SANY Logistics Equipment Germany GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Xiaochen Guo seit 14.8.2025 | Geschäftsführer |
Xiangyang Dr. Jiang seit 14.6.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sany Belgium Holding S.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SANY Europe GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNISA) PRÜFUNGSAUFTRAG B) WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS C) GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter / Stellungnahme zur Lage des Unternehmens II. Beachtung von sonstigen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen D) GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG E) FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses F) SCHLUSSBEMERKUNG ANLAGEN Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Prüfungsbericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulinum verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind. Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können. A) PRÜFUNGSAUFTRAG Die Gesellschafter der SANY Europe GmbH, Köln,(nachfolgend kurz „SANY“ oder „Gesellschaft" genannt)haben uns in der Gesellschafterversammlung vom 24. Oktober 2023 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Demgemäß haben uns die gesetzlichen Vertreter den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr zu prüfen. Dieser Bericht ist ausschließlich an die SANY Europe GmbH gerichtet. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als große Kapitalgesellschaft zu behandeln und daher prüfungspflichtig. Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) erstellt. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage 5 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart. Soweit in diesem Bericht Werte in „TEUR“ angegeben werden, sind Abweichungen durch Rundungen in Höhe von TEUR 1 möglich. B) WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 4) der SANY Europe GmbH, Köln, mit Datum vom 9. Oktober 2025, den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben ist: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SANY Europe GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SANY Europe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SANY Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignet Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ C) GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter / Stellungnahme zur Lage des Unternehmens Zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr sind dem Lagebericht der gesetzlichen Vertreter folgende wesentliche Kernaussagen zu entnehmen:
Zur Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung sowie zu den Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens sind folgende Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht der gesetzlichen Vertreter als wesentlich hervorzuheben:
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung, insbesondere die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft, durch die gesetzlichen Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Beachtung von sonstigen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen Als Abschlussprüfer haben wir über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Entgegen § 264 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt. Entgegen der Verpflichtung des § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG wurden die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2023 jeweils nicht innerhalb von acht Monaten nach Geschäftsjahresende von den Gesellschaftern festgestellt. Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht und von sonstigen im Gesetz genannten Unterlagen des Geschäftsjahres 2023 ist bisher nicht erfolgt. D) GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts erstreckte sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht verweisen wir auf den Bestätigungsvermerk, Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“, der in Abschnitt B) wiedergegeben ist. Bezüglich Art und Umfang der Auftragsdurchführung verweisen wir auf die allgemeine Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in den Abschnitten „Grundlage für die Prüfungsurteile“ und „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15. September 2023 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Er wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Oktober 2023 unverändert festgestellt. Die Prüfungsarbeiten haben wir - mit Unterbrechungen - in der Zeit vom 30. Oktober 2023 bis 9. Oktober 2025 im Wesentlichen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft / in unseren Büroräumen durchgeführt. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erteilt. Bei der Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen beachtet. Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Wir weisen darauf hin, dass gezielte Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von Unterschlagungen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu Lasten der Gesellschaft nicht Gegenstand der Abschlussprüfung sind. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir im Vorfeld der Prüfung die Prüfungshandlungen geplant. Die Prüfungsplanung basiert auf:
Anhand der gewonnenen Informationen wurden Unternehmensbereiche bzw. Jahresabschlussposten mit vergleichsweise erhöhtem Risikopotenzial identifiziert und als Prüfungsschwerpunkte in den Prüfungsplan aufgenommen. Für das Berichtsjahr wurden folgende Prüfungsschwerpunkte bzw. erwähnenswerte Prüfungshandlungen abgeleitet:
Ausgehend von einer Beurteilung des internen Kontrollsystems und den Ergebnissen der analytischen Prüfungshandlungen haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang, unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens, in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten haben wir u. a. an der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte beobachtend teilgenommen sowie Bankbestätigungen, Rechtsanwaltsbestätigungen und Saldenbestätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt. Auf die Einholung von Saldenbestätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde verzichtet, da nach Art der Erfassung, Verwaltung und Abwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten ihr Nachweis einfacher und mit gleicher Sicherheit erbracht werden kann. Die Eröffnungsbilanzwerte haben wir daraufhin geprüft, ob sie ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen wurden. Wir haben zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt, um eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die nicht von uns geprüften Eröffnungsbilanzwerte keine falschen Darstellungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss des Berichtsjahres enthalten. