D & D
Dine & Dance GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
9.163,72 |
7.349,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.908,95 |
4.750,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.254,77 |
2.598,56 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
133,37 |
133,37 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
703.988,37 |
742.989,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
713.285,46 |
750.472,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.042.989,71 |
1.105.637,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.001,34 |
62.648,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
703.988,37 |
742.989,71 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
710.135,46 |
747.322,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150,00 |
150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
713.285,46 |
750.472,38 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB für das
Geschäftsjahr 2010
der Firma
D & D Dine & Dance GmbH
70435 Stuttgart
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
III. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6
HGB)
IV. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und
Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der
Satzung zugrunde. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a
HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB,
da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei
Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der
Fassung des BilMoG nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt
ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen
wird nicht durchgeführt, da gemäß Art.
67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist.
3. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert
waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.
b. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen
Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
c. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des
Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
d. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile
Das gezeichnete Kapital ist und die Kapitalanteile
sind in Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister
ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
e. Rückstellungen
Die Rückstellungen (Rückstellungen für
Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer
Beurteilung vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum
Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt.
Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag
der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre abgezinst.
f. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
2.908,95
|
2.908,95
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
4.750,74
|
4.750,74
|
0,00
|
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1
HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen
Darlehen in Höhe von EUR 698.000,00 (Vorjahr
TEUR 737,0).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.8 enthalten.
III.
Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein
Disagio in Höhe von EUR 0,00.
IV .
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene
Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
0,00
|
Jahresüberschuss
|
2009
|
62.648,09
|
1. Januar 2010
|
vor Verrechnung mit
Verlustvortrag
|
62.648,09
|
V.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon
gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Gesamt
|
710.135,46
|
710.135,46
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
747.322,38
|
10.322,38
|
0,00
|
737.000,00
|
0,00
|
|
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen
für Altersversorgung in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0).
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Ingbert Jaus geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung am 20. Juli 2011 vorgeschlagen,
den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 20. Juli
2011
gez.
Ingbert Jaus
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.
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