjahr: 3 Transaktionen) und einem Kreditvolumen von ca. 264 Mio. EUR (Vorjahr: 112 Mio. EUR) stark gestiegen.

Aus Branchenperspektive hatte der Sektor “Erneuerbaren Energien” mit 16 Transaktionen (VJ: 3) und einem Kreditvolumen von 1,4 Mrd. EUR (VJ:240 Mio.) den größten Anteil am Kreditportfolio der NWB Europe, gefolgt von TMT (“Technologie, Media und Telekom”) mit 14 Transaktionen (VJ: 7) und einem Kreditvolumen von 610 Mio. EUR (VJ: 335 Mio. EUR).

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der sich für das Geschäftsjahr 2024 ergebende Jahresüberschuss in Höhe von 119,0 Mio EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,0 Mio. EUR) ist vor allem geprägt von Erträgen in Höhe von 109,7 Mio EUR aus der UBIDAC Beteiligung. Aus dem operativen Geschäft wurde somit ein Gewinn in Höhe von 9,3 Mio EUR erwirtschaftet.

2.3.1 Vermögens- und Finanzlage

Am 31.12.2024 hatte die Bank eine Bilanzsumme von 2.372,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1.415,1 Mio. EUR) und außerbilanzielle Posten von 1.279,8 Mio. EUR (Vorjahr: 348,3 Mio. EUR), die aus unwiderruflichen Kreditzusagen bestehen. Ein wesentlicher Teil der Bilanzsumme besteht aus Guthaben bei der Deutschen Bundesbank gehaltenen Liquiditätsreserve in Höhe von 914,1 Mio. EUR (Vorjahr: 459,8 Mio. EUR), die als High-Quality Liquid Assets („HQLA“) der NWB Europe qualifizieren. Daneben bestehen noch täglich fällige Forderungen gegenüber einem inländischen konzernfremden Kreditinstitut in Höhe von 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) sowie Forderungen gegenüber einem verbundenen Unternehmen/Kreditinstitut in Höhe von 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR). Letztgenannte Forderungen teilen sich auf in wöchentlich rollierende Termingelder mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von 6 Tagen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) sowie täglich fällige Forderungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR).

Aufgrund der im Dezember von UBIDAC erhaltenen Kapitalausschüttung in Höhe von 485 Mio. EUR betrug der Buchwert der Beteiligung per 31.12.2024 1,00 EUR. Die Rückgabe der Banklizenz der UBIDAC sowie Übertragung der Gesellschaft innerhalb NatWest Gruppe ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant. Aus der erhaltenen Liquidität wurde noch in 2024 eine Kapitalausschüttung in Höhe von 290 Mio. EUR an NatWest Holding Limited getätigt.

Passivseitig bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.674,3 Mio. EUR (Vorjahr: 573,6 Mio. EUR) wovon 1.672,2 Mio. EUR (Vorjahr: 571,7 Mio. EUR) eine vereinbarte Laufzeit haben und 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) täglich fällig sind. Des weiteren gibt es nachrangige Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Diese belaufen sich auf 93,7 Mio. EUR (Vorjahr: 93,8 Mio. EUR) und setzen sich zusammen aus einem AT1 Instrument in Höhe von 40,1 Mio. EUR (Vorjahr: 40,1 Mio. EUR), einem Tier2 Instrument in Höhe von 53,5 Mio. EUR (Vorjahr: 53,5 Mio. EUR) sowie einer Zinsabgrenzung hierzu in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR). Diese Instrumente unterliegen deutschem Recht, sind in Euro denominiert und haben eine vertragliche Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Das Eigenkapital betrug insgesamt 549,6 Mio. EUR (Vorjahr: 720,6 Mio. EUR) zum Ende des Jahres 2024. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital von EUR 5 Mio. (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR), einer Kapitalrücklage von 459,8 Mio. EUR (Vorjahr: 749,8 Mio. EUR) sowie aus einem Bilanzgewinn von 84,7 Mio. EUR (Vorjahr: Bilanzverlust in Höhe von 34,2 Mio. EUR).

2.3.2 Liquidität

Die Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsplanung und -vorsorge jederzeit in der Lage ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag mit über 580,81% komfortabel über dem aufsichtsrechtlichen Mindestwert von 100 % (für weitere Erläuterungen zu den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und der Steuerung der Liquidität der Bank wird auf den Risikobericht verwiesen).

2.3.3 Ertragslage

Die Ertragslage der Bank hat sich im Jahr 2024 zufriedenstellend entwickelt. Es konnte ein Zinsüberschuss erzielt werden. Auch die Provisionserträge haben sich sehr positiv entwickelt. Darüber hinaus wurden Erträge im Zusammenhang mit der UBIDAC erzielt. In Summe weist die Bank einen Jahresüberschuss in Höhe von 119,0 Mio. EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,0 Mio. EUR) aus.

Der Zinsertrag beträgt 95,8 Mio. EUR (Vorjahr: 42,6 Mio. EUR) und resultiert aus Zinserträgen aus Guthaben bei Zentralbanken und Zinserträgen aus dem Kreditgeschäft.

Die Zinsaufwendungen belaufen sich auf 55,4 Mio. EUR (Vorjahr: 23,7 Mio. EUR) und resultieren aus den begebenen nachrangigen Verbindlichkeiten sowie aus Zinsaufwendungen für die Refinanzierung der an die Kunden ausgegebenen Kredite.

Die Provisionserträge belaufen sich auf 11,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR). Sie beinhalten Einnahmen aus sonstigen Gebühren bei der Kreditvergabe.

Die Provisionsaufwendungen belaufen sich auf 0 EUR (Vorjahr: 2 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 111,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR) und setzen sich zusammen aus sonstigen Erträgen gegenüber verbundenen Unternehmen, Währungsumrechnung und der Auflösung von Rückstellungen.