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. E) FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung der Gesellschaft und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entsprechen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen in allen wesentlichen Belangen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Das von der Gesellschaft eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt. 2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist zu Recht in Anspruch genommen worden. 3. Lagebericht Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage 3) angegeben. Wahlrechte, die nach unserer Ansicht wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sowie Ermessensspielräume bei wertbestimmenden Faktoren hat die Gesellschaft wie folgt ausgeübt: Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft bewertet die Anteile an verbundenen Unternehmen mit ihren Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten (gemäß IDW RS HFA 10) am Bilanzstichtag, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt auf Basis vergangenheitsbezogener Wertermittlungen und unter Berücksichtigung der Planung für die Folgejahre und der Vermögenslage der beurteilten Gesellschaften. Den in die Planung einfließenden Werten liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, sodass die Ermittlung der beizulegenden Werte ermessensabhängig ist. Für die Anteile an verbundenen Unternehmen ergab sich aus der Ermittlung des Ertragswerts kein Abschreibungs- oder Zuschreibungsbedarf. Auf Basis der vorliegenden Planzahlen und deren bisheriger Realisierung erscheinen die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen sachgerecht. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage des gleitenden Durchschnitts ermittelt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Dabei werden angemessene Abwertungen und Wertberichtigungen wegen langer Lagerdauer und Überbeständen sowie zur Berücksichtigung niedrigerer Marktpreise vorgenommen. Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Einbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Ausfalls beurteilt, die sich auch an der Altersstruktur bzw. der erreichten Mahnstufe orientiert. Zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Zeitpunkt des Erkennens in Höhe des wahrscheinlichen Ausfalls einzelwertberichtigt. Erhaltene Sicherheiten werden bei der Beurteilung des Werts von Forderungen berücksichtigt. Zudem wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Bewertung allgemeiner Risiken eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Positionen vorgenommen. Zum 31. Dezember 2023 sind Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von insgesamt TEUR 3.534 (im Vorjahr TEUR 3.002) gebildet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen basiert auf Schätzungen, die einem gewissen Ermessensspielraum unterliegen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zu weiteren Bewertungsgrundlagen. Latente Steuern Bei der Bildung der latenten Steuern hat die Gesellschaft von ihrem Wahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang vermitteln einen ausreichenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Von einer weitergehenden Analyse des Jahresabschlusses haben wir daher abgesehen. F) SCHLUSSBEMERKUNG Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 der SANY Europe GmbH, Köln, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). Die Erteilung und somit auch die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben außerhalb dieses Prüfungsberichts im Rahmen eines sog. Testatsexemplares zum Jahresabschluss erfolgt. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Der von uns mit Datum vom 9. Oktober 2025 erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B) dieses Berichts enthalten.
Stuttgart, den 9. Oktober 2025 dhpg GmbH Wagner, Wirtschaftsprüfer Huber, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
GEWINN- UND VERLUSTRECHUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 31. DEZEMBER 2023A) ALLGEMEINE ANGABEN Die SANY Europe GmbH, Köln (im nachfolgenden „Sany“ oder „Gesellschaft“ genannt) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB und hat ihren Sitz in Köln. Die Geschäftsanschrift ist Sany Alle 1, 50181 Bedburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 63361 eingetragen. Alleiniges Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Sany Belgium Holding S.A ., Uccle. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den deutschen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2. HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt unverändert. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind Davon-Vermerke sowie Mitzugehörigkeitsvermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung teilweise in den Anhang aufgenommen worden. B) BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme im Wesentlichen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im Berichtsjahr erworbene geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten über EUR 250 und bis zu EUR 800 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde, wie auch schon in den Vorjahren, kein Gebrauch gemacht. Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei Finanzanlagen in fremder Währung wird dabei der historische Umrechnungskurs zu Grunde gelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr vorliegen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage des gleitenden Durchschnitts ermittelt. Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren wird gegebenenfalls auf den niedrigeren Einkaufs- oder Absatzpreis (Überbestände) abgeschrieben. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und / oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Sofern Abschreibungen auf einen niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegenden Wert notwendig waren, wurden diese vorgenommen (§ 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos wird auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5% (i.Vj. 1,5 %) auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen. Latente Steuern werden grundsätzlich auf steuerliche Verlustvorträge sowie temporäre Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die sich daraus ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern werden gegebenenfalls verrechnet. Latente Steuern auf Verlustvorträge können nur insoweit angesetzt werden, als mit ihrer Inanspruchnahme innerhalb von fünf Jahren gerechnet wird. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt grundsätzlich mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 33,0%. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden aktive latente Steuern nicht angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung von Passivposten Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage werden zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Verpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Mittelkurs aus Devisengeld und -briefkurs bei Entstehung der Forderungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassenmittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Mittelkurs aus Devisengeld und -briefkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Stichtagskurs angesetzt, es sei denn der Entstehungskurs ist niedriger als der Stichtagskurs. