Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 20209
Vorher
D & D Dine & Dance GmbH
Eingetragen
9.7.1999
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenLive-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: der Betrieb von Gaststätten, Nacht- und Tanzlokalen, Business-Clubs, Vergnügungslokalen, Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen, Mode-, Präsentations- Schulungs- und Verkaufsveranstaltungen. Vermietung und Leasing von Einrichtungen im Entertainment-Bereich, insbesondere von Medien-, Musik-, und Lichttechnik und von Gaststätten- und Nachtlokal-Einrichtungen, Franchising von Tanz- und Nachtlokalen, Gaststätten, Spiel- und Vergnügungsstätten, Business-Clubs, Lizenzerteilung aller Art, insbesondere von Markenrechten, Dienstleistungen wie Werbung, Public Relations, Beratung für Gastronomiebetriebe, Nacht- und Tanzlokale, Spiel- und Vergnügungsstätten und Unterhaltungsveranstaltungen. Verwaltung, Vermietung, Betrieb von Wohnheimen, Hotels, Fabrikgebäuden, Zimmervermietung sowie deren Makelung. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Christian Jaus
seit 28.3.2025
Geschäftsführer
Ingbert Jaus
seit 7.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Ingbert Gerhard Jaus
Im Länderrain 10, 71732 Tamm
155.750 €
51.92%
Astrid-Irene Jaus
Im Länderain 10, 71732 Tamm
135.250 €
45.08%

Konzern- und Jahresabschlüsse

D & D Dine & Dance GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 9.163,72 7.349,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.908,95 4.750,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.254,77 2.598,56
B. Rechnungsabgrenzungsposten 133,37 133,37
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 703.988,37 742.989,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 713.285,46 750.472,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Verlustvortrag 1.042.989,71 1.105.637,80
III. Jahresüberschuss 39.001,34 62.648,09
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 703.988,37 742.989,71
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 710.135,46 747.322,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 150,00 150,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 713.285,46 750.472,38

Anhang


gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma

D & D Dine & Dance GmbH

70435 Stuttgart


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
III. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
IV. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
  

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung


E. Sonstige Angaben
  
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

3. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

b. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen

Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

d. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile

Das gezeichnete Kapital ist und die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

e. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

f. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.


C. Angaben zu Bilanzposten
 
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Gesamt
2.908,95
2.908,95
0,00
(Vorjahr)
4.750,74
4.750,74
0,00



II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 698.000,00 (Vorjahr TEUR 737,0).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.8 enthalten.

III. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein Disagio in Höhe von EUR 0,00.

IV . Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
0,00
Jahresüberschuss
2009
62.648,09
1. Januar 2010
vor Verrechnung mit Verlustvortrag
62.648,09



V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Betrag
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
 
Gesamt
710.135,46
710.135,46
0,00
0,00
0,00
 
(Vorjahr)
747.322,38
10.322,38
0,00
737.000,00
0,00
 



D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0).

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ingbert Jaus geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 20. Juli 2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Stuttgart, den 20. Juli 2011

gez. Ingbert Jaus

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.

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