Die Verwaltungsaufwendungen belaufen sich auf 34,9 Mio. EUR (Vorjahr: 26,6 Mio. EUR). Darin enthalten sind Personalaufwendungen in Höhe von 15,3 Mio. EUR (Vorjahr: 10,2 Mio. EUR).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen betrugen EUR 19,6 Mio. (Vorjahr EUR 16,4 Mio.) und beinhalten Kosten für bezogene Serviceleistungen aus der Gruppe, Beratungskosten in Zusammenhang mit dem weiteren Aufbau der Organisation sowie Abschluss- und Prüfungskosten, Kosten für die Banklizenz, Bürokosten, und sonstige Kosten.

Der Jahresüberschuss ergibt sich zu 119,0 Mio. EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,0 Mio. EUR).

2.3.4 Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2024 hatte NWB Europe die folgende Kapitalstruktur:

Kapitalstruktur 2024
in Mio. EUR
2023
in Mio. EUR
Gezeichnetes Kapital 5,0 5,0
Kapitalrücklage 459,8 749,8
Verlustvortrag -34,2 -25,3
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 119,0 -9,0

Im Dezember 2024 hat die UBIDAC eine Kapitalausschüttung in Höhe von 485 Mio. EUR an NWB Europe getätigt. Entsprechend wurde der Beteiligungswert in der Bilanz der NWB Europe auf einen verbleibenden Wert von 1 EUR reduziert. Der verbleibende Betrag der Kapitalausschüttung wurde als sonstiger betrieblicher Ertrag in der GuV gebucht. Des Weiteren hat NWB Europe eine Kapitalausschüttung in Höhe von 290 Mio. EUR an ihre Muttergesellschaft NatWest Holdings Limited, ebenfalls im Dezember 2024, durchgeführt.

2.3.5 Wichtige regulatorische und finanzielle Leistungsindikatoren

Die NWB Europe überwacht die folgenden zentralen aufsichtsrechtlichen Kennzahlen, deren Berechnung auf Zahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung basiert:

Wichtige regulatorische Kennzahlen 31.12.2024 31.12.2023
CET1 Kapital (TEUR) 430.592,00 403.500,00
CET 1 Kapitalquote 23,7% 45,8%
Gesamtkapital (TEUR) 524.192,00 497.100,00
Gesamtkapitalquote 28,8% 56,4%
T1 Kapital (TEUR) 470.692,00 443.600,00
T1 Kapitalquote 25,9% 50,3%
AT1 Kapital (TEUR) 40.100,00 40.100,00
AT1 Kapitalquote 2,2% 4,5%
T2 Kapital (TEUR) 53.500,00 53.500,00
T2 Kapitalquote 2,9% 6,1%
Gesamte risikogewichtete Aktiva (TEUR) 1.819.501,98 881.900,00
LCR 570,81% 335,00%
NSFR 165,39% 154,5%

Der Bestand an hartem Kernkapital (CET1) lag bei 430,6 Mio. EUR (Vorjahr: 403,5 Mio. EUR), was in einer komfortablen CET1 Kapitalquote in Höhe von 23,7 % (Vorjahr: 45,8%%) zum Ende des Geschäftsjahres 2024 resultierte. Das CET1-Kapital setzt sich aus dem Eigenkapital der NWB Europe sowie dem Betrag des Jahresüberschuss zusammen.

Da die Bank über ein Gesamtkapital von 524,2 Mio. EUR per Ende 2024 verfügte, betrug die Gesamtkapitalquote 28,8 % der gesamten risikogewichteten Aktiva.

Darüber hinaus hält NWB Europe hochwertige liquide Aktiva (HQLA), die in erster Linie aus den Forderungen gegen Kreditinstitute bestehen. Dies stellt sicher, dass die Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) innerhalb des Geschäftsjahres 2024 jederzeit ausreichend über der regulatorischen Mindestanforderung von 100 % lag. Zur Ableitung der notwendigen HQLAs wird zudem eine interne Ziel-Kennziffer verwendet, die komfortabel über der regulatorischen Anforderung liegt.

Die Bank verfügte über stabile Refinanzierungsmittel. Die Refinanzierungsquote Net Stable Funding Ratio (NFSR) lag mit 165,39 % per 31.12.2024 komfortabel über der regulatorischen Mindestanforderung von 100 %.

Nachfolgend werden die geschäftsorientierten Finanzkennzahlen aufgeführt, die die Bank bereits im Geschäftsjahr zu Überwachungszwecken verwendet. Diese hat die NWB Europe als maßgebliche finanzielle Leistungsindikatoren identifiziert.

Wichtige finanzielle Kennzahlen 31.12.2024
Eigenkapitalrendite (RoE)1 1,6%
Income over RWA2 3,3%

1 Verhältnis von Jahresergebnis ohne Beitrag der UBIDAC zu Kapital

2 Verhältnis von Jahresergebnis ohne Beitrag der UBIDAC zu gewichteten Risiko-Aktiva ohne RWAs der UBIDAC Beteiligung

Im Vorjahr wurden für das Geschäftsjahr 2024 ein ROE von 2,75 % und ein Income over RWA von 4 % prognostiziert. Hintergrund für die negative Abweichung sind höhere Kosten bedingt durch höhere Umlagen der Gruppe und ein nominal höheres Eigenkapital bedingt durch die UBIDAC-Transaktion.

Auf eine direkte Steuerung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren auf NWBE Ebene wird verzichtet, da Faktoren wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelange über Vorgaben und Steuerung durch die NatWest Holding erfolgen.

3. Prognose- und Chancenbericht

NatWest Holding Limited hat im Dezember 2024 entschieden die Geschäftsaktivitäten von NatWest Bank Europe GmbH bis Mitte 2026 vollständig abzubauen. Es ist beabsichtigt die Banklizenz der NWB Europe in 2026 zurückzugeben.