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Mittelkurs aus Devisengeld und -briefkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage 3 zum Anhang) dargestellt. 2. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) ergeben sich zum 31. Dezember 2023 folgende Pflichtangaben: Firma: Putzmeister Holding GmbH Sitz: Aichtal, Deutschland Gezeichnetes Kapital in TEUR: 40.000 Anteil am gezeichneten Kapital: 90,00% Eigenkapital zum 31. Dez 2023 in TEUR: 196.629 Jahresergebnis 2023: in TEUR: - 20.521 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 52.780 T€ (i.Vj. 48.842 T€) haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 69.285 T€ (i.Vj. 87.869 T€) entfallen mit 63.575 T€ (i.Vj. 41.837 T€) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit 5.710 T€ (i.Vj. 4.028 T€) auf Zinsforderungen. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 4.607 T€ (i.Vj. 5.212 T€) beinhalten vor allem Ansprüche auf zu erstattende Kapitalertragsteuer in Höhe von 1.677 T€ (i.Vj. 1.677 T€), Forderungen gegen das Finanzamt aus der Umsatzsteuer in Höhe von 478 T€ (i.Vj. 412 T€). Sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr 38.000 T€. Die Kapitalrücklagen betragen unverändert 522.069 T€. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen 8.838 T€ (i.Vj. 4.950 T€). Die darin enthaltenen personalbezogenen Rückstellungen in Höhe von 2.749 T€ (i.Vj. 1.760 T€) betreffen mit 1.889 T€ (i.Vj. 1.132 T€) im Wesentlichen Rückstellungen für Mitarbeiterboni sowie mit 852 T€ (i.Vj. 621 T€) Rückstellungen für Resturlaubsansprüche. Die übrigen sonstigen Rückstellungen in Höhe von 6.089 T€ (i.Vj. 3.190) wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen für Garantien mit 2.573 T€ (i.Vj. 2.408 T€), für ausstehende Lieferantenrechnungen mit 2.467 T€ (i.Vj. 481 T€) sowie für sonstige Dienstleistungen mit 158 T€ (i.Vj. 78 T€) gebildet. 6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind - von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten abgesehen - unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 302.739 T€ (i.Vj. 311.281 T€) betreffen mit 227.324 T€ (i.Vj. 240.845 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit 57.939 T€ (i.Vj. 57.939 T€) Verbindlichkeiten aus Darlehen und mit 13.723 T€ (i.Vj. 12.497 T€) Zinsverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling von 3.753 T€ (i.Vj. Forderung 42.004 T€). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus personenbezogenen Steuern in Höhe von 327 T€ (i.Vj. 128 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.440 T€ (i.Vj. 2.898 T€) enthalten im Berichtsjahr im Wesentlichen Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 2.486 T€ (i.Vj 2.325 T€), Erträge aus Schadenerstattungen in Höhe von 465 T€ (i.Vj. 1 T€) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 165 T€ (i.Vj.0 T€). 4. Personalaufwand
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 21.825 T€ (i.Vj. 19.733 T€) enthalten im Wesentlichen Garantieaufwendungen in Höhe von 3.276 T€ (i.Vj. 3.202 T€), Transportkosten und Zollgebühren in Höhe von 4.455 T€ (i.Vj. 3.409 T€), Werbe- und Messeaufwendungen in Höhe von 1.850 T€ (i.Vj. 3.354 T€), Aufwendungen für allgemeine und Rechtsberatung in Höhe von 1.696 T€ (i.Vj. 973 T€), Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 305 T€ (i.Vj. 202 T€) sowie Aufwendungen aus den Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 912 T€ (i. Vj 830 T€). 6. Erträge aus Beteiligungen Die im Vorjahr ausgewiesenen Erträge aus Beteiligungen betreffen ausschließlich Dividendenerträge. 7. Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 908 T€ (i.Vj. 16.816 T€) entfallen 902 T€ (i.Vj. 800 T€) auf verbundene Unternehmen und betreffen die Verzinsung des Cashpool-Guthabens bei der Sany International Development Ltd., Hongkong / China, in Höhe von 902 T€ (i.Vj. 800 T€). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 1.298 T€ (i.Vj. 967 T€) beinhalten mit 1.225 T€ (i.Vj. 937 T€) Zinsaufwendungen für Darlehen von verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr wurden hier auch noch die Erträge aus dem Abgang der Beteiligung an der Palfinger AG, Bergheim/Österreich, i.H.v. 16.012 T€ ausgewiesen. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, außerbilanzielle Geschäfte und Haftungsverhältnisse Die SANY Europe GmbH hat bereits im Jahr 2021 in einigen Ländern ein Factoring eingeführt. Hierbei wird die Lagerfinanzierung der Händler nicht mehr durch SANY durchgeführt, sondern von unserem Finanzpartner BNP Paribas Lease Group S.A. Zweigniederlassung Deutschland, Köln. Hierdurch wurde neben der Verringerung des Ausfallrisikos auch der Cash-Flow verbessert. Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine weiteren wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, außerbilanzielle Geschäfte oder Haftungsverhältnisse vor. 2. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der SANY Europe GmbH wurde im Berichtszeitraum wahrgenommen von:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
4. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, der Sany Heavy Industry Co. Ltd., Changsha / China, einbezogen. Der letzte zum Zeitpunkt der Berichtserstellung veröffentlichte Konzernabschluss nach chinesischen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. Dezember 2023 ist unter der Unternehmensnummer 600031 auf der Internetseite der Shanghai Stock Exchange verfügbar. Die SANY Europe GmbH nimmt insoweit die Erleichterungsvorschriften des § 292 HGB in Anspruch. 5. Abschlussprüferhonorar Die Aufwendungen für Abschlussprüfung betragen 80 T€ (i.Vj. 118 T€) und betreffen ausschließlich Abschlussprüferleistungen. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.141 T€ auf das Jahr 2024 vorzutragen. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im August 2024 haben die SANY Europe GmbH und die Putzmeister Concrete Pumps GmbH bekanntgegeben, dass die Sany Bagger und Straßenbaumaschinen organisatorisch unter Putzmeister geführt werden. Durch die Integration der Sany Bagger und Straßenbaumaschinen für die DACH-Region in die Putzmeister-Organisation sollen Ressourcen optimal genutzt und alle Voraussetzungen für Wachstum geschaffen werden. Im Sinne der Kontinuität und Verlässlichkeit für alle Partner wird sich der Auftritt der Marke Sany in der Dach-Region nicht verändern. Im Zeitraum nach dem Bilanzstichtag gab es einige Veränderungen in der Geschäftsführung (vgl. dazu oben unter E. 2. Geschäftsführung). Zuletzt wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 14. April 2025 Herr Xiaochen Guo als neuer Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die Bestellung des neuen Geschäftsführers erfolgt im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft und soll zur weiteren Stärkung der Unternehmensführung beitragen.
