Gebr.
Idelberger Transporte GmbH
Altenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsrecht
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
896.462,00 |
832.745,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
896.460,00 |
832.743,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
341.669,83 |
310.205,37 |
| I.
Vorräte |
1.450,00 |
3.280,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
281.566,26 |
221.357,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.653,57 |
85.567,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.665,94 |
4.396,13 |
| Aktiva |
1.240.797,77 |
1.147.346,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
285.800,60 |
275.665,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
250.665,30 |
211.633,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.135,30 |
39.031,68 |
| B.
Rückstellungen |
132.192,59 |
120.993,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
821.659,58 |
748.293,20 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.145,00 |
2.395,00 |
| Summe
Passiva |
1.240.797,77 |
1.147.346,50 |
Anhang
Gebr. Idelberger Transporte GmbH,
57610 Altenkirchen
Anhang zum Jahresabschluss 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gebr. Idelberger Transporte GmbH hat ihren Sitz
in Altenkirchen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Montabaur unter HR 21980
eingetragen.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 nach den §§ 238 ff., §§
264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB.
Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend
zugunsten des Anhangs ausgeübt. So hat die
Gesellschaft im Anhang einen Verbindlichkeitenspiegel
( §§ 268 Abs. 5,
285 Nr. 1 und 2 HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem
§ 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterung des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Die Bilanz wurde vor Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den
Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes
von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu
treffen waren, wurde eine zum Vorjahr
vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
Folgendes:
A.
AKTIVA
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten
unter Abzug von nachträglichen
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen werden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von
nachträglichen Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Die Abschreibungen werden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 250,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr der
Anschaffung vollständig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als €
250,00 und bis zu € 800,00 werden ebenfalls im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Kassenbestand und Bankguthaben werden mit dem
Nennwert bewertet.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
B.
PASSIVA
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert bewertet.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
Innerhalb des Rechnungsabgrenzungspostens wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
abgegrenzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind in dem
nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Verbindlichkeiten
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
davon mit einer
|
lt. Bilanzausweis
|
Restlaufzeit von bis
|
Restlaufzeit von
|
Restlaufzeit von
|
|
zu einem Jahr
|
zwei bis fünf
Jahren
|
mehr als fünf
Jahren
|
€
|
€
|
€
|
€
|
821.659,58
|
365.841,25
|
455.818,33
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von
672.174,14 € durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesichert.
IV.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während
des Geschäftsjahres
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
durchschnittlich 35 (ohne
Geschäftsführer und
Auszubildende) bei unserer
Gesellschaft beschäftigt.
Altenkirchen, den 24.
März 2025
gez.
Martin Idelberger (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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