Die Geschäftsleitung erstellt hierzu einen entsprechenden Plan. Es wird erwartet, dass in Q1/25 an der bisherigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung angeschlossen werden kann. Trotz der zunehmenden Unsicherheit in einigen Kreditmärkten und der insgesamt schwachen Prognose für das Wirtschaftswachstum in Deutschland und anderen Teilen der Europäischen Union erwartet die Geschäftsleitung eine anhaltend positive Entwicklung in den Kernmärkten der NWB Europe. Dies wird einerseits gestützt durch die Charakteristika in den Finanzierungsmärkten für Projekt- und Infrastruktur-Assets und andererseits durch moderate Zinssenkungen der EZB. Nach Abschluss der Übergangszeit bis zur Umsetzung des neuen Planes wird ein Verkauf der Kreditaktiva an Schwestergesellschaften im Konzern angestrebt. Insgesamt erwartet die Geschäftsleitung vor diesem Hintergrund ein ausgeglichenes operatives Ergebnis. Die Höhe des Ergebnisses wird wesentlich von der erforderlichen Zeit für den konzerninternen Verkauf der Kreditaktiva und möglichen Preisbewegungen am Markt für die Kreditaktiva bestimmt sein.

Die Tochtergesellschaft UBIDAC beabsichtigt im Kalenderjahr 2025 ihre CRR-Banklizenz zurückzugeben. Nach erfolgreicher Abgabe der Lizenz plant NWB Europe die Beteiligung an die NWG zu veräußern, da die Notwendigkeit einer IPU dann entfallen sein wird. Aus dieser Veräußerung erwartet die Geschäftsführung einen deutlich positiven Beitrag zum Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2025.

Aufgrund der geplanten Aufgabe der Geschäftstätigkeit werden die bisherigen Leistungsindikatoren Eigenkapitalrendite und Income over RWA nicht mehr verwendet und prognostiziert.

Die NWBE plant, bis Ende 2025 das Kreditportfolio vollständig abzubauen.

4. Risikobericht

4.1 Risikostrategie, Governance und Risikokultur

Das Enterprise Wide Risk Management Framework (EWRMF) der NWG legt neben den regulatorischen Anforderungen den Ansatz für das Risikomanagement innerhalb des Konzerns fest. Es gilt für alle Tochtergesellschaften, juristischen Personen, Franchises und Funktionen innerhalb der Gruppe. Der Group Chief Risk Officer ist dafür verantwortlich, dass das EWRMF konsequent angewendet wird und in einem angemessenen Verhältnis zur Größe, Art und Komplexität des Konzerns, der Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Franchises und Funktionen steht und dass es mit den geltenden regulatorischen Anforderungen und bewährten Methoden übereinstimmt.

Der Chief Risk Officer (CRO) der NWB Europe ist für die Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung des Risk Management Frameworks der NatWest Holding (NWH) verantwortlich. Das Risk Management Framework der NWH ist vollständig auf das EWRMF abgestimmt und legt dar, wie NWH-Richtlinien und Prozesse implementiert sowie Limite, erforderliche Kontrollen und die Risikobereitschaft festlegt werden, um eine angemessene, rechtzeitige und kontinuierliche Identifizierung, Bewertung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken zu gewährleisten.

Der CRO der NWB Europe ist auch dafür verantwortlich, dass das Risiko- und Compliance-Team der Bank effektiv und effizient und innerhalb der Bank einheitlich arbeitet und die Anforderungen der lokalen Regulierung anwendet. Der CRO leitet das Risiko- und Compliance-Team, beteiligt sich an der Entscheidungsfindung im Einklang mit den vorgeschriebenen Risiko-Governance-Regelungen und hält die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen ein.

In Übereinstimmung mit gängiger Industriepraxis und dem Risk Management Framework des gesamten Konzerns hat die NWB Europe auch das Three-Lines-Of-Defense Modell implementiert (First Line: Markt, Second Line: Marktfolge, Third Line: Interne Revision). Die Anwendung dieses Modells gewährleistet eine Organisationsstruktur, welche die Funktionen und Verantwortlichkeiten in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten trennt.

Die Risiko- und Compliance-Funktion der Bank erfüllt ihre Rolle innerhalb der Second Line of Defense, indem sie für die Überwachung und Kontrolle aller relevanten Risiken verantwortlich ist, die von der First Line of Defense gehandhabt werden. Dies schließt das Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelle Risiko, Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko sowie das Compliance und Finanzkriminalitätsrisiko ein. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, dass die Risikopraktiken und -Verhaltensweisen mit der Risikokultur der Bank übereinstimmen.

Die Schlüsselrollen und Entscheidungsfunktionen der Risiko- und Compliance-Funktion sind in Deutschland angesiedelt, um die geografische Nähe zum Geschäft der Bank zu gewährleisten, ein effektives Risikomanagement und die Einhaltung der lokalen regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

Gemäß dem BaFin-Rundschreiben 06/2024 Mindestanforderungen an das Risikomanagement ("MaRisk") und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kreditwesengesetzes ist die Risikofunktion inkl. Compliance (zusammen das Risikomanagement) das Zentrum des internen Kontrollsystems und verantwortlich für die Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken.