Köln, den 9. Oktober 2025 SANY Europe GmbH Geschäftsführung Yaojun Ding Xiaochen Guo Entwicklung des Anlagevermögens 2023
LAGEBERICHT 2023I. GESCHÄFTSZWECK UND GESELLSCHAFTSSTRUKTUR Die SANY Europe GmbH, Köln (nachfolgend: die „Gesellschaft“ oder „SANY Europe“), gehört über die SANY Heavy Industry Co. Ltd., Changsha / China, zur SANY-Gruppe, einem führenden Hersteller von Baumaschinen mit Hauptsitz in China. Das Produktportfolio der Gruppe umfasst eine große Bandbreite an Baumaschinen (Betonpumpen, Mischanlagen, Straßenbaumaschinen, Kräne, Kranfahrzeuge, Bagger, Erdbohr-, Erdölbohr- und Bergbaumaschinen) sowie Spezialmaschinen und Windkraftanlagen. Bei Betonbaumaschinen gehört die SANY-Gruppe zu den Weltmarktführern. Für die Gruppe sind mehr als 40.000 Mitarbeiter an mehr als 100 Standorten weltweit tätig. Die Unternehmensgruppe blickt auf eine erfolgreiche über 30-jährige Geschichte zurück und besitzt weltweit mehr als 10.000 angemeldete Patente. Die Firmenphilosophie folgt dem Motto „Quality Changes the World“. Aus diesem Grund wird jedes Jahr ca. 3% des Jahresumsatzes in Forschung und Entwicklung investiert. Die im Jahr 2008 gegründete Gesellschaft SANY Europe fungiert als operative Europa-Zentrale der SANY-Gruppe. Vom Standort Bedburg aus verantwortet und steuert die SANY Europe den Vertrieb einschließlich Service und Wartung von SANY-Maschinen - vorrangig von Hydraulikbaggern und Hafenmaschinen - im europäischen Markt. Im Jahr 2020 wurde das Leistungsportfolio um die Vermietung von Baggern erweitert. Im Jahr 2012 hat die Gesellschaft 90% der Anteile an der Putzmeister Holding GmbH, Aichtal, dem obersten Mutterunternehmen der maßgeblich im Betonbaumaschinengeschäft tätigen Putzmeister- Gruppe, erworben. II. KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG UND GESCHÄFTSVERLAUF 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im Berichtsjahr 2023 erholte sich die gesamtwirtschaftliche Lage nur langsam von den vergangenen Schwierigkeiten, bedingt durch die COVID19-Pandemie, dem begonnenen Russland/Ukraine-Krieg sowie den hohen Lebenshaltungskosten aufgrund der hohen Inflation. Mit dem Abklingen der COVID19-Pandemie ist auch das Ausmaß der Lieferkettenprobleme deutlich zurückgegangen und die kriegsbedingen Störungen auf den Lebensmittel- und Energiemärkten haben sich deutlich abgeschwächt. Im Berichtsjahr nahm auch die Inflation langsam wieder ab, blieb aber mit 5,9% weiterhin sehr hoch, nachdem sie in 2022 noch einen Höchststand zu verzeichnen hatte. Insgesamt ist das Weltwirtschaftswachstum im Jahr 2023 um moderate 3,9%, gegenüber dem Vorjahr gestiegen, aber mit erheblichen regionalen Unterschieden. Im historischen Vergleich ist dies zwar nur gering, aber angesichts der globalen Belastungen dennoch robust1. In den Schwellenländern war die Konjunktur im Allgemeinen robuster als in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, aber auch innerhalb der fortgeschrittenen Volkswirtschaften gab es deutliche Unterschiede zu verzeichnen. In Japan und Europa blieb die Konjunktur schwach, während in den USA die Wirtschaftsleistung stark zunahm.2 Der Baltic Dry Index („BDI“) bildet die Entwicklung der Verschiffungskosten von Rohstoffen ab und ist damit ein Frühindikator für die Entwicklung der Weltwirtschaft. Nach einem schwachen Jahresbeginn erreichte der BDI im November 2023 seinen Jahreshöchstwert. Zum Ende des Jahres schwächte der BDI fast bis auf Vorjahresniveau ab, während wiederum zu Beginn des Jahres 2024 ein leichter Anstieg zu verzeichnen war.3 2. Deutsche Konjunktur Im Jahr 2023 litt auch die deutsche Wirtschaft weiterhin unter der lahmenden Weltkonjunktur sowie des zurückhaltenden Verbraucherkonsums infolge der hohen Inflationsraten. Nach einem Wachstum von 1,9% im Vorjahr verzeichnete die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 einen leichten Rückgang um 0,3% und entwickelte sich damit schwächer als der europäische Durchschnitt mit einem Plus von 0,4%.4 Die Realeinkommen sind inflationsbedingt im Jahr 2023 zurückgegangen. Dieser Umstand spiegelt sich auch in den geringeren Konsumausgaben der privaten Haushalte von 0,5% gegenüber dem Vorjahr wider. Zudem ergab sich im Jahr 2022 ein nur schwacher Anstieg des Außenbeitrages von 0,5%, wobei die Exporte eine Abnahme von 0,9% und die Importe eine leichte Zunahme von 1,3% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen hatten.5