Die Risikofunktion inkl. Compliance ist nach den folgenden Grundsätzen aufgebaut:

- Aufbau und Arbeitsweise, die unser Ziel "Risiko-Management ist ein Wettbewerbsvorteil" unterstützen

- Die Fähigkeit, tiefe technische Fachkenntnisse, Aufsicht und Kontrolle zu bieten

Aufbau eines effektiven Modells für die Koordination, Abstimmung und Eskalation, um sicherzustellen, dass das Risikoengagement bei allen Interaktionen angemessen, zeitnah und verhältnismäßig ist

- Eine Funktion, die attraktiv für Mitarbeiter mit relevanten Risikokenntnissen und -fähigkeiten ist, diese fortbildet und langfristig bindet

Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte mit Veröffentlichung der 8. MaRisk-Novelle vom 29.05.2024 eine Erweiterung der aufsichtlichen Anforderungen an das Risikomanagement. Die Neuerungen umfassen insbesondere das Management von Zinsänderungsrisiken und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch. Die MaRisk-Novelle wurde bei der jährlichen Aktualisierung der regulatorischen Inventur berücksichtigt.

4.2 Organisation des Risikomanagements der NWB Europe

Der CRO trägt die Verantwortung für das gesamte Risikomanagement der NWB Europe und überprüft, berät sowie beaufsichtigt den CEO in allen Risikoangelegenheiten. Das CRO-Ressort bestand zum 31.12.2024 aus den folgenden Teams:

- Kreditrisiko, welches für die Bewertung, Genehmigung und Steuerung des Kreditrisikos verantwortlich ist.

- Non-Financial Risk, mit Verantwortung für die Überwachung, das Management und die Kontrolle von operationellen sowie IT-Risiken.

- Treasury- und Modellrisiko ist verantwortlich für die Überwachung von Markt-, Liquiditäts-, Finanzierungs- und Kapitalrisiken sowie für das Modellrisiko.

- Compliance und Financial Crime ist verantwortlich für die Überwachung, Steuerung und Kontrolle der MaRisk-Compliance, für allgemeine und kapitalmarktbezogene Compliance-Aspekte (z. B. Marktmissbrauch oder Interessenkonflikte) sowie für Financial Crime.

Für den CRO besteht auch eine funktionelle Reporting Line zum Head of Risk & Compliance Oversight, Commercial Products & Banking innerhalb der NWB Plc. in Großbritannien. Diese Berichtslinie gewährleistet einen effizienten Informationsfluss und Eskalationsprozess sowie eine Abstimmung zwischen NWB Europe und NWB Plc. in Bezug auf Risikomanagement, Richtlinien, Verfahren und Anforderungen an die Berichterstattung.

Die Geschäftsleitung der Bank wird durch die folgenden Ausschüsse unterstützt, die jeweils für den Leiter Risiko und die Risiko- und Compliance-Funktion relevant sind:

- Der Risiko- und Kontrollausschuss wird vierteljährlich oder bei Bedarf ad-hoc abgehalten und hat den Zweck, die relevanten Risiken der Bank zu bewerten, zu steuern und Risikominderungsmaßnahmen zu implementieren.

- Der Ausschuss für Kreditrisiken und -ausfälle tagt monatlich oder bei Bedarf ad-hoc und dient dazu, dessen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ergriffene Maßnahmen oder vorgeschlagene Strategien in Bezug auf das Risiko von Kreditausfällen zu überprüfen.

- Der Ausschuss für Aktiv-Passiv-Steuerung tagt monatlich oder ad hoc und ist für die Überwachung des effektiven Bilanzmanagements der Bank verantwortlich.

- Das Produktkomitee wird ebenfalls monatlich oder ad hoc abgehalten und ist für die Genehmigung von neuen Produkten sowie das Produktmanagement zuständig.

4.3 Risikoappetit

Der CRO ist für den Prozess der Festlegung des Risikoappetits und der Risikobereitschaft verantwortlich, der mindestens einmal jährlich (ad hoc bei größeren Änderungen der Geschäftsstrategie, z. B. aufgrund von Änderungen in der Produktlandschaft oder im makroökonomischen Umfeld) von der Geschäftsleitung überprüft und genehmigt wird. Die Bank definiert ihren Risikoappetit als die Art und Höhe des Risikos, das sie im Rahmen der Verfolgung ihrer strategischen Ziele und Geschäftspläne einzugehen bereit ist. Darüber hinaus ist der Risikoappetit ein integraler Bestandteil des Risikomanagementkonzepts des Konzerns, der eine solide Risikobereitschaft, die Förderung robuster Risikopraktiken und ein entsprechendes Risikoverhalten unterstützt. Das Verständnis und die Steuerung der identifizierten Risiken stellen sicher, dass die Bank ein optimales Gleichgewicht zwischen dem Aufbau eines nachhaltigen Geschäfts und der Schaffung von langfristigem Wert für die Kunden findet.

Den Risikoappetit legt die Gruppe über Einzelaussagen zur Risikobereitschaft („Risk Appetite Statement“) fest, die sowohl qualitative (die den grundsätzlichen Tenor sowie die Beweggründe für das Eingehen oder das Vermeiden von Risiken vorgeben und artikulieren) als auch quantitative Vorgaben (einschließlich Maßnahmen, Limits und Auslöser) für die jeweiligen wesentlichen Risiken enthält. Ob bestimmte Risiken des Group Risk Directory des Konzerns für NWB Europe materiell sind, ergibt sich aus der Wesentlichkeitsanalyse, die für alle Risiken des Group Risk Directory durchgeführt und in den jeweiligen Risk Appetite Statements dokumentiert wird.

Die Geschäftsleitung der Bank legt quantitative Limits fest, die das akzeptierte Risikoniveau innerhalb definierter Grenz- und Triggerwerte messen. Diese werden vom Risiko- und Kontrollausschuss im Rahmen seines Verantwortungsbereiches der Überwachung der Risikobereitschaft der Bank überwacht. Markt und Marktfolge erstellen regelmäßig Risikoberichte für das Management, die zur Überwachung und Berichterstattung über Veränderungen des Risikoprofils der Bank im Vergleich zur Risikobereitschaft verwendet werden. Die Berichte werden im Risiko- und Kontrollausschuss der Bank vorgestellt und diskutiert, um sicherzustellen, dass das Management auf alle wesentlichen und aufkommenden Risikoprobleme aufmerksam gemacht wird. Bestimmte Parameter, wie z. B. Kredit- oder Marktrisikoengagements im Vergleich zu den Limits, der LCR oder die Großkreditgrenze, werden in der laufenden Geschäftstätigkeit verifiziert, überwacht und überprüft.

4.4 Materielle Risiken

Das NatWest Group Risk Directory dokumentiert anhand vorhandener Taxonomien die spezifischen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken, denen die NatWest Group ausgesetzt sein kann. Die übergreifenden Risiken werden auf granulare Risiken heruntergebrochen, für die es aufsichtsrechtliche oder branchenübliche Standards gibt und die als Grundlage für die Festlegung der Risikobereitschaft und der Risikoidentifizierung sowohl auf Ebene der NatWest Group als auch auf Ebene der NWB Europe dienen. Die Risiken der NWB Europe werden zudem an die MaRisk-Risikokonventionen angepasst.

Auf Basis einer umfassenden Risikoinventur und der Wesentlichkeitsanalyse der NWB Europe wurden die folgenden Risiken aus dem Group Risk Directory des Konzerns als wesentlich für die Bank eingestuft:

- Kreditrisiko enthält Länder-, Beteiligungs- und Kreditkonzentrationsrisiko, allgemein: Schuldner kommen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach.

- Operationelles Risiko umfasst eine Gruppe von nicht-finanziellen Risiken aus dem allgemeinen operationellen Risiko, Verhaltensrisiko, Risiko der Finanzkriminalität, Modellrisiko, Regulatorisches Compliance-Risiko und Reputationsrisiko, allgemein: Risiko oder Verlust oder reduzierte Einnahmen, das als Folge von unangemessenen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, Menschen und Systemen, oder durch die Auswirkungen externer Ereignisse eintritt.

- Marktrisiko umfasst das nicht gehandelte Marktrisiko des Bankbuches, bestehend aus Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko, allgemein: Das Risiko von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten außerhalb des Handelsbuches oder das Risiko von Einnahmen, welches durch Änderungen von Marktpreisen entsteht.

- Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko: Liquiditätsrisiko ist das Risiko, tatsächlichen oder potenziellen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht rechtzeitig nachzukommen. Refinanzierungsrisiko ist das Risiko, keine diversifizierte und stabile Finanzierungsbasis aufrechterhalten zu können.

- Strategisches Risiko beinhaltet Risiken in Verbindung mit Konzentrationen gegenüber der NatWest Gruppe, welche unerwartete Auswirkungen auf das Kapital und die Ertragsstabilität der NWB Europe haben können und nicht im aktuellen Planungsprozess beinhaltet sind. Dies beinhaltet ebenfalls das Auslagerungsrisiko gegenüber der NatWest Gruppe. Da die NWB Europe kein Handelsbuch besitzt, ist das handelsbezogene Marktrisiko im Gegensatz zum Marktrisiko im Bankbuch für die Bank nicht relevant / wesentlich.

Die MaRisk verlangen außerdem eine Wesentlichkeitsbewertung der drei ESG-Risikofaktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Zusätzlich zu diesen 3 Dimensionen erachtet es NWB Europe als sinnvoll, Klimarisiken von anderen Umweltrisiken (wie beispielsweise Verlust der Biodiversität) zu trennen, so dass die folgenden 4 Risikotreiber im jährlichen ESG Materiality Assessment bewertet, werden:

- Klimarisiko

- Sonstiges Umweltrisiko

- Soziales Risiko

- Governance-Risiko

4.5 Risikomanagement von materiellen Risiken

Zur Steuerung aller Risiken, die auf Basis der Risikoinventur als wesentlich eingestuft wurden, hat die Bank ein Risikomanagementsystem entwickelt.

Bild

Basierend auf der Sichtweise der MaRisk hat die Bank zum 31.12.2024 Kredit-, Markt-, operationelle sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken als zentrale, wesentliche Risiken definiert. Im Rahmen der Risikoinventur wurden auf Basis der MaRisk-Novelle vom 29.06.2023 erstmals Klima- und Umweltrisiken als wesentliche Risikotreiber für das Kreditrisiko sowie die Strategischen Risiken als wesentlich identifiziert.

Die wesentlichen Risiken und wesentlichen Risikotreiber werden in der Risikosteuerung berücksichtigt. In der Risikotragfähigkeit (ICAAP, Internal Capital Adequacy Assessment Process) berücksichtigen wir sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive das Kreditrisiko und das operationelle Risiko mit einem eigenen Risikobetrag. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken werden im Rahmen eines eigenen Steuerungskreises (ILAAP, Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) berücksichtigt.

Der Umgang der Bank mit diesen Risiken wird in den folgenden Abschnitten dargestellt.

4.5.1 Kreditrisiko

Die Bank hat ihre eigenen spezifischen Limite und einen Rahmen für die Risikobereitschaft festgelegt, die sich an der Struktur des gruppenübergreifenden NatWest Group Wholesale Credit Risk Frameworks orientiert. Dies ermöglicht eine effektive Überwachung des von den Geschäftsbereichen der Bank eingegangenen Kreditrisikos, um nachhaltige risikobereinigte Gewinne innerhalb des Risikoappetits sicherzustellen. Außerdem ermöglicht es einen konsistenten Ansatz innerhalb der gesamten NatWest Group, einschließlich der Aggregation und des Herunterbrechens von Risiken. Die NWB Europe identifiziert und steuert auch Kreditrisikokonzentrationen, indem sie im Vorfeld die Kreditrisikoappetit festlegt und sicherstellt, dass dieser an die Führungskräfte und Mitarbeiter im Kreditbereich und der First Line of Defence kommuniziert wird. Darüber hinaus verfügt sie über Verfahren, um die Einhaltung vor und nach der Genehmigung von Kreditanträgen oder Transaktionen zu überprüfen. Der Kreditrisikoappetit wird regelmäßig vor dem Hintergrund von Kreditausfallerfahrungen, Marktentwicklungen und der Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, überprüft.