1
vgl.: DIW-Berlin: DIW Berlin: DIW-Konjunkturprognose: Weltwirtschaft wächst robust
- Deutschlands Erholung verzögert sich weiter Die schwache Konjunktur ist am Arbeitsmarkt auch nicht spurlos vorüber gegangen. Trotz der schwachen Konjunktur und der eingetrübten Aussichten hat sich der Arbeitsmarkt insgesamt als relativ robust gezeigt. Im Jahresdurchschnitt 2023 erhöhte sich die Arbeitslosenquote geringfügig um 0,4% auf 5,7%. Die Erwerbstätigkeit stieg im Jahresdurchschnitt um 333.000 Personen an.6 3. Branchenentwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung des europäischen Baumaschinenmarktes war im Jahr 2023 durch die allgemeinen globalen Herausforderungen beeinflusst worden. Die Unsicherheit und die Inflation haben auch in Europa für Spannungen gesorgt, was das Wirtschaftswachstum etwas gebremst hat. Einige europäische Länder waren stärker betroffen, während andere möglicherweise resilienter waren. Trotz dieser Krisen zeigte sich die Branche widerstandsfähig mir recht stabilen Umsätzen im Jahr 2023, wenn auch mit deutlichen Teilsegmenten und regionalen Unterschieden. Im Jahr 2023 verzeichnete der europäische Baumaschinenmarkt eine leichte Minderung. Der Absatz von Baumaschinen aller Art verminderte sich in Europa um rund 10% im Vergleich zum Vorjahr. In erster Linie ist der Rückgang bei Straßenbaumaschinen, insbesondere bei leichten Verdichtungsmaschinen, deren Verkäufe um 21,0% abnahmen zurückzuführen. Erdbewegungsmaschinen und Betonmaschinen stiegen um moderate 1%. Den leistungsstärksten Teilsektor stellten im Jahr 2023 die Turmdrehkräne mit einem Wachstum von 16% dar. Diese Steigerung ist jedoch auf einen Einmaleffekt, verursacht durch den Wiederaufbau nach dem Erdbeben in der Türkei, zurückzuführen. Ohne diesen Einflussfaktor gingen die Verkäufe an Turmdrehkränen im Jahr 2023 um 27% zurück.7 Weltweit sank der Baumaschinenmarkt erneut um rund 1,5% (i.Vj. 4,0%). Dies wurde insbesondere durch den weltweit größten Baumaschinenmarkt in China getrieben, der einen Rückgang von rund 38,0% (i.Vj. -43,0%) erlebte. Dies konnte durch die moderaten Wachstumsraten im Mittleren Osten von rund 29,0% (i.Vj. 44,0%) und Nordamerika von rund 21,0% (i.Vj. 15%) nicht kompensiert werden. Der Baumaschinenmarkt in Europa schloss mit einer ausgeglichenen Wachstumsrate von 0,0% (i.Vj. 10,0%) ab.8
6
vgl.: Bundesagentur für Arbeit, Jahresrückblick 2023 Presseinfo Nr. 2 vom 03.01.2024 5. Geschäftsverlauf Aufgrund der im Vorjahr aufgelösten Kreuzbeteiligung, die einen starken Ergebniseffekt im Jahr 2022 hatte, wurde das Geschäftsjahr 2023 der SANY Europe GmbH mit einem Jahresfehlbetrag abgeschlossen. Die SANY Europe GmbH konnte in den ihr zugeordneten Ländern innerhalb des Vertriebsgebiets Europas (ohne Vereinigtes Königreich, Italien, Polen, Rumänien sowie die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens) den Absatz von Hydraulikbaggern auf mehr als 2.950 Stück verzeichnen und lag damit leicht unter dem Vorjahresniveau (rd. 8%). Trotz der leicht rückgängigen Absatzzahlen der Hydraulikbagger konnten die Umsatzerlöse in Geschäftsjahr 2023 um rd. 5,9 Mio.€ oder 3,5% gesteigert werden. Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist auf die Optimierung und Preisanpassungen im Jahr 2023 zurückzuführen. Auch im Jahr 2023 konnte das Händlernetz weiterhin stabilisiert und qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Sany Europe konzentriert sich dabei auf den Vertrieb der Hydraulikbagger in der DACH-Region sowie den Vertrieb der Hafen-Maschinen in Europa. COVID-19, Lieferkettenprobleme und der Ukraine-Krieg haben die gesamte Wirtschaft auch im Jahr 2023 spürbar beeinträchtigt, so auch das Geschäft der SANY Europe GmbH. Daher konnten die für das Jahr 2023 gesetzten Erwartungen in Bezug auf Absatzmengen und EBIT nicht erfüllt werden. a) Ertragslage Der Geschäftsverlauf spiegelt sich auch in der Ertragslage der Gesellschaft wider. Die Umsatzerlöse des Jahres 2023 in Höhe von TEUR 173.091 (nach TEUR 167.192 im Vorjahr) fielen mit plus 3,5% minimal höher aus als im Vorjahr und lagen damit knapp 8,1% unter den internen Erwartungen für 