Die Bank hat darüber hinaus einen Kreditgenehmigungsprozess eingerichtet, der auf das NatWest Group Wholesale Credit Risk Framework abgestimmt ist und sowohl Genehmigungen von Geschäftsbeziehungen als auch von Kreditvergaben erfordert. Zudem werden alle genehmigten Kreditlinien mindestens einmal jährlich überprüft, insbesondere unter Berücksichtigung von Änderungen in der Kreditstruktur und einer Finanzanalyse.

Die NWB Europe identifiziert auch diejenigen Kunden, die wahrscheinlich zu Kreditverlusten für die Bank führen. Nach der Identifizierung dieser Kunden wird sichergestellt, dass diese proaktiv überwacht und auf die am besten geeignete Weise verwaltet werden.

Im Rahmen des Managements von Großkrediten führt die Bank außerdem eine angemessene Überwachung der Großkreditpositionen und Kreditrisikolimite durch, um das Kreditgeschäft auch unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft für Großkredite zu steuern.

Das im Vorjahr berücksichtigte Beteiligungsrisiko in der UBIDAC ist zum Ende des Jahres auf 1 EUR reduziert und stellt somit kein nennenswertes Kredit- oder Kapitalrisiko mehr für die NWB Europe dar.

4.5.1.1 Techniken und Methoden zur Messung des Kreditrisikos

Grundsätzliche Techniken und Methoden zur Messung des Kreditrisikos der NatWest Group werden auch in der NWB Europe umgesetzt. Der Risiko- und Kontrollausschuss von NWB Europe ist dafür verantwortlich, deren Einsatz im Unternehmen zu überwachen und sicherzustellen, dass diese im Hinblick auf etwaige Spezifika der NWB Europe angemessen sind. Hierbei wird wie folgt vorgegangen:

- Die Quantifizierung des Kreditrisikos, reflektiert durch die Ausfallwahrscheinlichkeit, erfolgt unter Einbezug des gruppeninternen Ratingmodells. Für die regulatorisch erforderliche Kapitalunterlegung des Kreditrisikos werden regulatorischen Standardwerte herangezogen.

- Für die Erfüllung der CRR-Kapitalanforderungen wird der Kreditrisikostandardansatz verwendet.

- Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 beliefen sich die Kreditrisiken der Bank auf 1.618,9 Mio. EUR (Vorjahr: 812,0 Mio. EUR) (Kreditrisiko-RWA inkl. Beteiligungsrisiko).

Kreditausfallrückstellungen

Die Bank hat in 2024 Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 5,6 Mio. EUR) gebildet.

Für die Berechnung der Risikovorsorge wendet die Bank die Methodik aus IFRS 9 an, welche mit den deutschen Rechnungslegungsvorschriften konform ist.

4.5.1.2 Risikoklassifizierung der Kreditengagements

Die Bank klassifiziert ihre gesamten Kreditengagements zum Jahresende anhand der folgenden internen Kreditklassifizierung, die auch den gängigen externen Ratings (Moody’s, Standard & Poors, etc.) zugeordnet ist.

Kundengeschäft
Interne Risikoklassifizierung (Externes Rating - Moody‘s) Ausfallwahrscheinlinchkeit Volumen
in TEUR
Anteil
in Prozent
1 (AAA) bis 1 (A-) 0,000% bis 0,006% 0%
2 bis 5 0,006% bis 0,034% 0%
6 bis 10 0,034% bis 0,190% 42.000 2%
11 bis 15 (C) 0,190% bis 1,076% 1.912.121 70%
16 bis 18 1,076% bis 3,044% 777.700 28%
ohne Rating 3.044% bis 100,000% 0%
Gesamt 2.731.821 100%

4.5.1.3 Konzentration des Kreditrisikos

Zum 31.12.2024 bestand eine starke Konzentration der Forderungen auf die Branchen „Information und Kommunikation“ sowie „Energieversorgung“, welche zusammen 80 % am Gesamtvolumen ausmachen. Die Verteilung der Forderungen nach Branchen und Regionen stellt sich wie folgt dar:

Branche Volumen
in MEUR
Anteil an Gesamtvolumen
(%)
Information und Kommunikation 609,9 22%
Energieversorgung 1.198,50 44%
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 354 13%
Mobilität und Logistik 235,2 9%
Verbraucherindustrie 167,0 6%
Gesundheits- und Sozialwesen 126,6 5%
Bildung 40,6 1%
SUMME 2.731,80 100%

- Geografische Risikokonzentration:

Region Volumen
in MEUR
Anteil an Gesamtvolumen
(%)
Frankreich 767,2 28%
Niederlande 509,1 19%
Großbritannien 311,9 11%
Italien 308,2 11%
Deutschland 263,6 10%
Spanien 185,1 7%
Schweden 108,8 4%
Luxemburg 103,8 4%
Schweiz 70,0 3%
Norwegen 58,5 2%
Vereinigte Staaten 45,6 2%
SUMME 2731,8 100%

4.5.2 Operationelles Risiko

Das operationelle Risikomanagement und die Methoden der Bank stimmen mit dem NatWest Group Operational Risk Handbook überein und wurden bei Bedarf angepasst, um die Kompatibilität mit dem Geschäftsmodell von NWB Europe und den deutschen regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten.

Für die Berechnung der operationellen Risiken sowie der entsprechenden Kapitalanforderungen verwendet die Bank derzeit den Basisindikatoransatz (BIA).