2023. Der Anteil der Maschinenumsätze, an den Gesamtumsatzerlösen, im Inland verminderte sich von TEUR 23.921 (14,3%) um TEUR 2.936 oder 2,2% auf TEUR 20.985 (12,1%) und der Anteil der Maschinenumsätze im Ausland von TEUR 114.083 (68,2%) auf 104.953 (60,6%) im Jahr 2023. Die Maschinenumsätze im Verbundbereich stiegen dagegen um TEUR 26.182 auf TEUR 36.829 im Jahr 2023. Das Rohergebnis (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen sowie sonstige betriebliche Erträge abzüglich Materialaufwand) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 14.345 von TEUR 45.058 auf TEUR 30.713 und damit um knapp ein Drittel. Die wesentlichen Ursachen hierfür lagen in erhöhten Materialeinkaufspreisen sowie gestiegenen Transportkosten infolge von Lieferkettenstörungen und der allgemeinen Inflationsentwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 12.411) hat sich das EBIT (Ergebnis vor sonstigen Steuern, Zinsen und ähnlichen Aufwendungen und sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen) in 2023 (TEUR -5.505) stark verschlechtert. Die für die Entwicklung des Rohergebnisses maßgeblichen Faktoren wirkten sich in gleicher Weise auch auf das EBIT aus. Trotz des im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von TEUR 6.143, der im Vergleich zum Vorjahresüberschuss von TEUR 28.135 eine deutliche Verschlechterung darstellt, bewerten wir das Ergebnis vor dem Hintergrund der herausfordernden Markt- und Rahmenbedingungen als insgesamt zufriedenstellend. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das Ergebnis des Jahres 2022 maßgeblich durch einen einmaligen Ertrag aus dem Verkauf einer Beteiligung in Höhe von rund 16 Mio. Euro positiv beeinflusst war. b) Vermögenslage Das Sachanlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände haben sich abschreibungsbedingt zum 31. Dezember 2023 von TEUR 29.131 auf TEUR 28.651 vermindert. Das Finanzanlagevermögen zum 31. Dezember 2023 beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 553.591 und ist weiterhin mit ca. 70% (Vorjahr 68%) der mit Abstand größte Aktivposten der Gesellschaft. Die Vorräte haben im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere aufgrund der Abnahme der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen, der unterwegs befindlichen Waren, bei gleichzeitiger Steigerung des Neumaschinenbestandes zum 31. Dezember 2023 um TEUR 4.628 auf TEUR 67.058, leicht abgenommen. Um besser und schneller auf Kundenanfragen reagieren zu können und dem weiteren Ausbau des Vertriebsnetzes Rechnung zu tragen, wurden die Bestände, insbesondere der Neumaschinen, erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um TEUR 3.938 auf TEUR 52.780 erhöht. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind um TEUR 18.583 auf TEUR 69.286 gesunken, was vor allem auf ein vermindertes Guthaben im konzerninternen Cash Pooling zurückzuführen ist. Aufgrund des Jahresfehlbetrages hat sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 444.794 (Vorjahr TEUR 450.935) vermindert. Die Eigenkapitalquote beträgt unverändert aufgrund der gesunkenen Bilanzsumme 58%. Die Verminderung der Verbindlichkeiten um TEUR 17.325 auf TEUR 309.309 zum 31. Dezember 2023 resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 8.542 sowie der sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 5.254, die im Vorjahr hauptsächlich aus Steuerverbindlichkeiten und einer Ausgleichszahlung im Rahmen der Auflösung der Überkreuzbeteiligung mit der Palfinger AG bestand und in 2023 ausgeglichen wurden. c) Finanzlage Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft einen negativen Cash-Pool-Saldo in Höhe von TEUR - 3.753 aus, welcher sich durch weniger Einnahmen aus Kundenzahlungen im Vergleich zum 31. Dezember 2022 (TEUR 42.004) deutlich vermindert hat. Für die konzerninterne Finanzierung stehen zwei zugesagte Kreditlinien der SANY International Development Ltd, Sheng Shui / Hong Kong, China, über 70 Mio. EUR bzw. 20 Mio. USD bereit. Hiervon waren zum 31. Dezember 2023 TEUR 45.991 bzw. TUSD 16.424 (Gegenwert TEUR 11.948) in Anspruch genommen. Für diese dotieren zum Stichtag weiterhin Zinsverbindlichkeiten von insgesamt TEUR 13.723. Die Kreditlinien haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Insgesamt ist der Finanzbedarf und damit die Liquidität durch die noch nicht ausgeschöpften Kreditlinien gesichert. 6. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden in erster Linie weitere Investitionen in das Mietgeschäft getätigt. Daneben wurde ein geringerer Teil in Forschung und Entwicklung sowie in den weiteren Ausbau der neuen Produktionsstraße für die Telehandler-Montage investiert. 7. Personal Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer stieg im Vergleich zum Vorjahr von 120 auf 141 Mitarbeiter im Jahr 2023. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung des Personalbestands in den Bereichen Vertrieb und Service geplant, um die weitere Steigerung des Umsatzes realisieren zu können. 8. Forschung und Entwicklung Die im Jahr 2020 gegründete Forschungs- & Entwicklungsabteilung (R&D) der SANY Europe GmbH unterteilt sich 2023 weiterhin in drei Bereiche: Bergbau Der Bereich Bergbau beschäftigt sich weiterhin mit der Entwicklung einer Serie hydraulischer Großbagger für den Tagebau. Die Zielmärkte sind Länder des globalen Bergbaus. Aufgaben der R&D-Abteilung der SANY Europe sind hierbei im Wesentlichen:
Die Prototypenerprobung des ersten Modells, des 200t-Geräts SY2000, wurde erfolgreich abgeschlossen und die Serienproduktion freigegeben. Ein erstes Gerät wurde nach Indonesien geliefert. Die Produkt-Definition für das nächstgrößere Modell SY4000 wurde erstellt, freigegeben und mit der Detailkonstruktion begonnen. Auf dem Sany Technology Festival in Kunshan erhielt die R&D-Abteilung eine Auszeichnung für internationale Zusammenarbeit. Konstruktion Die Hauptaufgabe dieses Bereichs, die Unterstützung der Geschäftsbereiche Small, Medium und Large Hydraulic Excavators sowie Radlader beim Ausbau der Marktposition in Europa, wurde weiter intensiviert. Ein Fünf-Jahres-Plan zur Planung der erforderlichen Neuentwicklungen für den europäischen Markt wurde aktualisiert und mit der Umsetzung fortgefahren. Es wurden Homologationen (Straßenzulassungen) für drei Gerätetypen, einen Mobilbagger und zwei Radlader, durchgeführt. Zudem wurden Einsatzberichte und Rückmeldungen sowie Verbesserungsvorschläge von Kunden und Händlern gesammelt und an die chinesischen Konstruktionsabteilungen übermittelt. Cranes Es wurde die Business Unit Lifting (Cranes) bei dem Eintritt in den europäischen Markt weiter unterstützt. Eine Marktstudie zur Wettbewerbssituation wurde aktualisiert. Als erstes Produkt wurde die Zulassung eines 60t All-Terrain-Cranes, des SAC600E, in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland und dem Kraftfahrtbundesamt erfolgreich erreicht. Es wurde mit der Erstellung von 2 Prototypen für die europäische Version des Fahrzeugkrans SPC500E begonnen. IV. RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT Die SANY Europe GmbH ist - auch als Mehrheitsgesellschafterin des Mutterunternehmens der global tätigen Putzmeister-Gruppe, der Putzmeister Holding GmbH, Aichtal - aufgrund seiner weltweiten Aktivitäten naturgemäß Risiken ausgesetzt, welche untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln der Gesellschaft und der Putzmeister-Gruppe verbunden sind. Die Geschäftsführung hat die bestehenden Instrumente zur Früherkennung wesentlicher und bestandsgefährdender Risiken zum Risikomanagement weiterentwickelt. Diese werden bei Bedarf an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Das implementierte Reporting- und Risikomanagementsystem ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Auch im Jahr 2023 lag ein wesentlicher Fokus auf der Verbesserung der kaufmännischen Prozesse und des monatlichen Reporting Systems, welches Auswertungen zu Auftragseingang, Umsatz sowie Auftragsbestand nach allen für die Marktsteuerung relevanten Dimensionen zur Verfügung stellen soll. Dieses System stellt einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Verbesserung des für die Steuerung des Supply Chains zentralen Sales, Inventory & Operations Planning (SIOP) Prozesses dar. Die kaufmännischen Prozesse wurden 2021 im Rahmen eines SAP S4/HANA Implementierungsprojekts umfassend überarbeitet und seitdem weiterhin optimiert. Hierbei orientierte man sich sehr stark an den über die Jahre gewachsenen und bewährten Prozessen der Putzmeister-Gruppe. SANY Europe