4.5.3 Marktrisiken im Bankbuch

Zum 31.12.2024 belief sich der gemäß CRR gemeldete Kapitalbetrag für das operationelle Risiko auf 7,5 Mio. EUR (RWA: 94,1 Mio. EUR). Die Bank führt kein Handelsbuch. Das bedeutet, dass nur die Marktrisiken des Bankbuchs relevant sind. Das Marktrisiko für NWB Europe resultiert aus Risiken durch Zinsänderungen und Wechselkursschwankungen. Aufgrund der geringen Geschäftstätigkeit im Berichtszeitraum bestehen die vorgenannten Risiken im Geschäftsjahr 2024 nicht in materiellem Ausmaß. Die nachfolgenden Ausführungen stellen das Vorgehen hinsichtlich des Managements von Risiken im Bankbuch dar.

Risiken im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen resultieren aus allen Fremdwährungspositionen, die im Wesentlichen die Währungen NOK, SEK, USD, GBP sowie CHF betreffen.

Angelehnt an die Geschäftsstrategie der NWB Europe und unter Beachtung der Governance innerhalb der NatWest Gruppe folgt NWB Europe grds. bei der Refinanzierung von herausgegebenen Darlehen dem “Matched Funding Principle”. D.h., dass sämtliche an Kunden der NWB Europe herausgegebene Darlehen in äquivalenter Währung, Laufzeit und Zinsbindung durch Aufnahme entsprechender Intragruppendarlehen bei der NatWest Bank plc refinanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Bank keinen materiellen Marktrisiken im Bankbuch ausgesetzt wird.

Derzeit setzt die Bank keine Derivate ein. Sollte es zukünftig dazu kommen, dann würde der Einsatz von Derivaten ausschließlich zu Sicherungszwecken erfolgen. Sie würden hauptsächlich im Rahmen der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt.

4.5.4 Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Die NWB Europe steuert das Liquiditätsrisiko auf eigenständiger Basis. Das bedeutet, im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird nicht davon ausgegangen, dass während eines Liquiditätsstresses eine Unterstützung durch die NatWest Group erfolgt. Die Bank hat Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass sie die Liquiditätsanforderungen der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) und der MaRisk einhält.

Eine ausreichende Versorgung mit Liquidität ist für das gesamte Geschäftsjahr 2024 der NWB Europe sichergestellt worden. Für alle Betriebsmonate im Jahr 2024 wurde die Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) ausreichend über der regulatorischen Anforderung gehalten. Zum 31. Dezember 2024 lag die LCR-Quote bei 571 % (Vorjahr: 335 %). Das Refinanzierungsprofil von NWB Europe wird zum Ende des Jahres 2024 komfortabel eingeschätzt. Es besteht zum größten Teil aus konzerninterner Refinanzierung durch die Muttergesellschaft sowie aus Kapital, welches vorhersehbare Kapitalabflüsse generiert. Die Refinanzierungskennzahl Net Stable Funding Ratio (NSFR) wurde komfortabel über dem regulatorischen Minimum gehalten und lag zum 31. Dezember 2024 bei 165 % (Vorjahr: 155 %).

Mit dem Internal Liquidity Adequacy Assessment Process Stressed Outflows Coverage (ILAAP SOC) hat die Bank zudem eine interne Betrachtung der Nettoliquiditätsabflüsse implementiert, die im schlimmsten Fall eines idiosynkratischen, marktweiten oder kombinierten Stresses über einen Zeitraum von drei Monaten erwartet werden.

Aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung, der kontinuierlichen Anwendung des “Matched Funding” Prinzips sowie der hohen Liquidität der Aktiva bestehen zum Stichtag keine materiellen Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken.

4.5.4.1 Wesentliche Liquiditäts- und Refinanzierungsmaßnahmen

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Liquiditäts- und Refinanzierungskennzahlen für NWB Europe zum Stichtag 31.12.2024:

- Internal Liquidity Adequacy Assessment Process Stressed Outflows Coverage (ILAAP SOC)

- Liquidity Coverage Ratio (LCR)

- Net Stable Funding Ratio (NSFR)

ILAAP Stressed Outflows Coverage (SOC)
SOC% 310%
Liquidity Coverage and Net Stable Funding
LCR% 571%
NSFR% 165%

4.5.4.2 Risikobereitschaft im Zusammenhang mit Liquidität und Refinanzierung

Das Liquidity Risk Appetite Statement ("RAS") besteht aus qualitativen Angaben, die durch quantitative Risikolimits unterstützt werden. Das Statement umreißt die Risikoauslöser, die Grenzen der Risikobereitschaft sowie die Risikokapazität der Bank und wird jährlich von der Geschäftsleitung der NWB Europe überprüft.

Die qualitativen Risikovorgaben zur Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikobereitschaft beinhalten die Zusicherung, die Liquidität zu optimieren und sicherzustellen, dass einerseits genügend liquide Reserven gehalten werden, um schwere, aber plausible Stresssituationen abzudecken, und es andererseits glaubwürdige Wiederherstellungsoptionen gibt, die im Falle solcher Stresssituationen ausgeführt werden können. Für das Refinanzierungsrisiko beinhaltet das Risk Appetite Statement, dass die Refinanzierungsbasis diversifiziert gehalten wird und die Verbindlichkeiten für die Refinanzierung mindestens die gleiche Verhaltenslaufzeit haben werden.

Quantitative Limite für die Risikobereitschaft werden zudem festgelegt, um sicherzustellen, dass NWB Europe Liquiditätsstresssituationen auf eigenständiger Basis überstehen kann, um somit die Einhaltung interner und externer Liquiditätsvorgaben zu gewährleisten.