positioniert sich mit dem Leitgedanken „Deutschland als Kernmarkt“ und dem Ziel, einen regionalen Benchmark aufzubauen. Dabei wird die Erfahrung aus der Markterschließung in Deutschland - insbesondere im Hinblick auf Produkte, Dienstleistungen und Vertriebskanäle - eng mit der Unternehmensstrategie der grünen Transformation verknüpft. So entsteht ein Wertschöpfungssystem, das gezielt auf die Bedürfnisse und Anforderungen des deutschen Marktes ausgerichtet ist. Ausblick auf das Jahr 2024 SANY Europe hatte zum Ende des Jahres 2023 einen Auftragsbestand für die DACH-Region von rund 670 Maschinen und durch den anhaltenden Rückgang des chinesischen Marktes in 2023 konnte der Lagerbestand zum Jahresende 2023 auf nahezu 1.470 Maschinen für Gesamteuropa ausgebaut werden. Für 2024 erwarten wir daher eine sehr gute Versorgungslage - sowohl aus vorhandenen Lagerbeständen als auch aus neuer Produktion in China. Diese Entwicklung eröffnet die Chance, unsere Marktposition in Europa weiter auszubauen. Gleichzeitig führt die zunehmende Intensität des Wettbewerbs dazu, dass wir unsere Stärken in Qualität, Service und Verlässlichkeit gezielt einsetzen können, um zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Die SANY Europe GmbH ist im Rahmen der Konzernverbundfinanzierung über SANY China auch wesentlichen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese sollen in erster Linie durch Rückführung von Verbindlichkeiten und Umstrukturierung der Finanzierung reduziert werden. Die entsprechenden Planungen sind zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen. Die SANY Europe GmbH hat bereits im Jahr 2021 in einigen Ländern ein Factoring eingeführt. Hierbei wird die Lagerfinanzierung der Händler nicht mehr durch SANY durchgeführt, sondern durch unseren Finanzpartner BNP Paribas Lease Group S.A. Zweigniederlassung Deutschland, Köln. Hierdurch wurde neben der Verringerung des Ausfallrisikos auch der Cash-Flow verbessert. Im Jahr 2023 wurde dieses Programm auf weitere europäische Vertriebsgebiete der Sany Europe GmbH ausgeweitert. Eine Fortführung wird auch für 2024 weiter angestrebt. Die Chancen für Sany Europe liegen auch in 2024 nach wie vor in den geringen Herstellungskosten und damit im Preisvorteil der von Sany in China produzierten Maschinen gegenüber den in Europa ansässigen Wettbewerbern. Da die Marktanteile der SANY Europe nach eigener Einschätzung nach wie vor relativ überschaubar sind, wird die prognostizierte Marktentwicklung nur einen untergeordneten Einfluss auf die weitere Entwicklung von SANY-Baumaschinen in Europa haben. Entscheidender für SANY Europe ist der weitere Ausbau des Vertriebs- und Servicenetzes und damit der Markenpräsenz von SANY. Die in den vergangenen Jahren bestehende Abhängigkeit von nur wenigen Händlern hat sich durch die Akquisition neuer Händler deutlich verringert. Ende des Jahres 2024 hatte SANY Europe über 80 aktive Handelspartner. Durch diese verbesserte Marktpräsenz kann SANY Europe deutlich mehr Kunden erreichen und somit den Absatz von SANY-Maschinen weiter steigern. Im August 2024 haben die Sany Europe GmbH und die Putzmeister Concrete Pumps GmbH bekanntgegeben, dass die Sany-Bagger und Straßenbaumaschinen organisatorisch unter Putzmeister geführt werden. Durch die Integration der Sany-Bagger und Straßenbaumaschinen für die DACH-Region in die Putzmeister-Organisation sollen Ressourcen optimal genutzt und alle Voraussetzungen für Wachstum geschaffen werden. Im Sinne der Kontinuität und Verlässlichkeit für alle Partner wird sich der Auftritt der Marke Sany in der Dach-Region nicht verändern. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass das Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Übergabe des Geschäftsbereichs „Sany Bagger“ zum November 2024 mit den damit verbundenen ausbleibenden Umsätzen sowie den anfallenden Nachlaufkosten mit drastisch niedrigen Umsatzerlösen und einem deutlich schlechteren Ergebnis als das Geschäftsjahr 2023 abschließen wird. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Geschäftsleitung, auf Basis der angepassten Geschäftspolitik, ein ausgeglichenes Ergebnis.
Köln, im Oktober 2025 SANY Europe GmbH Geschäftsführung Yaojun Ding Xiaochen Guo |
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