4.5.5 Strategisches Risiko und sonstige Risiken

Immanente Geschäfts- und Strategische Risiken fließen entweder indirekt in die Berechnung der Risikotragfähigkeit ein, indem sie andere bereits enthaltene Risiken beeinflussen, oder sie werden separat über gezielte Managementmaßnahmen überwacht, gemindert oder vermieden.

4.6 Risikotragfähigkeit

Das regulatorische Kapitalmanagement der Bank wird durch eine Analyse des ökonomischen Kapitalbedarfs im Rahmen des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) unterstützt. Im Einklang mit den MaRisk-Anforderungen hat die Bank Strategien und Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass ausreichend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden ist, d. h. die Risikotragfähigkeit dauerhaft gewährleistet ist. Basierend auf den aufsichtsrechtlichen Anforderungen wendet die Bank bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit sowohl eine normative als auch eine ökonomische Sichtweise an.

Die normative Perspektive bewertet, ob ausreichend regulatorisches Kapital im Vergleich zu den minimalen regulatorischen Anforderungen vorhanden ist, während die ökonomische Perspektive eine interne Bewertung der identifizierten wesentlichen Risiken sowie eine Bewertung zur Sicherstellung, dass ausreichende interne Kapitalressourcen zur Abdeckung dieser Risiken vorhanden sind, ist. Beide Perspektiven werden durch entsprechende Prognosen sowie durch Stressszenarien ergänzt.

Die Bank passt die Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs kontinuierlich an. Die Risikotragfähigkeit wird quartalsweise umfassend analysiert und regelmäßig aktualisiert.

Im Rahmen des Gesamtbankstressszenarios geht die Bank von einer außergewöhnlichen, aber plausiblen negativen Entwicklung der Weltwirtschaft aus (z. B. ein weltweiter Konjunktureinbruch mit einem deutlichen Rückgang des Welthandels und einer Verschlechterung der finanziellen Situation im Bankensektor). Diese und damit verbundene spezifischere granulare Eingangsannahmen werden verwendet, um die Auswirkungen auf bestimmte quantifizierbare Risiken zu simulieren.

Die Bank führt regelmäßige Stresstests sowie inverse Stresstests durch, welche die Identifizierung von Ereignissen beinhalten, die den Fortbestand der Bank gefährden könnten.

Da die Bank einen konservativen Ansatz verfolgt, wurden Diversifikationseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten nicht berücksichtigt.

In der Gesamtbetrachtung war im Jahr 2024 die Risikotragfähigkeit der Bank in allen Monaten des operativen Geschäfts gewährleistet und die Kapitalisierung wird als angemessen angesehen.

Das Risikodeckungspotenzial sowie die Risikoaktiva der Bank im Basisszenario der normativen Sichtweise werden im Folgenden zum Stichtag 31.12.2024 dargestellt. Das harte Kernkapital der NWB Europe hat sich zum 31.12.24 erhöht auf EUR 430,6 Mio. (CET 1 per 31.12.23: EUR 403,5 Mio.).

Normative Perspektive ICAAP - base case
in Mio EUR
31.12.2024
Risikoaktiva (Risk Weighted Assets, RWA) Kreditrisiko inkl. Beteiligungsrisiko 1.618,9
FX-Risiko 106,5
Marktrisiko 0,0
Operationelles Risiko 94,1
Gesamtrisiko 1.819,5
Kapital Tier 1 470,7
davon CET1 430,6
davon AT1 40,1
Tier 2 53,5
Gesamtkapital 524,2
Normative Perspektive ICAAP - base case 31.12.2024
Ratios CET1 23,7%
Tier 1 25,9%
Total Capital 28,8%
Liquidität LCR 570,8%
NSFR 165,4%

Die Kapitalausstattung in der normativen Perspektive ist zum Stichtag 31.12.2024 auch unter Berücksichtigung der üblichen zusätzlichen Eigenmittelanforderungen (Pillar 2 Requirement, P2R) i.H.v. 4% der Risikoaktiva sowie der relevanten Pufferanforderungen auf einem komfortablen Niveau weit oberhalb der regulatorischen Mindestanforderungen.

Die Risikosituation in der ökonomischen Sichtweise der Risikotragfähigkeit wird im Folgenden dargestellt. Als Teil des pauschalen Risikobetrags für das Kreditkonzentrationsrisiko wird indirekt auch bereits das Klima- und Umweltrisiko berücksichtigt, welches gemäß Risikoinventur wesentliche Risikofaktoren für das Kreditrisiko der NWB Europe darstellt

ökonomische Perspektive ICAAP - base case
in Mio EUR
31.12.2024
Risikodeckungsmasse 430,59
Risiko Kreditrisiko (inkl. Beteiligungsrisiko sowie Kreditkonzentrationsrisiko) 167,51
Marktrisiko (Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch) 14,93
Operationelles Risiko 21,00
Gesamtrisiko 203,44

Insgesamt ist die Bank sowohl aus normativer als auch aus ökonomischer Sicht komfortabel kapitalisiert. Die normativen negativen und ökonomischen Perspektiven der NWBE stellen einen angemessenen Ansatz für die Risiken des Ausstiegsplanes dar und konzentrieren sich auf die wichtigsten Risikofaktoren während der Dauer des Ausstiegszeitraums (Ausführungsrisiken, Verzögerungen, Verhaltensrisiken, kurzfristige Kreditverschlechterung) und bilden die Grundlage für den ICAAP und ILAAP, um sicherzustellen, dass angemessene Puffer vorhanden sind, um diese Abwärtsrisiken aufzufangen. Auf der Grundlage der berücksichtigten Risikofaktoren für das Abwärtsszenario und des derzeitigen hohen Kapital- und Liquiditätsüberschusses kann die NWBE nachweisen, dass sie über ausreichende Kapitalkapazitäten verfügt, um eine Reihe von Risiken aufzufangen, die eintreten könnten.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

99 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.